[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Mal ne blöde Frage: ich will die Kindergarten Kosten absetzen. Hab ich jetzt erst erfahren dass so was geht, also in den letzten 2 Jahren Geld verschenkt, na egal.

Wenn ich nun die KiTa Kosten in die Anlage Kind eintrage und Elster dann berechnen lasse, wie viel ich rauskriege, sind es plötzlich über 1.000€ mehr. Also die Kosten beliefen sich letztes Jahr auf 2.604€, ich würde knapp 1.100€ mehr zurück bekommen.

Nun denke ich, dass ich da irgendwo was falsches eingetragen habe. Denke nicht dass man so viel erstattet bekommt. Wie ist das bei Euch?
 
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Wenn du nen sehr hohen Grenzsteuersatz hast kommt das schon hin. 2604*0,42 sind knapp 1100€.
 
Mal ne blöde Frage: ich will die Kindergarten Kosten absetzen. Hab ich jetzt erst erfahren dass so was geht, also in den letzten 2 Jahren Geld verschenkt, na egal.

Wenn ich nun die KiTa Kosten in die Anlage Kind eintrage und Elster dann berechnen lasse, wie viel ich rauskriege, sind es plötzlich über 1.000€ mehr. Also die Kosten beliefen sich letztes Jahr auf 2.604€, ich würde knapp 1.100€ mehr zurück bekommen.

Nun denke ich, dass ich da irgendwo was falsches eingetragen habe. Denke nicht dass man so viel erstattet bekommt. Wie ist das bei Euch?
Das ist korrekt so.
 
Ok sehr cool Leute, das beruhigt mich dann etwas.
 
Mal ne blöde Frage: ich will die Kindergarten Kosten absetzen. Hab ich jetzt erst erfahren dass so was geht, also in den letzten 2 Jahren Geld verschenkt, na egal.

Wenn ich nun die KiTa Kosten in die Anlage Kind eintrage und Elster dann berechnen lasse, wie viel ich rauskriege, sind es plötzlich über 1.000€ mehr. Also die Kosten beliefen sich letztes Jahr auf 2.604€, ich würde knapp 1.100€ mehr zurück bekommen.

Nun denke ich, dass ich da irgendwo was falsches eingetragen habe. Denke nicht dass man so viel erstattet bekommt. Wie ist das bei Euch?
Die Verpflegung kann man aber nicht absetzen. Zahlt ihr so viel reine Betreuungskosten?
Bei uns kostet nur das Essen mit 6,50€ täglich etwas, der Rest ist kostenlos.
 
Klingt nicht so abwegig. Bei uns für 5 Tage zu je 6 Stunden rund 340 Betreuung zzgl. 110 Verpflegung. Etwa 2 km weiter fängt das Stadtgebiet München an wo KiTa Plätze auch stark bezuschusst werden, d.h. Betreuung im gleichen Rahmen unter 100 zzgl. Verpflegung.
 
Die Verpflegung kann man aber nicht absetzen. Zahlt ihr so viel reine Betreuungskosten?
Bei uns kostet nur das Essen mit 6,50€ täglich etwas, der Rest ist kostenlos.
Essen kostet noch extra. 3,65€ pro Tag.
 
Oder läuft das bei als ein "richtiges" Arbeitszimmer?
Da könnte es dann etwas anders aussehen.

Wenn es sowas gibt, sollte man ggf. eher versuchen das abzusetzen.
Zumindest bei mir ist die HO-Pauschale deutlich höher als das Arbeitszimmer.
Ich komme mit dem Arbeitszimmer nichtmal auf 1000 Euro und ich hab mir letztes Jahr sogar den Aufwand gemacht die beschissene Abschreibung (AfA) auszurechnen.
Im Grunde dürfte das den meisten nicht anders gehen wenn man nicht gerade ein recht großes Zimmer in ner kleinen und teuren Mietwohnung hat.

Wenn du nen sehr hohen Grenzsteuersatz hast kommt das schon hin. 2604*0,42 sind knapp 1100€.
Betreuungskosten werden nur zu 2/3 gewertet, wenn man 2600 angibt dürften also bestenfalls 728 / 780 Euro rauskommen (42% Spitzensteuersatz / 45% Reichensteuer).
 
