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[Sammelthread] Elektroautos

kann ich nicht bestätigen und musste auch nix vorweisen, selbst eine Getriebe Öl Spühlung habe ich schon über Garantie machen lassen, bzw wurde über diese abgerechnet.
 
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ist das nicht bei allen so dass Hersteller-Garantie nur greift bei Wartung in Vertragswerkstatt?
Da Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, kann er da "quasi" machen was er will.

Wenn es sicherheitsrelevant ist kann auch schon mal ein Rückruf über das KBA laufen.

Extremes Beispiel: https://www.adac.de/news/auto-rueckruf-takata-airbags/
Ja, wenn das KBA das als Sicherheitsrelevant sieht.

Beispiel:
Bei Mercedes ist bei den Modellen W204 (C-Klasse) und W212 (E-Klasse) die Hinterachse ein Problem, da diese durchrostet. Auch heute noch wird diese von MB kostenlos auf "Kulanz" getauscht auch wenn das Fahrzeug nach Vorgaben in einer freien Werkstatt gewartet wurde und je nach Baujahr schon 20 Jahre alt ist.
Warum macht MB das, sind immerhin ca. 4000€ kosten (Material + Arbeitszeit) pro Fahrzeug? Damit das KBA keinen Pflichtrückruf daraus macht.

Aktuell sieht das KBA also eine durchgerostete Hinterachse als "nicht Sicherheitsrelevant" an, wenn man so möchte.


Wie und wann die Garantie greift, kann der Hersteller ja selbst bestimmen. Der klassische Unterschied Garantie <-> Gewährleistung.
Exakt!

Und Kia ist für 0,0 Kulanz bekannt.
Exakt!
 
Da Garantie eine freiwillige Leistung des Hersteller ist, kann er da "quasi" machen was er will.
klar ist die freiwillig, aber wenn ich ein Auto verkaufe mit X Jahren Garantie muss ich diese X Jahre sehr wohl erfüllen! Das ist doch dann vertraglich festgehalten. Da kann der Hersteller natürlich nicht machen was er will.
Eine Werkstatt bindung um die Neuwagen Garantie zu erhalten ist nicht Gesetzes Konform.
 
Der Autor des Artikels bringt das halt selbst durcheinander... Oder vermischt es zumindest wild.

Neuwagen-Garantie: Autofahrer können Werkstatt frei wählen ohne Gewährleistungsverlust

Nochmal, es gibt die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung. Die haben erstmal nix miteinander zu tun.
Ersteres ist eine "freiwillige" Leistung des Herstellers oder Händlers bei dem er die Konditionen festlegt. Um zweiteres kommt keiner drum herum.

Und mag sein, dass der initiale Garantiezeitraum "nur" an einen Service nach Herstellervorgabe geknüpft sein darf und nicht an eine Vertragswerkstatt. Dann macht man es halt wie eben Toyota und gibt immer nur ein Jahr Garantie, die sich entsprechend mit Besuch in der Vertragswerkstatt immer wieder neu verlängert.
 
Ja, das ist leider ein absolutes Übel bei dem Thema. Da behaupten Fachwerkstätten irgendwas, sind aber selbst nicht in der Lage den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu sehen. Wenn die so auch arbeiten, dann möchte ich mein Auto da nicht hinbringen ...
 
Der Autor des Artikels bringt das halt selbst durcheinander... Oder vermischt es zumindest wild.
aber wir reden hier doch nur von der Garantie, sorry das der Autor das in diesem Artikel durcheinander geworfen hat aber Sinngemäß bzw auch in klarschrift hat er das hier geschrieben.
Was viele Autofahrer und vor allem auch Neuwagenbesitzer nicht wissen, die Europäische Union (EU) hat diese Frage längst geklärt: Der Fahrzeughalter kann vom ersten Tag an frei wählen, in welche Werkstatt er seinen Wagen bringt. Davon bleibt die Neuwagen-Garantie unberührt. Dies regelt die EU-Verordnung 461/2010
das wollte ich sagen weil ich den Eindruck hatte das es hier einige nicht wussten.
 
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