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Nach Nokia-Patenturteil

Acer und ASUS stoppen PC- und Notebook-Verkauf in Deutschland

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Acer und ASUS stoppen PC- und Notebook-Verkauf in Deutschland
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Acer und ASUS dürfen in Deutschland vorerst keine PCs und Notebooks mehr verkaufen. Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts München I in einem Patentstreit mit Nokia rund um den H.265-/HEVC-Videostandard. Die siebte Zivilkammer kam zu dem Schluss, dass beide Hersteller standardessentielle Video-Patente von Nokia verletzen und nicht bereit seien, diese zu fairen, FRAND-konformen Bedingungen zu lizenzieren. In der Folge erließ das Gericht Unterlassungsverfügungen, die es beiden Herstellern untersagen, entsprechende Geräte in Deutschland anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Praktisch trifft das einen Großteil der aktuellen PC- und Notebook-Modelle, weil HEVC tief in den Hardware- und Software-Stacks moderner Systeme verankert ist.

Die Auswirkungen zeigen sich bereits im Direktvertrieb: Acer hat den Verkauf von Notebooks und Desktop-PCs in Deutschland offiziell vorübergehend eingestellt und plant, im eigenen Shop nur noch Monitore und Zubehör anzubieten. Bei ASUS sind die deutschen Produktseiten für viele Systeme ebenfalls nicht mehr regulär erreichbar, womit auch hier der direkte Verkauf faktisch gestoppt ist. Die deutschen Online-Auftritte beider Hersteller verweisen in diesen Stunden auf Wartungsarbeiten.

Wichtig ist dabei die Differenzierung zwischen Herstellern und Handel. Das Urteil richtet sich direkt gegen Acer und ASUS, nicht gegen jeden einzelnen Händler. Große Plattformen und Retailer wie Amazon oder MediaMarkt und Saturn können derzeit noch auf Lagerbestände zugreifen und diese abverkaufen, erhalten jedoch keinen regulären Nachschub aus dem Herstellerkanal. Kurzfristig bedeutet das für Endkunden, dass viele Geräte noch zu finden sind, mittelfristig jedoch mit einem Ausdünnen des Angebots zu rechnen ist, wenn sich an der rechtlichen Situation nichts ändert.

Konflikt um standardessenzielle Patente für einen Videostandard

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen mehrere standardessentielle Patente aus dem HEVC-/H.265-Portfolio von Nokia, darunter europäische Schutzrechte wie EP 2 375 749 und EP 2 661 892, die grundlegende Verfahren der Videokompression beschreiben. Nokia hatte im Jahr 2025 parallel beim Landgericht München und beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) Klagen gegen Acer, ASUS und den TV-Hersteller Hisense eingereicht. Während sich Hisense inzwischen mit Nokia geeinigt und einen weltweiten Lizenzvertrag geschlossen hat, eskaliert der Konflikt mit Acer und ASUS nun in Form eines faktischen Verkaufsstopps in einem der wichtigsten PC-Märkte Europas.

Das Landgericht München I spielt in der europäischen SEP-Landschaft seit Jahren eine zentrale Rolle. Die Kammer hat in mehreren Entscheidungen eine vergleichsweise strenge Linie bei der Auslegung der FRAND-Pflichten entwickelt, gestützt auf die Rechtsprechung des EuGH (Huawei vs. ZTE) und des Bundesgerichtshofs. Im aktuellen Fall bewerteten die Richter das Verhalten von Acer und ASUS als nicht ausreichend "lizenzwillig". Das öffnete Nokia die Tür, ein Unterlassungsurteil zu erwirken, obwohl es sich um standardessentielle Patente handelt, die für die H.265-Implementierung in unzähligen Geräten maßgeblich sind. Für Nokia ist der Fall Teil einer breiteren Strategie, sein umfangreiches Patentportfolio konsequent zu monetarisieren. In den vergangenen Jahren hatte der Konzern bereits Verfahren gegen Amazon, OnePlus und andere Anbieter geführt, die teils zu Verkaufsstopps oder technischen Anpassungen geführt haben.

Die Reaktionen der betroffenen Hersteller fallen erwartungsgemäß defensiv aus. Acer bestätigte gegenüber den Kollegen von PC-Welt, den Vertrieb der betroffenen Produkte hierzulande zu stoppen und weitere rechtliche Schritte zu prüfen. ASUS hält sich mit öffentlichen Stellungnahmen weitestgehend zurück, setzt den Rechtsstreit nach übereinstimmenden Berichten aber ebenfalls fort und wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Beide betonen grundsätzlich, geistiges Eigentum zu respektieren, verweisen ansonsten jedoch auf laufende Verfahren und vertrauliche Lizenzverhandlungen. Für Endkunden und den Markt ist der Fall schon jetzt konkreter, als die juristischen Details vermuten lassen.

Technische Herausforderung und Signalwirkung

Technisch zeigt der Konflikt, wie verwundbar OEMs durch tief eingebettete Standardtechnologien geworden sind. HEVC-Unterstützung steckt in iGPUs, dedizierten GPUs, Media-Engines von SoCs und wird von Betriebssystemen, Streamingdiensten, Videokonferenz-Tools und lokalen Playern genutzt. Theoretisch könnten Hersteller versuchen, durch Firmware-Updates oder Konfigurationsänderungen bestimmte HEVC-Funktionen zu deaktivieren oder sich stärker auf Alternativen wie AV1 oder VP9 zu stützen. Praktisch ist das im PC-Segment aber schwer umzusetzen, ohne Nutzer spürbar einzuschränken. Dass Acer gleich den gesamten PC- und Notebook-Vertrieb aus dem deutschen Shop nimmt, statt nur ausgewählte Modelle anzupassen, zeigt, wie flächendeckend die betroffenen Technologien in der Produktpalette verankert sind.

Aus Branchensicht sendet das Münchner Urteil ein deutliches Signal. OEMs, die sich bislang darauf verlassen haben, dass Chipentwickler und Lieferanten sämtliche SEP-Risiken abdecken, werden künftig genauer hinschauen müssen, wie die Lizenzketten tatsächlich aussehen und ob das eigene Geschäftsmodell Angriffsflächen bietet. Für Selbstbauer ist die Lage entspannter: Komponenten wie Monitore, Peripherie oder viele Einzelteile bleiben von dem Urteil unberührt. 

Wie es weitergeht, hängt maßgeblich davon ab, ob Acer und ASUS in einem möglichen Berufungsverfahren eine Aussetzung der Vollstreckung erreichen oder ob die Unterlassungstitel vorerst Bestand haben. Parallel werden die Parteien mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter über FRAND-Lizenzen verhandeln. Das Beispiel Hisense zeigt, dass Nokia bereit ist, weitreichende Lizenzdeals abzuschließen, wenn die Konditionen akzeptiert werden.

1. Update: ASUS mit einem Statement

ASUS hat sich nun ebenfalls offiziell geäußert und folgendes Statement veröffentlicht:

ASUS hat seine offizielle Website und seinen Online-Shop in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen München I – 7 O 4102/25) im Zusammenhang mit einem Patentstreit mit Nokia vorübergehend geschlossen. Die Schließung, die auf eine einstweilige Verfügung zurückzuführen ist, betrifft ausgewählte ASUS-PCs und Produkte, die High Efficiency Video Coding (HEVC) verwenden.

Alle Kundendienstleistungen in Deutschland bleiben uneingeschränkt verfügbar, und bestehende Kunden erhalten weiterhin uneingeschränkten Support in voller Übereinstimmung mit der aktuellen gerichtlichen Anordnung. ASUS prüft derzeit weitere rechtliche Schritte, um so schnell wie möglich eine faire Lösung zu erzielen. ASUS hält weiterhin an seiner Position fest und bleibt seinen Kunden und Partnern verpflichtet.

- so ASUS in einem Statement

Demnach prüft ASUS derzeit rechtliche Schritte, alle Kundendienstleistungen bleiben zudem uneingeschränkt verfügbar.

2. Update: Auf Umwegen in den Support-Bereich

Wer derzeit versucht, die deutschen Webseiten von ASUS aufzurufen – sei es direkt per URL oder über eine Suchmaschine –, landet weiterhin nur bei den seit Freitag bekannten Fehlermeldungen. Daran ändert auch eine auf Deutsch eingestellte Systemsprache oder Browser-Oberfläche nichts: Die Server verweigern den Zugriff strikt auf Basis der Geo-IP der anfragenden Verbindung.

Ärgerlich ist dies vorwiegend dann, wenn man auf der Suche nach einem neuen Treiber oder BIOS ist, denn auch der Support-Bereich ist betroffen. Hilfreich kann der Umweg über Asien sein. https://www.asus.com.cn/ und https://www.acer.com/tw-zh sind weiterhin problemlos zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines VPNs.

Für Nutzer eines AM5-Mainboards ebenfalls hilfreich ist die Nutzung der AGESA/BIOS-Übersicht, denn hier finden sich die direkten Links zu den BIOS-Dateien. Für alle weiteren empfiehlt sich dann die Nutzung des ASUS DriverHub, wenngleich hier die Notebooks und Komplettsysteme ausgenommen sind.

3. Update: Webseite von ASUS wieder online

Die Webseite von ASUS.de ist inzwischen wieder online. Allerdings fehlen sämtliche Verweise zu Notebooks und PC-Systemen. Damit kann ASUS zumindest für deutsche Besucher des Webauftritts sicherstellen, dass die Zugriffe nicht ins Leere laufen und potenzielle Kunden nicht abgeschreckt werden, wenn diese nach anderen Produkten Ausschau halten.

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