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien zwei Monate zum Monatsende. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB gelten weiterhin
Wenn ich §622 richtig lese und kombiniere mit meiner Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren +2 Monate, dann gilt weiterhin die "2 Monate Kündigungsfrist"? Damit ich nicht aus Versehen innerhalb eines Monats kündige (§622 "nach 2 jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Monat") sollte ich einfach das "Enddatum" in die Kündigung schreiben oder? (sorry, ich hab bisher immer nur "fristgerecht mit Bestätigung des Datums" gekündigt und dadurch durch HR mitgeteilt bekommen wann Ende ist)
 

Lies noch Mal genau:
Die Fristen gelten nur für den AG. (2)

Der AN kann immer mit 4 Wochen zur Mitte oder Ende des Monats kündigen (1), außer es gibt einen geltenden Tarifvertrag der was anderes sagt (4).

Wenn sich das Gesetz und der Arbeitsvertrag wiedersprechen, dann gilt erstmal die ranghöhere Regelung (Rangfolgeprinzip) außer die niedrigere Regelung ist günstiger (Günstigkeitsprinzip).
Siehe hier: https://cdn.waf-online.com/cache-buster-13/redaktion/betriebsrat/infografiken/normenpyramide.jpg

Heißt auf Deutsch: Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.

Disclaimer:
Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, es ist nur ein Hinweis aus persönlicher Erfahrung.
Wenn du Zweifel hast unterhalte dich mit einem Arbeitsrechtler.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, bei mir ging es auch weiter mit dem Thema Selbständigkeit...

Hatte ein Gespräch mit unserer Bank, ob ich mir damit den privaten Wohnkredit verbauen würde, ist nicht der Fall. Im ersten Jahr wäre es schwierig, nicht unmöglich, aber sobald die der erste "Jahresabschluss" da ist werden die Zahlen als "Gehalt" herangezogen.


Ansonsten sind die Hürden in meiner Branche echt niedrig... vor allem habe ich keine großen Initialkosten, was die Sache natürlich ungemein erleichtert.

Bin jetzt bisschen am Networken. Kommende Woche noch einen Beratungstermin mit meinem Versicherungsvertreter und der Wirtschaftskammer, um ein paar Rechenbeispiele durchzugehen.

Nächstes Todo wäre dann noch einen passenden Steuerberater zu finden, da habe ich aber auch schon einen Bekannten im Blick, der mir sowas sicher, zumindest die erste Zeit, "für Lau" machen würde. Hat ne eigene Kanzlei und da gehen meine 10 Rechnungen in der Masse einfach unter...

Spannende Zeit :)
Mal schauen was in den kommenden Wochen/Monaten draus wird.
Werde jetzt gemütlich mit allem starten und sobald dann was konkretes in der Pipeline steht kündigen.

Mein Wunsch wäre es direkt mit einem 2-3 Monatsprojekt starten zu können.
Wenn mein aktueller Kunde auf mich direkt umstellen würde wäre das natürlich der Best-Case... ca 10-15k/Monat für ne 20 Stunden Woche mal als Grundlast :)
 
Dann sagen wir mal: Viel Erfolg! :geek:
 
ca 10-15k/Monat für ne 20 Stunden Woche mal als Grundlast :)
Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.

Viel Erfolg, klingt vielversprechend!
 
Wenn ich §622 richtig lese und kombiniere mit meiner Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren +2 Monate, dann gilt weiterhin die "2 Monate Kündigungsfrist"? Damit ich nicht aus Versehen innerhalb eines Monats kündige (§622 "nach 2 jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Monat") sollte ich einfach das "Enddatum" in die Kündigung schreiben oder? (sorry, ich hab bisher immer nur "fristgerecht mit Bestätigung des Datums" gekündigt und dadurch durch HR mitgeteilt bekommen wann Ende ist)
In Tarifverträgen können abweichende Fristen gelten. Bei mir z.B. dank TEG und EVG TV 6 Monate
 
Ja, wir gesagt mal schauen. Jetzt müssen erstmal die Kunden entsprechend mitspielen. Aktuell sind das ja nur Rechenspiele in meinem Kopf...

