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Ich nehme an du meinst hier die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Den Unterschied kenne ich und ich rede genau davon. Ob man den mitführen muss hab ich doch gar nicht bestritten, es geht darum ob man ihn dauerhaft im Handschuhfach liegen lässt und das mache ich halt nicht. Im Falle des Falles macht die Polizei halt ne Abfrage wenn man freundlich mit denen ist und im blödsten Fall zahlt man 10€ und reicht das nach. Jetzt gibt es die App, also prima. Den Brief hat bei mir eh die BankDen FahrzeugSCHEIN (Teil 2) MUSST du mitführen.




Das war bei dem einen Beamten halt so. Grade hier in Bayern....wie gesagt, ich persönlcih trau denen grundsätzlich nur erstmal gar nicht, das hat mit Angst nix zu tun. Nenn es ruhig "gesunde" Skepsis. In wie weit die jeder für sich ausfürt ist ja jedem selbst überlassen.