[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Bei uns dürfen die Dr Anwärter ihre "diss" während der Arbeitszeit machen wenn keine Projekte anstehen. Manche haben es leichter und manche schwieriger. Kommt halt darauf an wie ausgelastet die Abteilung ist. Deshalb gibt es auch öfters mal stunk weil sich jemand benachteiligt fühlt
 
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Ich hau es einfach mal hier rein, bitte ignoriert es einfach wenn Ihr nicht helfen könnt oder mögt. Bitte keine "such Dir n Steuerberater" Kommentare.

Ich wohne 460km von meiner Arbeitsstelle weg. Also fahre ich immer ein paar Tage am Stück ins Büro, der rest ist Home Office. Also beispielsweise Woche 1 HO, Woche 2 Büro usw...

Nun frage ich mich wie ich das in der Steuererklärung angebe. Wenn ich in Düsseldorf bin, buche ich mir immer Hotels. Die Übernachtungskosten gebe ich natürlich bei Anlage N "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" oder der doppelten Haushaltsführung an, so weit so klar. Aber wie ist das mit den km?

Sagen wir ich bin 29 Wochen im Büro. Also fahre ich die Strecke (einfach) 29 mal. Trage ich die 464 x 29 dann bei der Entfernungspauschale ein und die Fahrten von den Hotels zur Arbeit mit bei den Reisekosten? Oder einfach die ganzen 85 Anwesenheitstage bei der Entfernungspauschale? Ich mein ist ja klar dass ich die Strecke nicht jeden Tag gefahren bin.

Für Hinweise wäre ich dankbar. Grund der Frage ist, dass perplexity meint, ich soll einfach jeden Tag mit 460km bei der Entfernungspauschale eintragen (selbst nach meinem Hinweis dass das ja nicht sein kann meint das LLM ich soll es so machen), aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Der Betrag den ich dann erstattet bekäme wäre 5 stellig lol. Im Netz konnte ich zu genau diesem Modell nichts finden auf die Schnelle.
 
Sorry aber geh zu einem Steuerberater ^^

Mal im Ernst, alles was hier geschrieben wird könnte richtig sein, oder eben nicht.
 
Bin mir relativ sicher, dass nur die Fahrt zur ersten Arbeitsstelle angegeben werden kann, sprich deine 464x29km. Der Rest sind dann Fahrten, die du über den AG abrechnen kannst. Du kannst dann auch nur die Km zu deiner Arbeitsstätte angeben, nicht die zum Hotel.

Nicht ganz was du suchst vom Thema, aber im ersten Absatz steht die grundsätzliche Regelung:https://www.haufe.de/finance/steuer...ten-oder-entfernungspauschale_190_594316.html SPrich, Entfernungspauschale nur für die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstrecke. In deinem Fall die 464x29 km.

PS: Oder besser erstmal gefragt, was steht in deinem Arbeitsvertrag als erste Tätigkeitsstrecke? Das wäre an sich entscheidend. Auch in Bezug auf Auswärtstätigkeiten etc.
 
Also wenn du bei deinem Büro übernachtest, dann ist es keine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.
Du arbeitest ja normal an deinem Dienstsitz.

Und wie du die km angibst ist eigtl egal, nur die Gesamtsumme muss stimmen.
 
Sind es denn immer sehr verschieden gelegene Hotels?
Wenn die Entfernung Hotel-Arbeit immer recht ähnlich sind, dann würde ich (464+X) x 29 angeben. X wäre dann die Summe der Fahrten pro Woche vom Hotel zur Arbeit.
 
hihi.. mir sagt perplexity was anderes - die guten KIs:

Die kurze Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall 85 Tage bei der Entfernungspauschale mit 460 km eintragen. Das wäre steuerlich falsch, da Sie diese Strecke nicht täglich gefahren sind. Das Finanzamt würde dies bei einer Plausibilitätsprüfung (85 Tage x 920 km Tagesstrecke = ~78.000 km in 29 Wochen) sofort ablehnen.

