Pommbaer80s
Enthusiast
Ich bin im Spitzensteuersatz und meine Frau wird nur das Elterngeld beziehen für zwei Jahre. Daher stellte sich die Frage. Wenn Sie auch eine Erklärung abgeben muss, dann hat sie kein zu versteuerndes Einkommen.
Wenn das Elterngeld bei mir angerechnet wird, schlägt das natürlich mit Spitzensteuersatz rein.
Sind halt gerade bei der Überlegung, ob sie auf Elterngeldplus geht und dann früher wieder ein paar Stunden arbeitet.
Ob wir das Geld nu unterjährig oder nach der Erklärung haben, ist relativ egal. Ich lese aber heraus, dass 4/4 günstiger ist und man einfach eine Rückzahlung mitnimmt.
Wenn das Elterngeld bei mir angerechnet wird, schlägt das natürlich mit Spitzensteuersatz rein.
Sind halt gerade bei der Überlegung, ob sie auf Elterngeldplus geht und dann früher wieder ein paar Stunden arbeitet.
Ob wir das Geld nu unterjährig oder nach der Erklärung haben, ist relativ egal. Ich lese aber heraus, dass 4/4 günstiger ist und man einfach eine Rückzahlung mitnimmt.