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Movie2k vor Gericht

Sachsens Milliarden-Bitcoin-Schatz auf dem Prüfstand

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Sachsens Milliarden-Bitcoin-Schatz auf dem Prüfstand
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Am Vormittag hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig eines der wohl spektakulärsten Strafverfahren der deutschen Justizgeschichte begonnen. Auf der Anklagebank sitzen zwei mutmaßliche Hauptverantwortliche hinter dem einst größten Raubkopien-Portal movie2k.to – und mit ihnen steht der finanzielle Handlungsspielraum des Freistaates Sachsen auf dem Spiel: Denn das Gericht muss in diesem Verfahren auch darüber entscheiden, ob Sachsen den aus diesem Verfahren bereits verkauften Bitcoin-Bestand im Wert von rund 2,67 Milliarden Euro dauerhaft behalten darf oder zurückzahlen muss.

Der mutmaßliche Kopf hinter der einstigen Plattform ist ein 42-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen vorwirft. Neben ihm muss sich ein 39-Jähriger wegen Geldwäsche in 46 Fällen sowie schwerer Steuerhinterziehung verantworten. Beide sollen gemeinsam mit einem bereits verurteilten Mittäter von 2008 bis zur Abschaltung des Portals im Jahr 2013 das Streaming-Netzwerk betrieben haben. Der Programmierer, der maßgeblich durch ein umfassendes Geständnis zur Aufklärung des Ermittlungsverfahrens beigetragen hatte, war bereits im März 2023 rechtskräftig zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Portal movie2k.to war von 2008 bis 2013 nach Erkenntnissen der Ermittler das größte Raubkopien-Portal Deutschlands: Mehr als 880.000 Kopien von Kinofilmen, TV-Serien und anderen Inhalten standen Nutzern kostenlos zum Abruf bereit. Die Betreiber finanzierten sich dabei nicht nur durch Werbeeinnahmen und verdeckte Abo-Fallen, sondern investierten die illegalen Gewinne gezielt in Bitcoin und Immobilien. 

Die ursprünglich in der Anklage enthaltenen rund 220.000 Urheberrechtsverstöße gelten inzwischen nach vorläufiger Auffassung der Kammer als verjährt und spielen im Verfahren keine zentrale Rolle mehr – im Mittelpunkt steht nun allein die Frage der Geldwäsche. Der Hauptangeklagte war nach der Abschaltung des Portals jahrelang international gesucht worden und konnte erst 2023 im Ausland festgenommen werden.

Die eigentliche finanzielle Brisanz des Verfahrens entfaltete sich Anfang 2024, als der Hauptverdächtige den deutschen Behörden freiwillig rund 50.000 Bitcoin übergab. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft Dresden entschied daraufhin im Sommer 2024, die gesamte Bitcoin-Menge im Zuge einer sogenannten Notveräußerung zu verkaufen. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Risiko starker Kursschwankungen der Kryptowährung. 

Ein starker Kursanstieg nach dem Verkauf ließ die Entscheidung im Nachhinein politisch und juristisch umstritten wirken. Der erzielte Erlös belief sich auf rund 2,639 Milliarden Euro und wurde auf einem speziellen Konto eingefroren. Zeitweise wären die Bestände zum Allzeithoch des Bitcoin im Oktober 2025 von deutlich über 100.000 US-Dollar mehr als doppelt so viel wert gewesen.

Die zentrale Frage, die über den klassischen Strafprozess hinausreicht, ist die der Vermögensabschöpfung: Nur wenn den Angeklagten die vorgeworfenen Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden, kann der Freistaat den Milliarden-Erlös für seinen Landeshaushalt vereinnahmen. Gelingt dies nicht – sei es durch Freispruch oder wegen nicht ausreichender Beweise –, stünden den Angeklagten die eingefrorenen Mittel rechtlich zu. Für den sächsischen Staatshaushalt, der seit Jahren unter erheblichem Spardruck steht, wäre ein positives Urteil eine außerordentliche Entlastung. Andernfalls müsste das Gericht klären, ob der Freistaat die beschlagnahmten Bitcoin in ihrer tatsächlichen Anzahl zurückzahlen müsste, oder ob dafür der Verkaufserlös herangezogen werden kann – inklusive der aufgelaufenen Zinsen, die sich mittlerweile auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen dürften. Womöglich müsste der Freistaat die fast 50.000 Bitcoin trotz des zuletzt stark eingebrochenen Bitcoin-Kurses zu einem deutlich teureren Preis wieder einkaufen, was ein weiteres, erhebliches Loch in den Staatshaushalt reißen würde.

Das Gericht hat für das Verfahren zunächst neun Verhandlungstage bis zum 19. Mai 2026 angesetzt – angesichts der Komplexität des Falls gilt ein langer Prozess als wahrscheinlich.

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