hihi.. mir sagt perplexity was anderes - die guten KIs:
Die kurze Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall 85 Tage bei der Entfernungspauschale mit 460 km eintragen. Das wäre steuerlich falsch, da Sie diese Strecke nicht täglich gefahren sind. Das Finanzamt würde dies bei einer Plausibilitätsprüfung (85 Tage x 920 km Tagesstrecke = ~78.000 km in 29 Wochen) sofort ablehnen.
Hier ist die korrekte Aufteilung für Ihre Steuererklärung (Anlage N):
1. Die "großen" Fahrten (Familienheimfahrten)
Die 29 Fahrten von Ihrem Hauptwohnsitz nach Düsseldorf und zurück fallen unter die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Wo eintragen: Anlage N unter "Doppelte Haushaltsführung" -> "Fahrtkosten für Heimfahrten".
Was eintragen: 29 Fahrten mit einer einfachen Entfernung von 460 km.
Berechnung: Hier greift die Entfernungspauschale (30 Cent/km, ab dem 21. km 38 Cent/km) für die einfache Strecke.