Dave223
Legende
Logisch, wenn es die Gemeinde/Behörde auf die eigene Kappe nimmt, dann geht das. Grundsätzlich ist der TVÖD was "EG zu Abschluss" angeht ziemlich steif. Zumindest seit ein paar Jahren.Ja, so starr wie es immer behauptet wird ist es nämlich gar nicht
Die Eingruppierung im ÖD ist die Pest. Also schon die Tätigkeitsmerkmale sowie die Besonderheit "sonstiger Beschäftigter".
@Geforce3M3 kommt ganz drauf an. Bei uns bekommt (meines Wissens) nur die IT eine Zulage. Der Rest bekommt halt die EG der Stelle und dann die Stufe je nach Erfahrung/Zugehörigkeit.



