[Sammelthread] Elektroautos

Es gibt Mobile Wallboxen (Ladeziegel) da kann man einen verzögerten Start der Ladung ein stellen - die waren mal in Ö gefördert. Aber jetzt ?

Ich habe jetzt einen garantierten fixen Strompreis - wird es wahrscheinlich auch in Zukunft geben - da sollte das nicht ins Gewicht fallen. Mit eigener PV ist das sowieso ein anderes Thema.
 
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Was habt ihr so für eure Wallbox Installation befragt? Die Elektriker hier wollen mir alle ne Wallbox für 1,5 k andrehen und dann halt noch Installation oben drauf.
Nov. 2021: 392,33€
FI im Zählerplatz, rund 7m Kabel Aufputz im Schutzrohr an der Kellerdecke, Loch nach draußen und 1m Aufputz im Schutzrohr an der Fassade nach oben. Wallbox habe ich selber gekauft, damals glaube ich noch 599€.
 
Es gibt keine Vorschrift für eine mobile Wallbox.

So eine mobile WB wird halt nicht gefördert. Kannst auch nicht von §14a profitieren (also keinen speziellen WB-Tarif oder Gutschrift erhalten).
für eine Mobile Wallbox die nach §14a über 4,2kw Leistung beziehen kann gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine fest installierte Wallbox. Das hat auch nichts mit Förderung o.Ä. zu tun.

Das steht auch so im Bericht der Bundesnetzagentur. Sprich, auch mobile Wallboxen wie z.B. ein Juice Booster müssen, sofern 3-phasig angeschlossen, die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Umgehbar nur, wenn man sich statt CEE rot eine CEE blau Dose installieren lässt die per se nicht die 4,2kw überschreiten kann. Oder aber.... man verfolgt das Prinzip "wo kein Kläger da kein Richter". Mit dem gleichen Argument kann man dann aber auch gleich eine feste Wallbox ohne Anmeldung installieren.


Der – bereits seit der ersten Konsultationsrunde verwendete – Begriff der Ladepunkte umfasstdabei auch sogenannte „mobile Ladevorrichtungen“. Mit Blick auf die möglichen Bezugsleistungenvon 11-22 kW bleibt festzustellen, dass diese geeignet sind, das Niederspannungsnetz in gleicherWeise wie stationäre Ladepunkte zu belasten. Aufgrund dessen und zur Vermeidung von Umgehungstatbeständen sieht die Beschlusskammer deren Einbeziehung als sachgerecht und erforderlich an. Gegen die Einbeziehung greifen auch nicht die von E.ON SE vorgebrachten Argumente durch, wonach bei „mobilen Ladevorrichtungen“ aufgrund der Ortsveränderlichkeit nichtdavon ausgegangen werden könne, dass diese bei Aufruf der netzorientierten Steuerung auchvor Ort eingesteckt seien. Keine andere Situation liegt – netzwirtschaftlich betrachtet – bei einemstationären Ladepunkt vor, an den im Zeitpunkt des Dimmbefehls etwa kein Fahrzeug angestecktist oder bei dem der Ladevorgang bereits abgeschlossen war
 
Ok, dass die so explizit mit genannt werden ist mir nicht bewusst.

Halte ich für ein schönes Beispiel von „warum wir nichts Gutes haben können“ und „Überregulierung“ gleichzeitig. Je nachdem wie schlimm man es sich ausmalen möchte. 😄

Also: 11 kW CEE anbauen lassen ohne Gedöhns und dann selbst anmelden?

Oder gibts jetzt auch die Pflicht auf Steuerbarkeit bei solchen Lösungen? Dann würde ich den Einwand auf Vermeidung von Umgehungstatbeständen nicht als sinnvoll verstehen.
 
Bei dem Ladeziegel kann man ja eh die Ampere einstellen
 
Halte ich für ein schönes Beispiel von „warum wir nichts Gutes haben können“ und „Überregulierung“ gleichzeitig. Je nachdem wie schlimm man es sich ausmalen möchte.
ich halte es auch für albern. Und wenn ich mal unser lokales Ortsnetz nehme, dann ist nicht der Strombezug z.B. durch Wallboxen, E-Autos oder gar Batterien :fresse: das Problem. Sondern die Netzeinspeisung. Denn hier hast du entgegen der Wallbox ja tatsächlich den Gleichzeitigkeitsfaktor. Im Sommer drückt meine PV fast konstant mit 15-20kw ins Netz. Und das über viele Stunden. Und bei jedem Nachbarn genauso. Das ist dem Kabel egal ob es zieht oder drückt. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass eine ganze Straße gleichzeitig lädt ?
Die Netzbelastung entsteht vielmehr durch Einspeisung. Und in Gebieten wo das nicht ist, z.B. in sehr städtischen Gebieten wie Hamburg oder Köln, da hast du aber auch entsprechend viel weniger Wallboxen etc.

Oder gibts jetzt auch die Pflicht auf Steuerbarkeit bei solchen Lösungen? Dann würde ich den Einwand auf Vermeidung von Umgehungstatbeständen nicht als sinnvoll verstehen.
ALLES oberhalb von potentieller 4,2kw Leistungsaufnahme ist seit einiger Zeit steuerpflichtig. Egal wie sinnbefreit es ist. (siehe PV-Speicher). Damit, ja. Die CEE rot Dose an für sich nicht, denn es könnte ja z.B. eine starke Baumaschine temporär angeschlossen sein, aber eine mobile Wallbox die dort eben regelmäßig genutzt wird natürlich schon.
Umgehen kannst du es leider nur, wenn du eine 3,6kw Campingdose verbaust die per se nicht über diese Grenze kommt.
 
Habe gerade gelesen, dass nicht steuerbare mobile WB Bestandsschutz genießen. Solange sie vor 1.1.24 in Betrieb genommen wurden.

Soweit so gut.

Diese musste man vorher aber nicht anmelden. Und wenn man sie jetzt anmeldet müssen sie steuerbar sein?

Nun bin ich auch verwirrt. 😖
 
Was mich dabei verwirrt, dass nirgendwo steht was steuerbar heißt. Viele Hersteller schreiben, dass ihre Boxen §14a vorbereitet sind. Im Kleingedruckten steht dann, dass sie steuerbar über Softwareschnittstellen sind.
Vielfach lese ich aber, dass das gar keine zulässige Lösung sei. Wie die Lösung ausgeführt sein muss, steht aber auch nirgends konkret.
 
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Zuletzt bearbeitet:
Diese musste man vorher aber nicht anmelden. Und wenn man sie jetzt anmeldet müssen sie steuerbar sein?

Nun bin ich auch verwirrt.
eine Wallbox musstest du in der Vergangenheit immer anmelden und musst es auch nach wie vor.
Was sich etwas geändert hat, das können dir andere aber vermutlich im Detail besser erklären ist die Art und Weise. Vor §14a musste meines Wissens nach eine 11kw Wallbox genehmigt werden. Dafür warst und bist du raus aus der Nummer. Es konnte aber auch sein dass es keine Genehmigung gab wenn der VNB glaubte es wird knapp.

Seit der §14a Pflicht kann dir meines Wissens eine 11kw Wallbox nicht mehr verwehrt werden, und sie ist auch nicht mehr genehmigungs sondern lediglich anmeldepflichtig. Dafür muss sie aber steuerbar sein.

Ein Bestandsschutz gilt natürlich nur für das, was du damals angemeldet hast. Und auf das Beispiel übertragen, du hättest vor 4 Jahren einen Juice Booster 2 geholt. Dann hätte der auch als Juice Booster 2 dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Wenn dir das Ding verreckt, und du holst dir jetzt und heute einen Juice Booster 3 würde er ja als Neugerät `/ Neuanlage gelten und damit unter §14a fallen. Eine Thematik die ich auch bei sterbenden Batteriespeichern oder WR und sonstigem Kram spannend finde und irgendwie halb offen ist.
Was mich dabei verwirrt, dass nirgendwo steht was steuerbar heißt. Viele Hersteller schreiben, dass ihre Boxen §14a vorbereitet sind. Im Kleingedruckten steht dann, dass sie steuerbar über Softwareschnittstellen sind.
Vielfach lese ich aber, dass das gar keine zulässige Lösung sei. Wie die Lösung ausgeführt sein muss, steht aber auch nirgends konkret.
tja, das hat sich bis heute nicht geändert. Ein Kumpel von mir baut auch eine Wallbox für den Dienstwagen seiner Frau, auch die muss natürlich steuerbar sein, aber wie, womit, wodurch,wann und obs überhaupt klappt ist völlig unklar. Das gleiche betrifft ja auch meinen BYD HVS Batterieturm. Wie soll ich den drosseln? Hat der Spezialeingänge zur Drosselung? Über den WR? Über das Smartmeter? Über ein Schaltrelais im Verteilerschrank? Weiss keiner. Ich rate jedem der sich ein §14a Gerät montiert einfach zwei Cat7 Kabel dazuzulegen. Entweder es wird dann mal irgendwann über LAN gesteuert.. (Möchte man den VNB in seinem LAN wuseln haben?) oder über Schaltbefehler über Draht, dann könnte man die Litzen des Cat-Kabels dazu missbrauchen. Ein typischer Fall von "auf dem Papier erdacht und gescheitert an der Realität".

Ich halte es für völlig abwegig, dass bei dieser Ausgangslage irgendwas vorankommt. JEDER HAUSHALT der vor 2-3 Jahren Anlagen gebaut hat, steht vor dem Problem wie das umgesetzt werden soll. Wollen die mit jedem Hausbesitzer dann einen individuellen Umsetzungsplan durchgehen?
 
Ein Bestandsschutz gilt natürlich nur für das, was du damals angemeldet hast. Und auf das Beispiel übertragen, du hättest vor 4 Jahren einen Juice Booster 2 geholt. Dann hätte der auch als Juice Booster 2 dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Wenn dir das Ding verreckt, und du holst dir jetzt und heute einen Juice Booster 3 würde er ja als Neugerät `/ Neuanlage gelten und damit unter §14a fallen. Eine Thematik die ich auch bei sterbenden Batteriespeichern oder WR und sonstigem Kram spannend finde und irgendwie halb offen ist.
Also bei mir ist das so, dass ich ein Auto gebraucht gekauft habe, bei der diese Box dabei ist. Und wie passt dieses (ich behaupte mal: nicht soo seltene Szenario) da rein? Steuerbar ist die nicht. Außer 50 % und 100 % per Knopfdruck. :d

Ja, ich weiß. Wahrscheinlich muss ich einfach den Elektriker rufen und bezahlen.
 
Beim Kumpel wird die WB Installation etwas teurer da er eine WP besitzt.

Jetzt heißt es Umbau auf 50A SLS und 16mm im Zahlerfeld
14a Klemme setzen
Cat7 Kabel an die WB
Buskabel an die WB
5*4mm an die WB
FI + 3B16 Automat

Arbeitskollege macht den offiziellen Part und die WB wird von uns besorgt sowie das Material

Kostenumfang runde 1500€ inkl. WB
 
Die 11 kW Wallbox war auch vorher nur melde-, aber nicht genehmigungspflichtig. Das war erst bei 22 kW der Fall. Ich wollte damals (Frühjahr 2023) noch meine 22 kW genehmigen lassen ohne in die Steuerungspflicht zu fallen, habs dann aber vergessen. Somit ist meine Zappi weiter auf 11 kW begrenzt.

Dämlich ist auch, wenn ich jetzt eine zweite Split-Klima in Betrieb nehme, überschreite ich 4,2 kW. Damit muss dann die alte auch steuerbar sein, zumindest habe ich da von. Bestandsschutz für diese Fälle noch nichts gelesen.
 
Ist mein Server mit 4,8kW Netto eigentlich auch genehmigungspflichtig? :fresse:
 
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