n3cron
Enthusiast
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Ich kann dir https://www.buhl.de/steuer/ die besten 36€ die ich je ausgegeben habe, kein Steuerberater (Optional review durch den Steuerberater) alles elektronisch und beim Ausfüllen gibt es eben diese Tipps und Referenz wie was auszufüllen ist+das Tool füllt automatisch die Posten aus die er sich digital ziehen kann z. B du lädst dein letztes Gehalt hoch mit dem Jahresabschluss und er füllt es automatisch aus und du musst noch kontrollieren, es erkennt automatisch was du ausfüllen musst etc.Für Hinweise wäre ich dankbar. Grund der Frage ist, dass perplexity meint, ich soll einfach jeden Tag mit 460km bei der Entfernungspauschale eintragen (selbst nach meinem Hinweis dass das ja nicht sein kann meint das LLM ich soll es so machen), aber das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Der Betrag den ich dann erstattet bekäme wäre 5 stellig lol. Im Netz konnte ich zu genau diesem Modell nichts finden auf die Schnelle.
Kannst auch mal den hier ausprobieren https://www.buhl.de/steuer/steuer-gpt/
Ich würde behaupten das Hotel sind keine Reisekosten, da du keine Geschäftsreise tätigst sondern im Prinzip zur Arbeit gehst. Es müsse eher Ersatz/Auslage für zweite Wohnstätte sein. Reisekosten ist alles was außerhalb anfällt und nichts mit deinem regulären Job zu tun hast. Besuch einer Messe, Außendienst etc... Ich bin mir nicht sicher wie das Finanzamt das sieht.
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Ich arbeite 1 Woche im Homeoffice und ich 1 Woche in der 460km entfernten Wohnstätte. Wie muss ich das angeben zur Abrechnung? Kann ich Reisekosten geltend machen für Hotel in so einem Fall?
Du kannst in deinem Fall die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
So gibst du die Kosten in WISO Steuer an:
- Du hast am Ort deines Lebensmittelpunkts (z. B. bei deiner Familie) einen eigenen Hausstand und beteiligst dich an den laufenden Kosten.
- Die zweite Wohnung (am Arbeitsort, 460 km entfernt) ist aus beruflichen Gründen notwendig und verkürzt deinen Arbeitsweg deutlich.
Die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag) kannst du für die Tage im Homeoffice am Hauptwohnsitz zusätzlich geltend machen.
- Trage im Bereich „Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Doppelter Haushalt“ die Kosten für Miete, Nebenkosten und notwendige Einrichtung der Zweitwohnung ein. Maximal sind 1.000 Euro pro Monat absetzbar.
- Hotelkosten kannst du als Unterkunftskosten ansetzen, solange sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen.
- Für wöchentliche Heimfahrten kannst du die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent) für die einfache Strecke ansetzen.
Dein Riecher (wie auch der einiger anderer) mit den Reisekosten war richtig, habe statt dessen alles bei der doppelten Haushaltsführung eingegeben. Bescheid ist abgeschickt (online über Elster), jetzt heißt es warten. Danke noch mal an alle.