Also aktueller Stundensatz -15% zB...
Aber ja, wenn es aufgehen sollte wäre es natürlich super!

Auch wenn es erschreckend ist wie wenig vom Umsatz noch bleibt 🙈
Aber gut, man kann halt viel rausrechnen was man so oder so zahlt und halt direkt in die Firma nehmen...
 
Ein Beriebsratmitglied hat letztens mal das "Günstigkeitsprinzip" in den Raum geworfen.
Sprich dein AG muss dich auch egal was im Vertrag steht früher gehen lassen wenn es für dich vorteilhaft ist.
 
Abellio wollte bei mir damals auf die 2 Monate Kündigungsfrist bestehen (stand versteckt im Arbeitsvertrag), erst als ich darauf hingewiesen habe, das ich deren Fahrzeuge nicht fahren darf, mangels Baureihenqualifikation, haben die sich auf 4 Wochen eingelassen. Hätten mich ja ansonsten freistellen müssen.
 
Na, mit so ner eventuellen Ausgangslage würde ich nicht lange mit der Gründung überlegen. Da habe ich ein paar Jahre gebraucht, um zu ner 20h Woche zu kommen.

Viel Erfolg, klingt vielversprechend!
Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.

@moep.at:
Einfach auch mal bei den Projektvermittlern antanzen. Da kommt zwar weniger Stundensatz bei rum, weil die Zecken auch mit drinhängen, aber man kommt sehr schnell an Projekte und hat eigentlich keinen Leerlauf. Ich persönlich nehme nur Sachen mit einer Laufzeit von 6M++ an. So Kleinzeug mit 1-2 Monaten Volumen ist es einfach nicht Wert. Aber das kommt sicherlich auf die Branche an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Hinweise mit Günstigkeitsprinzip, etc. :) Habe Dienstag das Gespräch mit der neuen (alten) Firma und kann da dann nochmal nachhaken wann man mich haben will :) Bin aber halbwegs jetzt vorbereitet, danke :)
 
Ok... Da hatte ich wohl Glück, gleich mit ner 50h Woche zu starten nach 8 Wochen suchen.
60-70 Stundenwochen hatte ich die ersten Jahre auch vom Start weg. Inzwischen bin ich sehr froh, nur noch max. 20h zu brauchen, um sogar mehr als "damals" zu verdienen. :d
Liegt aber an meiner Branche, dass so etwas überhaupt möglich ist. Kenne allerdings keinen Mitbewerber in meinem Business-Umfeld, der es auch so machen würde. Die wollen immer alle noch mehr Kohle, nicht mehr Freizeit. 🤷‍♂️
 
Aber dafür können die täglich Wagyu A+++ essen :d
 
Die Menge macht das Gift. Gilt für Geld wie für Wagyu. :eek:
 

Lies noch Mal genau:
Die Fristen gelten nur für den AG. (2)

Der AN kann immer mit 4 Wochen zur Mitte oder Ende des Monats kündigen (1), außer es gibt einen geltenden Tarifvertrag der was anderes sagt (4).

Wenn sich das Gesetz und der Arbeitsvertrag wiedersprechen, dann gilt erstmal die ranghöhere Regelung (Rangfolgeprinzip) außer die niedrigere Regelung ist günstiger (Günstigkeitsprinzip).
Siehe hier: https://cdn.waf-online.com/cache-buster-13/redaktion/betriebsrat/infografiken/normenpyramide.jpg

Heißt auf Deutsch: Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.

Disclaimer:
Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, es ist nur ein Hinweis aus persönlicher Erfahrung.
Wenn du Zweifel hast unterhalte dich mit einem Arbeitsrechtler.
Bitte nicht den Arebitsvertrag und ggf. Betriebsvereinabreungen vergessen.
Die allermeisten Arbeitsverträge haben eine Klausel, dass die Fristenregelung des AG auch für den AN gelten.
 
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