[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Schau doch nach oeffentlicher-dienst.info
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich weiß dass man die Werte öffentlich einsehen kann, aber je nach Stelle kann es da ja auch Abweichungen geben, oder liege ich falsch? Hat mich in dem Fall nur mal interessiert für wieviel er das konkret macht, denn normalerweise ist man mit Doktor oder PhD E13 und E8 ist natürlich deutlich drunter.
 
Mal wieder die jährliche kleine anpassung bekommen...

Elektriker mit 15 Jahre Erfahrung/firmenzugehörigkeit im Raum Schleswig Holstein

24,25€ Stundenlohn.
Denke das ist schon ganz sportlich ohne Techniker oder Meistertitel 🍾
 
Im ÖD sind auch irgendwelche (erfundene) Zulagen gerne mal drin. Deshalb kann man das pauschal wirklich nicht sagen
Wie meinst du das? Heißt dass das in Tabellen oder auf dem Papier Werte angegeben werden die am Ende lange nicht gezahlt werden? Oder was ist gemeint? Und wenn ja, wieso ist das so?
 
Viele Menschen die handwerklich und körperlich arbeiten sollten meiner Ansicht nach eh besser bezahlt werden. Und damit meine ich nicht die Handwerker mit eigener Bude von denen manche gut Geld machen, sondern den ganze normalen Arbeiter. Habe mich jetzt kaum getraut das hier im thread zu schreiben, bewirkt sicher eher Gegenwind.
 
Naja das Ding ist doch ganz einfach ..

Handwerk wird ganz einfach leistungsorientiert bezahlt ..ist ja auch völlig nachvollziehbar.

Aber irgendwer muss das halt auch bezahlen...und das wird schwer...weil ich denke mal das wir jetzt schon dem Kunden 60-70€/h berechnen...
 
Anderes Beispiel aus Bayern für ÖD und Bezahlung: Angestellt, kein Studium > E11

Man kommt also auch über das Minimum ohne die notwendige Qualifikation (hier Studium) hinweg. Notwendig hierfür sind Vorgesetzte die dies mittragen, Personaler die dies mittragen und vor allem Angestellte die entsprechende Tätigkeiten und Qualifikationen (hier Projekte, Schulungen, Erfahrung im jeweiligen Bereich etc.) mitbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, so starr wie es immer behauptet wird ist es nämlich gar nicht
Doch, indirekt gibt es der Stadtkämmerer vor.
Und es macht einen himmelweiten unterschied ob Gemeinde, Land oder Bund.
 
Ja, so starr wie es immer behauptet wird ist es nämlich gar nicht
Logisch, wenn es die Gemeinde/Behörde auf die eigene Kappe nimmt, dann geht das. Grundsätzlich ist der TVÖD was "EG zu Abschluss" angeht ziemlich steif. Zumindest seit ein paar Jahren.

Die Eingruppierung im ÖD ist die Pest. Also schon die Tätigkeitsmerkmale sowie die Besonderheit "sonstiger Beschäftigter".

@Geforce3M3 kommt ganz drauf an. Bei uns bekommt (meines Wissens) nur die IT eine Zulage. Der Rest bekommt halt die EG der Stelle und dann die Stufe je nach Erfahrung/Zugehörigkeit.
 
Bei uns gelten die Tabellen TVöD VKA. In meinem Bereich gibt es keine Zulagen. Kenne auch sonst keinen Fall. Wenn, dürfen die eh nur befristet bezahlt werden wenn jemand übergangsweise höherwertige Aufgaben übernimmt. Wenns dauerhaft ist, muss zwingend höher eingruppiert werden.

EG 8 Stufe 3 (da stellen wir üblicherweise ein) sind dann 3750 Brutto
 
Bei uns gelten die Tabellen TVöD VKA. In meinem Bereich gibt es keine Zulagen. Kenne auch sonst keinen Fall. Wenn, dürfen die eh nur befristet bezahlt werden wenn jemand übergangsweise höherwertige Aufgaben übernimmt. Wenns dauerhaft ist, muss zwingend höher eingruppiert werden.

EG 8 Stufe 3 (da stellen wir üblicherweise ein) sind dann 3750 Brutto
Ich glaube es sind unterschiedliche Dinge gemeint. Du meinst Übertragung von höherwertiger Tätigkeit (z.B. bei längerer Krankheit des Vorgesetzten). Es gibt aber zB die IT Zulage. Diese beträgt bis zu 1000 Euro monatlich, wenn man keine Fachkräfte findet. Diese kann (gefährliches Halbwissen) bis zu 10 Jahren gezahlt werden, ist aber individuell beim/vom Arbeitgeber. Ähnlich ist die Arbeitsmarktzulage.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh