[mv]payne
Urgestein
Meiner laienhaften Auffassung nach könnte das doch Teilschuld geben, wenn auf einer Dashcamaufnahme zu sehen ist, wie man trotz genug Zeit zu reagieren stumpf drauf hält?
Ich denke, das kann man pauschal nicht sagen. Ich sehe das ähnlich wie @PeterPan62: draufhalten! Aber im Sinne von - im Zweifel einfach stehen bleiben bzw. abbremsen. Dann habe ich als "Recht habender" meine Pflicht erfüllt. Ich muss mich nicht in's ungewisse wie z.B. den Graben oder gar auf den Gehweg stürzen. Das gibt in keinem Fall eine Teilschuld.