Hier ist die korrekte Aufteilung für Ihre Steuererklärung (Anlage N):
1. Die "großen" Fahrten (Familienheimfahrten)
Die 29 Fahrten von Ihrem Hauptwohnsitz nach Düsseldorf und zurück fallen unter die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Wo eintragen: Anlage N unter "Doppelte Haushaltsführung" -> "Fahrtkosten für Heimfahrten".
Was eintragen: 29 Fahrten mit einer einfachen Entfernung von 460 km.
Berechnung: Hier greift die Entfernungspauschale (30 Cent/km, ab dem 21. km 38 Cent/km) für die einfache Strecke.
 
Also wenn du bei deinem Büro übernachtest, dann ist es keine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.
Du arbeitest ja normal an deinem Dienstsitz.

Und wie du die km angibst ist eigtl egal, nur die Gesamtsumme muss stimmen.
Genau, ist doppelte Haushaltsführung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

hihi.. mir sagt perplexity was anderes - die guten KIs:

Die kurze Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall 85 Tage bei der Entfernungspauschale mit 460 km eintragen. Das wäre steuerlich falsch, da Sie diese Strecke nicht täglich gefahren sind. Das Finanzamt würde dies bei einer Plausibilitätsprüfung (85 Tage x 920 km Tagesstrecke = ~78.000 km in 29 Wochen) sofort ablehnen.

Hier ist die korrekte Aufteilung für Ihre Steuererklärung (Anlage N):
1. Die "großen" Fahrten (Familienheimfahrten)
Die 29 Fahrten von Ihrem Hauptwohnsitz nach Düsseldorf und zurück fallen unter die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Wo eintragen: Anlage N unter "Doppelte Haushaltsführung" -> "Fahrtkosten für Heimfahrten".
Was eintragen: 29 Fahrten mit einer einfachen Entfernung von 460 km.
Berechnung: Hier greift die Entfernungspauschale (30 Cent/km, ab dem 21. km 38 Cent/km) für die einfache Strecke.
ja, ich glaube das ist dann "der Weg". Ich hacks mal ein und schaue ob das "Erstattungsergebnis" plausibler wird. Danke @ all. Und nein, werde keinen cent für einen SB ausgeben, wenn das FA fragen hat soll es fragen. Habe ja alle Belege / Rechnungen hier. :)

Edit: Nur zur Erklärung, in den letzten Jahren hatte ich eine feste Adresse vor Ort, da war es alles klar mit der doppelten Haushaltsführung. Das ist für 2025 weggefallen, daher muss ich jetzt neu schauen. Aber wenn ich es einmal verstanden habe wird es für die nächsten Jahre ja wieder Routine.
 
Wieso bist du denn so früh dran mit der Steuererklärung? Vor März brauchst du die eh nicht machen. Hast du schon alle unterlagen zusammen?
 
Ja ich hab gestern auch nen Schnelldurchgang mit Elster gemacht. Wollte schonmal sehen in welcher Größenordnung sich ne Erstattung/ Nachzahlung bewegt.

Mit automatischem Dokumentenabruf bei Elster geht das echt flott.
 
Wieso bist du denn so früh dran mit der Steuererklärung? Vor März brauchst du die eh nicht machen. Hast du schon alle unterlagen zusammen?
Hab meinen Etin Bescheid am Montag bekommen, heute etwas Zeit, warum nicht? Hab ja alle Unterlagen da. Schon klar dass die Erstattung noch ewig dauern wird, aber was weg ist ist weg. :)

Edit: Aber die KI ist nicht völlig nutzlos. Hat mich gerade noch auf die Verpflegungspauschale hingewiesen, die bei doppelter Haushaltsführung für die ersten 3 Monate am Arbeitsort gilt. Habe ja neu in dem Job (und Standort) angefangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du keine Kapitalerträge etc wo du auf die Bestätigungen im März warten musst bis das übermittelt ist? Da meine Frau Freelanced dauert die Erklärung bei uns immer ewig bis sie mal fertig ist, mein Teil geht schnell :d
 
Wieso bist du denn so früh dran mit der Steuererklärung? Vor März brauchst du die eh nicht machen. Hast du schon alle unterlagen zusammen?
Du hast auch immer ne Kristallkugel dabei oder?
Ich hab meine auch schon vor ner Woche abgegeben. Was soll ich da bis März warten?
 
