Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Weil 800w Wechselrichterleitung vorgeschrieben ist
Dann frag ich mich was du dann fragst wenn du es besser zu wissen meinst.Wenn ich den 1600er auf 800 begrenze ist es faktisch ein 800W WR.
Hintergrund: es sollen vier Module 2 Ost-2 West dran. Das klappt mit den kleineren aufgrund der DC Leistung nicht mehr wenn zwei Module an einem MPPT hängen.
Als noch 600 erlaubt waren wurden auch reihenweise gedrosselte 800er verkauft weil andere Länder längst bei 800 waren.
Das hat erstmal nichts mit der TAB zu tun.Ist das bei euch in den TAB tatsächlich genau so beschrieben?
Natürlich macht das Sinn. Wenn man ein Müllgerät kauft, was bei 800W WR keine 2kW PV macht, ist doch das Gesetz nicht Schuld, sondern der Hersteller, der ein Gerät verkauft, was eben keine 2kW PV macht oder der Kunde, der etwas in Kombination kauft, was halt techn. nicht geht.Andernfalls würde die Zulassung von bis zu 2000W Modulleistung keinen Sinn ergeben.
Die Frage ist halt, was "dauerhaft" konkret bedeutet.Ich interpretiere das Gesetz zudem so, dass größere WR erlaubt sind wenn die Einspeiseleistung dauerhaft reduziert wurde. Da das auf der Installateurebene stattfindet kann der Nutzer das auch nicht einfach ändern.
Andernfalls würde die Zulassung von bis zu 2000W Modulleistung keinen Sinn ergeben.
Das ist gefühlt immer ein Machtkampf, auch innerhalb der Normenreihen. Da steht in der einen das und in der anderen andersrum. Da muss man dann genau aufpassen, was da wie wo genau steht. Manchmal muss man bei der Abgrenzung genau aufpassen, manchmal ist es gegensätzlich.Und logisch ist hier in Deutschland mit den Vorschriften gar nichts.
Und da liegt der Trugschluss bzw. trifft hier die Meinung auf die Realität.aber das schreibt der Gesetzgeber meiner Meinung nach nicht vor. Er soll die Leistung haben. Und ob ich das einstelle oder es "hart" über die Firmware eingestellt wird ist nicht vorgeschrieben.
Ich bin auf der Seite des Drehreglers analog zum Gaspedal.
4.1 Drosselung der Wechselrichterleistung Für die Bestimmung der „installierten Leistung“ (Modulleistung), ist im MaStR stets die höchste wählbare Leistung relevant. Für die Wechselrichterleistung ist die Angabe auf dem Typenschild oder im Einheitenzertifikat des Wechselrichters maßgeblich. Bei manchen Wechselrichtern kann die Leistung gedrosselt sein. Die Drosselung ist grundsätzlich bei der Eintragung im MaStR nicht zu berücksichtigen. Die ungedrosselte Wechselrichterleistung muss eingetragen werden.
Ausnahme: Wenn die Drosselung vom Hersteller des Wechselrichters vorgenommen wurde und vom Anlagenbetreiber nicht geändert werden kann, dann kann ausnahmsweise die gedrosselte Leistung eingetragen werden. Diese Ausnahme gilt auch dann, wenn die Drosselung über das Internet vom Hersteller durchgeführt wurde.
Naja, ne AGB ist das bei weitem nicht. Das MaStR holt seine Legitimation aus der Marktstammdatenregisterverordnung (wie lange kann man ein Wort verketten?) und das wiederum aus dem EEG.oder "nur" die AGB des Marktstammdatenregister?
Denke schon, dass das geht. Durch die Ausrichtung ist ja der gefährliche Punkt, wenn die Sonne im Zenit steht. Dabei dürften die Module aber, durch die Ausrichtung zur Sonne, eh nicht den vollen Strom und damit Leistung liefern.Afaik dürften die am EZ1 mit Isc 25A pro MPPT passen, richtig?