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[Sammelthread] Erfahrungen zu Photovoltaikanlagen

Das habe ich bei mir tatsächlich auch drin, einen offset. Der nachtverbrauch ist dadurch um 50% gesunken
 
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Mal für dummies da ich bisher damit absolut nix zu tun hatte:
Um einen WR mit 4 Modulen (Hoymiles, Deye, etc.) auf die in D erforderlichen 800W AC zu begrenzen benötige ich was? Und entstehen dafür extra Kosten? Kauft man die Drosselung quasi mit?
 
, der die PV Leistung ab kann. ;)

EDIT:
Einen 1600er oder sowas nehmen und auf 800W begrenzen ist aus VDE Sicht Ok, aber nicht aus Netzbetreibersicht.
Entweder 800W und BKW Regelung oder >800W und keine BKW Regelung. (technische Daten, nicht Einstellung)
Wobei es bei der VDE ja noch die 960W PV-Regelung geben wird, wahrscheinlich.
 
Wenn ich den 1600er auf 800 begrenze ist es faktisch ein 800W WR.
Hintergrund: es sollen vier Module 2 Ost-2 West dran. Das klappt mit den kleineren aufgrund der DC Leistung nicht mehr wenn zwei Module an einem MPPT hängen.

Als noch 600 erlaubt waren wurden auch reihenweise gedrosselte 800er verkauft weil andere Länder längst bei 800 waren.

Ich interpretiere das Gesetz zudem so, dass größere WR erlaubt sind wenn die Einspeiseleistung dauerhaft reduziert wurde. Da das auf der Installateurebene stattfindet kann der Nutzer das auch nicht einfach ändern.
Andernfalls würde die Zulassung von bis zu 2000W Modulleistung keinen Sinn ergeben.
 
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Wenn ich den 1600er auf 800 begrenze ist es faktisch ein 800W WR.
Hintergrund: es sollen vier Module 2 Ost-2 West dran. Das klappt mit den kleineren aufgrund der DC Leistung nicht mehr wenn zwei Module an einem MPPT hängen.

Als noch 600 erlaubt waren wurden auch reihenweise gedrosselte 800er verkauft weil andere Länder längst bei 800 waren.
Dann frag ich mich was du dann fragst wenn du es besser zu wissen meinst.
Frag dein Netzbetreiber ob du selber drosseln darfst.

Wie bei allen Sachen im Elektrotechnik Bereich wirst du im Internet nicht die lösung finden...direkter Kontakt mit dem Netzbetreiber. Und logisch ist hier in Deutschland mit den Vorschriften gar nichts.
 
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Ich frag für die Slowakei oder Bulgarien. Suhts es such aus. Ich will mit wissen wir es technisch geht und keine Vorträge übers EEG. Frage geht an alle außer MrWurst wenn er unbedingt meint.
 
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Ich Zweifel wirklich an der Menschheit...wie es technisch gehen soll...ja wie funktioniert denn bitte so gut wie alles? Durch Software....das sind halt immer so Dinge die kann man sich in 5 Minuten selber raussuchen....wenn man denn wirklich Interesse an ein Thema hat.
 
Ist das bei euch in den TAB tatsächlich genau so beschrieben?
Das hat erstmal nichts mit der TAB zu tun.
Das EEG(§8, Abs. 5a) sagt explizit 800VA Wechselrichterleistung.
Und das ist das, was das Gerät technisch kann.
Wenn man das runterstellt, hat der WR noch immer die 800VA bzw. 800W als technische Eigenschaft.
Wenn der WR Firmwareseitig z.B. 600W macht und man durch ein Upgrade 800W macht, ist es erstmal ein 600W Gerät und später ein 800W Gerät. (eigentlich inkl. neuem Typenschild)

Viele dieser WR Serien, wo verschiedene Geräte verschiedene Größen haben, sind techn. die gleichen Geräte.
Das ist dann nur eine Firmware, die eben sagt, 800W, 1,2kW oder 1,6kW oder sonst was.
Damit sind es techn. eben die Geräte mit der jeweiligen Größe und der Kunde kann auch nichts verdrehen, außer ggf. nochmal nach unten stellen.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Andernfalls würde die Zulassung von bis zu 2000W Modulleistung keinen Sinn ergeben.
Natürlich macht das Sinn. Wenn man ein Müllgerät kauft, was bei 800W WR keine 2kW PV macht, ist doch das Gesetz nicht Schuld, sondern der Hersteller, der ein Gerät verkauft, was eben keine 2kW PV macht oder der Kunde, der etwas in Kombination kauft, was halt techn. nicht geht.

