Ja, die Skepsis im Forum ist an dieser Stelle unbegründet, denn die Sachlage ist durch die Bundesnetzagentur bundesweit und rechtlich absolut eindeutig geklärt.
Hier sind die harten, nachprüfbaren Fakten zur pauschalen Reduzierung der Netzentgelte, die du im Hinterkopf behalten kannst:
### Die Rechtslage: § 14a EnWG (Gültig seit 01.01.2024)
Die rechtliche Grundlage bildet die Novelle des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die von der Bundesnetzagentur verbindlich ausgestaltet wurde.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zu denen private Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung gehören, so angeschlossen werden, dass der Verteilnetzbetreiber sie in Notfällen auf 4,2 kW drosseln kann.
Dadurch soll eine lokale Netzüberlastung verhindert werden.
Im Gegenzug für diese Möglichkeit zur netzdienlichen Steuerung sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, den Betreibern ein reduziertes Netzentgelt anzubieten.
### Die Lösung für deinen Fall: Modul 1 (Pauschale Reduzierung)
Die Bundesnetzagentur hat exakt geregelt, wie diese Vergünstigung aussieht, wofür Betreibern drei Module zur Auswahl stehen. Für Wallboxen, die über den normalen Haushaltszähler laufen, ist das sogenannte "Modul 1" entscheidend.
Modul 1 gewährt eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes, welche völlig unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch ist.
Für dieses Modul ist ausdrücklich kein separater zweiter Stromzähler erforderlich.
Die Entlastung wird einmalig pro Zähler gewährt.
Diese pauschale Entlastung wird von deinem örtlichen Netzbetreiber standardmäßig als Reduzierungslogik an deinen regulären Stromanbieter übermittelt.
Sie wird dann transparent von dem Stromlieferanten auf deiner normalen Stromrechnung ausgewiesen.
### Der Beweis: So hoch ist die pauschale Ersparnis
Die Höhe des pauschalen Rabatts wird über eine bundesweit einheitliche Formel der Bundesnetzagentur berechnet.
Die Formel lautet: 80 Euro + 3.750 kWh x Arbeitspreis im Standardtarif x 0,2 Stabilitätsfaktor.
Laut offizieller Angabe der Bundesnetzagentur beläuft sich diese pauschale Reduzierung je nach Netzgebiet auf exakt 110 bis 190 Euro (brutto) pro Jahr.