Diese musste man vorher aber nicht anmelden. Und wenn man sie jetzt anmeldet müssen sie steuerbar sein?
Nun bin ich auch verwirrt.
eine Wallbox musstest du in der Vergangenheit immer anmelden und musst es auch nach wie vor.
Was sich etwas geändert hat, das können dir andere aber vermutlich im Detail besser erklären ist die Art und Weise. Vor §14a musste meines Wissens nach eine 11kw Wallbox genehmigt werden. Dafür warst und bist du raus aus der Nummer. Es konnte aber auch sein dass es keine Genehmigung gab wenn der VNB glaubte es wird knapp.
Seit der §14a Pflicht kann dir meines Wissens eine 11kw Wallbox nicht mehr verwehrt werden, und sie ist auch nicht mehr genehmigungs sondern lediglich anmeldepflichtig. Dafür muss sie aber steuerbar sein.
Ein Bestandsschutz gilt natürlich nur für das, was du damals angemeldet hast. Und auf das Beispiel übertragen, du hättest vor 4 Jahren einen Juice Booster 2 geholt. Dann hätte der auch als Juice Booster 2 dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Wenn dir das Ding verreckt, und du holst dir jetzt und heute einen Juice Booster 3 würde er ja als Neugerät `/ Neuanlage gelten und damit unter §14a fallen. Eine Thematik die ich auch bei sterbenden Batteriespeichern oder WR und sonstigem Kram spannend finde und irgendwie halb offen ist.
Was mich dabei verwirrt, dass nirgendwo steht was steuerbar heißt. Viele Hersteller schreiben, dass ihre Boxen §14a vorbereitet sind. Im Kleingedruckten steht dann, dass sie steuerbar über Softwareschnittstellen sind.
Vielfach lese ich aber, dass das gar keine zulässige Lösung sei. Wie die Lösung ausgeführt sein muss, steht aber auch nirgends konkret.
tja, das hat sich bis heute nicht geändert. Ein Kumpel von mir baut auch eine Wallbox für den Dienstwagen seiner Frau, auch die muss natürlich steuerbar sein, aber wie, womit, wodurch,wann und obs überhaupt klappt ist völlig unklar. Das gleiche betrifft ja auch meinen BYD HVS Batterieturm. Wie soll ich den drosseln? Hat der Spezialeingänge zur Drosselung? Über den WR? Über das Smartmeter? Über ein Schaltrelais im Verteilerschrank? Weiss keiner. Ich rate jedem der sich ein §14a Gerät montiert einfach zwei Cat7 Kabel dazuzulegen. Entweder es wird dann mal irgendwann über LAN gesteuert.. (Möchte man den VNB in seinem LAN wuseln haben?) oder über Schaltbefehler über Draht, dann könnte man die Litzen des Cat-Kabels dazu missbrauchen. Ein typischer Fall von "auf dem Papier erdacht und gescheitert an der Realität".
Ich halte es für völlig abwegig, dass bei dieser Ausgangslage irgendwas vorankommt. JEDER HAUSHALT der vor 2-3 Jahren Anlagen gebaut hat, steht vor dem Problem wie das umgesetzt werden soll. Wollen die mit jedem Hausbesitzer dann einen individuellen Umsetzungsplan durchgehen?