Es gibt durchaus 800W WR bzw. BKW Lösungen, die ohne weiteres 2kW PV machen.

D.h. auch, wenn man einfach das richtige Gerät kauft, dann kann man mit 800W WR auch ganz einfach 2kW PV machen. Technisch geht sogar noch mehr, nur fällt das nicht mehr unter die vereinfachte Anmeldung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich interpretiere das Gesetz zudem so, dass größere WR erlaubt sind wenn die Einspeiseleistung dauerhaft reduziert wurde. Da das auf der Installateurebene stattfindet kann der Nutzer das auch nicht einfach ändern.
Andernfalls würde die Zulassung von bis zu 2000W Modulleistung keinen Sinn ergeben.
Die Frage ist halt, was "dauerhaft" konkret bedeutet.
Wie hier schon gesagt, ist das ne Frage der Firmware und Firmware ist Software.
Das ist also irgend ne Datei, wo sinngemäß drinsteht "AC-Output = 800VA" und dann ist das nen 800W WR, egal was die Elektronik darin noch könnte.
Es geht eben nur das. Und dann heißt der eben WR-800.
Der techn. gleiche WR, mit einer Firmware "AC-Output = 1200VA" heißt dann WR-1200. Anderes Gerät, wenn intern auch baugleich.

Ist wie beim Auto. gleicher Motor, unterschiedliche Firmware (Motorsteuergerät Kennkurve), andere Leistung

Wenn man einen 1200W WR nimmt und da einfach 800W einstellt, dann mag das zwar dauerhaft so sein, ist allerdings eben noch immer ein 1200W Gerät
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und logisch ist hier in Deutschland mit den Vorschriften gar nichts.
Das ist gefühlt immer ein Machtkampf, auch innerhalb der Normenreihen. Da steht in der einen das und in der anderen andersrum. Da muss man dann genau aufpassen, was da wie wo genau steht. Manchmal muss man bei der Abgrenzung genau aufpassen, manchmal ist es gegensätzlich.
 
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Macht schon Sinn, deine Definition mit dem Typenschild. Aber das Gesetz spricht von einer Wechselrichterleitung von 800W. Wie du selber schreibst ist es technisch oft eh mehr. Somit ist es so wie so nur eine Softwareänderung. Um deine Analogie zum KFZ aufzugreifen, wenn 120 ist, darf ich auch nur 120 fahren - auch wenn mein Auto schneller könnte.
 
Es besteht aber ein Unterschied zwischen "einfach am einem Regler drehen" und einer, vom Hersteller, festen Einstellung des Gerätes.
Das mag sich wie ein feiner Unterschied anhören, ist aber von elementarer Bedeutung.

Wir haben:
1. (Hardware) 1600W WR hat und den per Drehregler auf 800W stehen
2. (Hardware) 1600W WR hat und per Firmware auf 800W stehen

Beides sind Softwareeinstellungen. Die eine ist variabel, auch wenn das durch einen Elektriker ggf. fest eingestellt sein mag und das 2. ist ein Gerät, was 800W hat und das entsprechend vom Hersteller, per Erklärung, auch so ausgeliefert wird.

Der Hersteller schreibt beim 2. Gerät nicht 1600W drauf, sondern 800W. Beim ersten Gerät hingegen schreibt er 1600W drauf. Damit fällt das 1. Gerät nicht unter die BKW Regelung, das 2. Gerät hingegen schon.
Auch wenn die in der Fabrik nebeneinander gelegen haben mögen.

Ist wie beim Auto.
Beides der gleiche Motor, das eine hat 110PS, das andere hat 150PS. Es ist nicht relevant, was der Motor könnte, sondern was der Hersteller zum Gerät erklärt. (das Typenschild)
Das (angegebene Leistung) ist dann auch das Maß für Versicherung, Steuer (Umweltwerte), Wert usw.
 
Es ist aber sowohl beim Auto als auch beim Wechselrichter so, dass diese sowohl nach oben oder nach unten streuen. Mein WR (600W) regelt auch bei 640W ab. Bei Autos das gleiche. Viele haben mehr oder weniger Leistung auf dem Prüfstand.

Das deine Definition bzw. Differenzen vorhanden sind, ist klar aber das schreibt der Gesetzgeber meiner Meinung nach nicht vor. Er soll die Leistung haben. Und ob ich das einstelle oder es "hart" über die Firmware eingestellt wird ist nicht vorgeschrieben.

