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Da Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, kann er da "quasi" machen was er will.ist das nicht bei allen so dass Hersteller-Garantie nur greift bei Wartung in Vertragswerkstatt?
Ja, wenn das KBA das als Sicherheitsrelevant sieht.Wenn es sicherheitsrelevant ist kann auch schon mal ein Rückruf über das KBA laufen.
Extremes Beispiel: https://www.adac.de/news/auto-rueckruf-takata-airbags/
Exakt!Wie und wann die Garantie greift, kann der Hersteller ja selbst bestimmen. Der klassische Unterschied Garantie <-> Gewährleistung.
Exakt!Und Kia ist für 0,0 Kulanz bekannt.
klar ist die freiwillig, aber wenn ich ein Auto verkaufe mit X Jahren Garantie muss ich diese X Jahre sehr wohl erfüllen! Das ist doch dann vertraglich festgehalten. Da kann der Hersteller natürlich nicht machen was er will.Da Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, kann er da "quasi" machen was er will.
Nochmal, es gibt die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung. Die haben erstmal nix miteinander zu tun.Neuwagen-Garantie: Autofahrer können Werkstatt frei wählen ohne Gewährleistungsverlust
aber wir reden hier doch nur von der Garantie, sorry das der Autor das in diesem Artikel durcheinander geworfen hat aber Sinngemäß bzw auch in klarschrift hat er das hier geschrieben.Der Autor des Artikels bringt das halt selbst durcheinander... Oder vermischt es zumindest wild.
das wollte ich sagen weil ich den Eindruck hatte das es hier einige nicht wussten.Was viele Autofahrer und vor allem auch Neuwagenbesitzer nicht wissen, die Europäische Union (EU) hat diese Frage längst geklärt: Der Fahrzeughalter kann vom ersten Tag an frei wählen, in welche Werkstatt er seinen Wagen bringt. Davon bleibt die Neuwagen-Garantie unberührt. Dies regelt die EU-Verordnung 461/2010