Hast du keine Kapitalerträge etc wo du auf die Bestätigungen im März warten musst bis das übermittelt ist? Da meine Frau Freelanced dauert die Erklärung bei uns immer ewig bis sie mal fertig ist, mein Teil geht schnell :d
Macht bei mir doch die Bank direkt und führt das alles sofort ab. Darauf musste ich noch nie warten. Irgendwelche anderen Einkünfte wie Miete usw haben wir aber nicht, die Holde ebenfalls angestellt, also alles easy. Deswegen will ich auch keinen SB. Vielleicht lasse ich hier und da ein paar Euro liegen, aber ich habe es einmal mit SB gemacht, der war viel teurer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du normaler Arbeitnehmer bist, ohne Mieteinkünfte etc etc dann ist das sowas von einfach alles in WISO Steuer einzutragen. Bzw wird ja vieles automatisch gefüllt.
Da brauchts keinen Berater für. Das kann wirklich jeder.
 
Für Hinweise wäre ich dankbar. Grund der Frage ist, dass perplexity meint, ich soll einfach jeden Tag mit 460km bei der Entfernungspauschale eintragen (selbst nach meinem Hinweis dass das ja nicht sein kann meint das LLM ich soll es so machen), aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Der Betrag den ich dann erstattet bekäme wäre 5 stellig lol. Im Netz konnte ich zu genau diesem Modell nichts finden auf die Schnelle.
Ich kann dir https://www.buhl.de/steuer/ die besten 36€ die ich je ausgegeben habe, kein Steuerberater (Optional review durch den Steuerberater) alles elektronisch und beim Ausfüllen gibt es eben diese Tipps und Referenz wie was auszufüllen ist+das Tool füllt automatisch die Posten aus die er sich digital ziehen kann z. B du lädst dein letztes Gehalt hoch mit dem Jahresabschluss und er füllt es automatisch aus und du musst noch kontrollieren, es erkennt automatisch was du ausfüllen musst etc.
Kannst auch mal den hier ausprobieren https://www.buhl.de/steuer/steuer-gpt/

Ich würde behaupten das Hotel sind keine Reisekosten, da du keine Geschäftsreise tätigst sondern im Prinzip zur Arbeit gehst. Es müsse eher Ersatz/Auslage für zweite Wohnstätte sein. Reisekosten ist alles was außerhalb anfällt und nichts mit deinem regulären Job zu tun hast. Besuch einer Messe, Außendienst etc... Ich bin mir nicht sicher wie das Finanzamt das sieht.

Nachtrag:
SteuerGPT
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Ich arbeite 1 Woche im Homeoffice und ich 1 Woche in der 460km entfernten Wohnstätte. Wie muss ich das angeben zur Abrechnung? Kann ich Reisekosten geltend machen für Hotel in so einem Fall?

Du kannst in deinem Fall die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Du hast am Ort deines Lebensmittelpunkts (z. B. bei deiner Familie) einen eigenen Hausstand und beteiligst dich an den laufenden Kosten.
  • Die zweite Wohnung (am Arbeitsort, 460 km entfernt) ist aus beruflichen Gründen notwendig und verkürzt deinen Arbeitsweg deutlich.
So gibst du die Kosten in WISO Steuer an:
  1. Trage im Bereich „Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Doppelter Haushalt“ die Kosten für Miete, Nebenkosten und notwendige Einrichtung der Zweitwohnung ein. Maximal sind 1.000 Euro pro Monat absetzbar.
  2. Hotelkosten kannst du als Unterkunftskosten ansetzen, solange sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen.
  3. Für wöchentliche Heimfahrten kannst du die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent) für die einfache Strecke ansetzen.
Die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag) kannst du für die Tage im Homeoffice am Hauptwohnsitz zusätzlich geltend machen.
 
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