Ich bin auf der Seite des Drehreglers analog zum Gaspedal.
 
Gesetzgeber EEG mit schwammiger Aussage - check. Wenn der Netzbetreiber (daher meine Frage an dich) gesonderte Regeln in den TAB hat - kann es verschärft definiert sein. Hat mir aber keiner von euch bestätigt. Mein Netzbetreiber verweist nur auf die VDE. Dort scheint es ja fein zu sein (laut Underclockers Definition).
 
@Mr.Wurst
Genau, weil der Netzbetreiber bei Gesetzen und deren Auslegung erstmal nichts zu melden hat.
Der Netzbetreiber ist bei der Anwendung/Einhaltung relevant. Für die Auslegung sind entsprechende Beiwerke aka Interpretationen relevant oder aber Gerichtsentscheidungen.

Hier geht es erstmal um das Gesetz und was im Sinne des Gesetzes anzuwenden ist.

aber das schreibt der Gesetzgeber meiner Meinung nach nicht vor. Er soll die Leistung haben. Und ob ich das einstelle oder es "hart" über die Firmware eingestellt wird ist nicht vorgeschrieben.

Ich bin auf der Seite des Drehreglers analog zum Gaspedal.
Und da liegt der Trugschluss bzw. trifft hier die Meinung auf die Realität.
Aus dem Marktstammdatenregister, welches das Gesetz entsprechend anwendet, geht folgendes hervor.
4.1 Drosselung der Wechselrichterleistung Für die Bestimmung der „installierten Leistung“ (Modulleistung), ist im MaStR stets die höchste wählbare Leistung relevant. Für die Wechselrichterleistung ist die Angabe auf dem Typenschild oder im Einheitenzertifikat des Wechselrichters maßgeblich. Bei manchen Wechselrichtern kann die Leistung gedrosselt sein. Die Drosselung ist grundsätzlich bei der Eintragung im MaStR nicht zu berücksichtigen. Die ungedrosselte Wechselrichterleistung muss eingetragen werden.
Ausnahme: Wenn die Drosselung vom Hersteller des Wechselrichters vorgenommen wurde und vom Anlagenbetreiber nicht geändert werden kann, dann kann ausnahmsweise die gedrosselte Leistung eingetragen werden. Diese Ausnahme gilt auch dann, wenn die Drosselung über das Internet vom Hersteller durchgeführt wurde.

Daraus geht die angesprochene Angabe der Typenschildleistung hervor.

Das Gesetz meint also, dass die Drosselung, im Sinne einer Abweichung zum Typenschildes, nicht relevant ist.
Es zählt also das, wie der Hersteller das Gerät liefert. (Firmwaredrosselung)
Eine Drosselung via Drehregler ist also keine Anpassung/Drosselung der WR Leistung im Sinne des Gesetzes. Das schließt im übrigen auch die Drosselung durch den Elektriker und PW-Schutz aus, da der Elektriker im Regelfall nicht der Hersteller des Gerätes ist.

EDIT:
Ein Netzbetreiber kann gerne der Meinung sein, dass er eine Drehreglerdrosselung akzeptiert. Das mag dann im Sinne der TAB, also mit einem 1600er auf 800 gedrehregelt, machbar sein. Allerdings verstößt der Betreiber der Anlage in dem Moment gegen das EEG und macht sich damit "strafbar".
Netzbetreiber sagt also OK, EEG sagt nein. Da der Netzbetreiber hier nicht als höchstes deutsches Gericht auftritt, ist seine Meinung ihr nicht von Relevanz.

@Pommbaer80s
Was du bei dem Vorhaben grundsätzlich beachten solltest:
Es gibt WRs, die machen bei der Drehreglerdrosselung keine Anpassung auf der AC-Seite, sondern auf der DC Seite und das auch noch einfach pauchschal für alle MPPTs.
1600W auf 800W geregelt bedeutet bei so einem Gerät dann 4 MPPT Kreise mit jeweils 200W. Schließt man da also 400W an und die "kommen" auch, macht der WR dennoch bei 200W zu.
Ausgleichsleistungen sind dabei dann auch nicht möglich. Als 400W auf dem einen und 0 auf dem anderen sind dann am Ende zusammen dennoch nur 200W.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach schau an. Genau darauf war doch meine Frage ganz am Anfang gerichtet. DAS ist mal eine saubere Definition bzgl. selber drosseln oder nicht.

