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Noch vor dem Patenturteil von Nokia, das derzeit Acer und ASUS zwingt, den Vertrieb von PCs und Notebooks in Deutschland einzustellen, hat es den Speicherhersteller G.Skill getroffen. Dieser einigte sich in den USA in einer Sammelklage außergerichtlich auf einen Vergleich zu einer Zahlung in Höhe von 2,4 Millionen US‑Dollar, weil Kunden sich durch die Kennzeichnung der Taktfrequenzen getäuscht fühlten.
Im Kern ging es darum, dass auf Verpackungen und Produktseiten vorwiegend die hohen Taktwerte beworben wurden, die allerdings nur über XMP‑, bzw. EXPO‑Profile und damit per Übertaktung erreichbar sind und über die Basisspezifikationen der JEDEC hinausgehen. Viele Käufer interpretierten diese Angaben offenbar als garantierte "Out‑of‑the‑Box"-Leistung, obwohl Systeme ohne Anpassung zunächst mit deutlich niedrigerem Basistakt starten.
Technisch ist die Praxis, RAM mit der validierten XMP-/EXPO‑Geschwindigkeit zu vermarkten, in der Branche eigentlich seit Jahren Standard, da es sich um hinterlegte Overclocking‑Profile im SPD handelt, die der Nutzer aktiv über das BIOS/UEFI freischalten muss. Die Kläger argumentierten jedoch, dass genau dieser Hinweis bei G.Skill nicht ausreichend transparent kommuniziert worden sei und die effektiv erreichbare Datenrate zudem stark von Mainboard, Speichercontroller der CPU und deren Übertaktungsfähigkeit abhänge.
G.Skill weist zwar ein Fehlverhalten zurück, akzeptierte den Vergleich jedoch, um die Kosten und Unsicherheiten eines langwierigen Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Im Rahmen der Einigung verpflichtet sich G.Skill, seine Kennzeichnung künftig klarer zu gestalten: Geschwindigkeitsangaben sollen deutlicher als bedingte Maximalwerte gekennzeichnet werden, inklusive ausdrücklichem Hinweis auf die notwendige Aktivierung von XMP/EXPO im BIOS. Außerdem soll transparenter darauf hingewiesen werden, dass die beworbene Taktfrequenz von der Plattform abhängt und womöglich nicht auf jedem System stabil erreicht werden könne.
Ähnliche Anpassungen haben bereits Mitbewerber wie Corsair vorgenommen, die inzwischen ebenfalls "bis zu"-Formulierungen auf neuen Verpackungen verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Von der finanziellen Seite her sieht der Vergleich einen Topf in Höhe von 2,4 Millionen US‑Dollar vor, aus dem US‑Käufer entschädigt werden sollen, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 bestimmte DDR4‑Kits mit über 2.133 MT/s oder DDR5‑Module mit mehr als 4.800 MT/s erworben haben. Pro Haushalt können ohne Kaufnachweis Ansprüche für bis zu fünf Kits angemeldet werden. Der genaue Auszahlungsbetrag hängt von der Zahl der späteren Anträge ab – nachdem zunächst Verwaltungs- und Anwaltskosten sowie Aufwandsentschädigungen für die Vertreter der Sammelklage bedient wurden. Die sollen über ein Drittel der Summe und damit den Löwenanteil der von GSkill zu bezahlenden Vergleichssumme erhalten. Für die Teilnehmer, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten, bleiben somit unter Umständen unter 10 US-Dollar übrig, wie heise online vorrechnet.
Derweil steigen die Preise für DRAM- und NAND-Speicherchips weiter, wenn auch zuletzt nicht mehr ganz so stark.
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