[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Gehälter zu spät und unregelmäßig
Das ist richtig ätzend, weiß man gar nicht zu schätzen wenn man das nicht kennt. In meiner ersten Firma kam das Gehalt auch öfters mal erst am 2. oder 3. im Monat und dann hatte ich schon die ersten Lastschriften zurückgehen weil so wenig aufm Konto war. Mein jetztiger AG zahlt immer einige Tage vor Monatsende.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein besserer Ansatz wäre doch: Wie gebe ich weniger aus?
Da könnten auch Rentner von betroffen sein, daher lassen wir das besser sein.
 
Der unbezahlte erste Karenztag wäre spannend, klar melden sich die Leute weniger krank.
Ich frage mich warum muss es unbedingt der erste sein und nicht der zweite oder dritte? Würde doch auch was bringen.

Thema 1000€
Wäre doch intelligent von einigen Firmen eine anstehende Gehaltserhöhung für ein paar Monate auf einen Schlag zu zahlen und erst dann im Monatstakt.
Dann wäre die gesparte Steuer für den AN ein Gewinn.
 
Das mit den 1.000 € ist halt auch "etwas" Glückssache.

Wenn man schon das Glück hat und nach Tarif bezahlt wird, aber dieses Jahr keine Tarifverhandlungen mehr anstehen, dann wird man das auch nicht bekommen.

Damals haben sie beim Öffentlichen Dienst die 1.000 € Inflationsprämie doch auf Monate aufgeteilt, um die Laufzeit zu strecken. :shot:
 
Alter, nein die Regierung kann das nicht frei entscheiden, das macht der BT.
Also entweder reden wir aneinander vorbei oder du bist auf dem völlig falschen Dampfer.

Wenn der Mindestlohn geändert werden soll in der Höhe, sprich angepasst werden, dann empfiehlt eine Kommission etwas und die Regierung setzt es um oder nicht. Der Bundestag ist hier nirgends involviert...
Ich habe nie von einer gesetzlichen Änderung vom Mindestlohn gesprochen und mit "politisch" ist gemeint, dass es eine (partei)politische Entscheidung sein kann, der Empfehlung der Kommission nicht folge zu leisten.
 
Wenn der Mindestlohn geändert werden soll in der Höhe, sprich angepasst werden, dann empfiehlt eine Kommission etwas und die Regierung setzt es um oder nicht.
Richtig
Aber die Regierung kann nicht einfach eine andere Summe nennen.
Der Bundestag ist hier nirgends involviert...
Falsch, er ist involviert wenn man den Mindestlohn politisch ändern will
MiLoG §1 (2)
Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
 
Willst du mich verarschen? Erst schreibst du die Regierung kann es nicht, der BT macht es und jetzt behauptest du es wieder und zitierst eine Quelle heran, in der literally "BundesREGIERUNG" steht....
 
NEIN VERDAMMT! Lies doch mal deine eigene Quelle!
Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
Die Bundesregierung kann den Mindestlohn anpassen. Per Verordnung ohne Bundestag. Die Empfehlung der Kommission kann sie folgen oder ignorieren. exakt das steht dort.
 
„Die Höhe kann auf Vorschlag“

Der Vorschlag ist die notwendige Bedingung für die Änderung ohne Vorschlag kann die BuReg keine Rechtsverordnung erlassen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh