[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Meinem Schwager ist auch gekündigt worden.
Kreuzbandriss Anfang Oktober. Er ist Maler und Verputzer, seit 15 Jahren in der Firma. Eine Woche später war die Kündigung im Briefkasten. "aufgrund schlechter Auftragslage blabla" und weiter "sollte sich die wirtschaftliche Lage ändern würden wir sie sehr gerne wieder bei uns begrüßen".
Was dann die von mir mal gestartete Diskussion zum Thema "die abgerechneten Stundensätze für Handwerker sind so hoch, weil die Eigentümer die Mitarbeiter so unproduktiv an der Backe haben könnten" auch abschließend klärt. :fresse:
 
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Betriebsrat haben wir leider nicht. Die Angebote die mir jetzt mein Vorgesetzter unterbreitet hat warn superschlecht.

- Möglichkeit Eins: Ich werde bis Februar weiter beschäftigt und dann wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst (es soll dann so aussehen, als hätte ich gekündigt). Es gibt bis auf das Gehalt keine Vergütung in Form einer Abfindung.

- Möglichkeit Zwei: Es wird mir zeitnah gekündigt (mit zwei Monaten Kündigungsfrist also nur ein Monat zum ersten Angebot unterschied) mit einer Abfindung.

Aber jetzt kommt der Knaller, jetzt wurde gesagt ich hätte auf meinem Level 3 eine unzureichende Leistung gezeigt und werde deshalb entlassen. Davon war in 10 monatlichen Entwicklungsgesprächen nicht einmal die Rede. Ich verstehe es echt nicht. Weder im 360 Feedback noch im Feedback mit den Vorgesetzten war jemals die Rede das schlechte Arbeit leiste.
 
Also Variante 1 lässt du auf jeden Fall bleiben. Das hätte massive Auswirkungen auf deinen möglicherweise nötigen Bezug von ALG1.

Und Variante 2 erscheint mir grade nicht wirklich rechtskonform mit den 2 Monaten. Das solltest du wirklich anwaltlich klären lassen.

Bezüglich der Leistung möchte ich nichts beurteilen. Das muss ein Anwalt tun. Sieh zu, dass du alle Schreiben bezüglich dieser Gespräche für dich vorliegen hast. Also nicht im System vom AG sondern bei dir zu Huase als Papier. Normal müsstest du solche Schreiben gegenzeichnen und eine Kopie erhalten.

Wie jetzt geschildert scheint mir eine Kündigungsschutzklage zum erreichen eines vernünftigen Vergleichs doch nicht mehr so als unnötiger Schritt. Wahnsinn was manche Firmen so abziehen....
 
Da hast aber einen tollen Arbeitgeber... Zu deiner eigenen Sicherheit würde ich nichts unterschreiben und jeden wisch der mir hingelegt wird würde ich von einem Anwalt prüfen lassen. Viel Erfolg
 
Wurde sicherlich bereits gesagt, aber
Alles sichern
Alle E-Mails
Notizen aller Gespräche mit Datum und Uhrzeit machen - Gedächtnisprotokoll

Und dann einen Termin beim Anwalt machen
 
Aber jetzt kommt der Knaller, jetzt wurde gesagt ich hätte auf meinem Level 3 eine unzureichende Leistung gezeigt und werde deshalb entlassen. Davon war in 10 monatlichen Entwicklungsgesprächen nicht einmal die Rede. Ich verstehe es echt nicht. Weder im 360 Feedback noch im Feedback mit den Vorgesetzten war jemals die Rede das schlechte Arbeit leiste.

Ähnlich war es bei mir und dieser Bumsagentur damals auch. Im Beurteilungsgespräch war alles sehr gut und drei Monate später war meine Leistung unzureichend - ein Vorwand. Haben sie mit anderen Leuten auch betrieben. Geh bitte zum Anwalt.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass dieses Vorgehen auch nur im Ansatz eine Chance vor Gericht hat. Wir kennen hier nur Deine Seite, aber davon ausgehend wird kein Arbeitsrechtler Probleme haben, da vor Gericht eine Wiedereinstellung oder entsprechende Kompensation zu erwirken.

Sehr seltsam aber wir nehmen es mal so wie geschildert.
 
- Möglichkeit Eins: Ich werde bis Februar weiter beschäftigt und dann wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst (es soll dann so aussehen, als hätte ich gekündigt). Es gibt bis auf das Gehalt keine Vergütung in Form einer Abfindung.

- Möglichkeit Zwei: Es wird mir zeitnah gekündigt (mit zwei Monaten Kündigungsfrist also nur ein Monat zum ersten Angebot unterschied) mit einer Abfindung.
Irgendwie sind beide Angebote total seltsam. Warum solltest du selbst kündigen, wen juckt das ob es so aussieht dass du gekündigt hast oder nicht? Wahrscheinlich wollen die das verschleiern, damit es keiner mitkriegt. Das erste würde ich gar nicht in betracht ziehen.
Warst du denn jetzt schon beim Anwalt? Das zweite Angeobt (Kündigung mit Abfindung) ist auch merkwürdig, pass auf, dass sie dir da keinen Aufhebungsvertrag unterjubeln.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass dieses Vorgehen auch nur im Ansatz eine Chance vor Gericht hat.

Ich kann jetzt nur von meinem Fall damals berichten, aber der GF wollte auch nicht vor Gericht - ich denke dem war klar, dass er gescheitert wäre. Also lief es in vielen Fällen auf eine Freistellung mit Abfindung raus. Von den knapp 30 Kündigungen ist mir kein Fall bekannt, der vor Gericht gelandet ist. Da haben immer die Anwälte verhandelt.

Leider gab es aber auch Leute, die dann einfach den Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ohne sich vorher beraten zu lassen bzw. zu wissen, was sie da unterschreiben. Das kam dann der eigenen Kündigung gleich - Anspruch auf ALG1 hat man dann erst einmal (ich glaube 3 Monate) nicht.
 
Kommt drauf an wie der Vertrag formuliert ist und aufs lokale Amt. Wenn dort drinsteht, dassdem Angeot zum Aufhebungsvertrag eine Kündigung aus betrieblichen Gründen gefolgt wäre, sind die normalerweise kulant.
 
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