Woher stammt der Satz? Ist das auch im EEG festgelegt oder "nur" die AGB des Marktstammdatenregister?
 
Dann sag das doch. :fresse:
Hätte ich natürlich auch gleich verlinken können...
Ansonsten steht halt in den Anleitungen usw. immer dabei, dass die Daten der Betriebsanleitung zu entnehmen sind. Das ist dann das Typenschild.

EDIT:
oder "nur" die AGB des Marktstammdatenregister?
Naja, ne AGB ist das bei weitem nicht. Das MaStR holt seine Legitimation aus der Marktstammdatenregisterverordnung (wie lange kann man ein Wort verketten?) und das wiederum aus dem EEG.

Was man noch dazu sagen muss. Es geht halt wirklich nur um die vereinfachte Anmeldung, die das EEG in so einem Fall vorsieht. Hat der WR mehr als diese 800W, kann man immer noch anmelden. (kommt halt nochmal nen Warnung)
Nur fällt man nicht mehr unter die Vereinfachung, d.h. das Gesetz sieht in dem Fall vor, dass der Netzbetreiber dann die Klopapierrolle zum Abheften anfordert. (kann, was er idR auch tut)
Dem Marktstammdatenregister und damit dem Gesetz ist die Leistung in sofern erstmal egal. Es sagt nur, wenn das Ding keine Spielzeuggröße mehr hat, hat der Netzbetreiber im Sinne der Verantwortung der Betriebssicherheit die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass alles korrekt ist. Dafür dann diese Klopapierrollen.

PS: Leider ist es bei vielen Fällen so, dass diese ganzen Gesetze, Verordnungen und Normen immer aufeinander verweisen. Ich warte noch auf den Tag, wo einer gepennt hat und die sich im Kreis referenzieren.
Blatt Papier, Seiten mit jeweils "bitte wenden" bedruckt, und ab dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Netzbetreiber hier lässt WR mit Softwareseitig reduzierter Leistung zu. Trotzdem frag ich technisch anders und hoffentlich (damit ihr alle ruhig schlafen könnt) mit einem vollblütigen 800W-Wechselrichter.

Der EZ1 von APsystems gibt eine maximale Eingangsstromstärke von 2x20A an, aber einen "Isc PV" von 2x25A. Jeweils pro MPPT.

Wenn ich hier vier Module mit 10,49A "Current at PMax (Imp)" habe - kann ich die dort mit Y-Kabel jeweils zwei Stück pro MPPT anschließen für Ost-West?

Kann ich die Angabe so verstehen, dass der EZ1 maximal 20A pro MPPT Leistung verarbeitet aber bis 25A zulässig sind? Die ja auch nur unter Top-Bedingungen (Pmax) erreicht werden?
 
Datenblatt der Module?
Was haben die denn für nen Isc?
Wolltest du nur 4 oder gar 8 Module haben?

Welchen Winkel haben denn die Module?
Und die sind zu einander 180° ausgerichtet?
Soll das in etwa werden?
1749960632341.png
 
Zuletzt bearbeitet:
CHSM60M-HC-375 von Astroenergy

Leistung375W
Strom10.94 A
Spannung34.28 V
Kurzschlussstrom11.42 A
Leerlaufspannung41.05 V
Systemspannung1500 V

Sollen etwa 15 Grad ost-west aufgestellt werden, wie in deinem Beispielbild.

Afaik dürften die am EZ1 mit Isc 25A pro MPPT passen, richtig?
 
Habe endlich meinen Speicher in Home Assistent bekommen. Was eine geburt^^
 

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Afaik dürften die am EZ1 mit Isc 25A pro MPPT passen, richtig?
Denke schon, dass das geht. Durch die Ausrichtung ist ja der gefährliche Punkt, wenn die Sonne im Zenit steht. Dabei dürften die Module aber, durch die Ausrichtung zur Sonne, eh nicht den vollen Strom und damit Leistung liefern.

Was mir als Alternative noch einfällt, wären 600W (>600W) Module. Die sind dann echte Monster, haben aber bei >600W nur 15A Strom.
Also dann jeweils ein Module Ost und West und dediziert an den MPPT.
(muss man halt rankommen, die sind halt echt groß -> Lieferung ;( )
 
Die angegebenen Module sind quasi schon da. Gibt verschiedene Reste an Modulen beim Elektriker in der Halle. Davon gibt's vier gleiche.
 
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