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Hm aber hilft eine längere Kündigungsfrist? In entsprechend großen Betrieben ist man ja eh nicht ordentlich kündbar und wenn man gekündigt wird geht es ultimativ über Abfindungsangebote bzw. letztendlich einen Sozialplan wo man als älteres Semester ja besser gestellt ist. Gerade so in meiner Firma erlebt, wenn man Personal abbauen will wird halt umstrukturiert und Kündigungen aus operativen Gründen sind dann zulässig wenn beispielsweise eine Abteilung einfach nicht mehr existiert. Bei uns sind die allermeisten aber durch Aufhebungsverträge gegangen, d.h. die Kündigungsfrist war nichtmal relevant.Für manche Menschen, vermutlich ältere Semester, ist eine längere Kündigungsfrist durchaus ein wichtiges Argument in einem Arbeitsvertrag.
Achso. Aber auch da hilft dann nur ansprechen und schauen ob sich etwas machen lässt.Ich hätte es jetzt so verstanden, dass er die „neue“ Kündigungsfrist meint.
622 BGBABER, jetzt kommt der Haken (ich frage die Tage auch direkt mal nach was es damit auf sich hat...) die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende![]()
Kann jemand einschätzen, ob es ganz allgemein gesagt mittlerweile normal ist, dass ein Teil der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?
Ist korrekt. Ich bin ja froh dass du in der letzten Diskussion was gelernt hastDann weiß aber auch fairerweise auf die Schlagwörter Rangprinzip und Günstigkeitsprinzip hin, wenn du eine neue Diskussion schon abwürgst.
Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen fragwürdig, dass du diesen Paragraph hier reinwirfst gleich mit der unterschwelligen Botschaft hinterher, dass man dazu jetzt bitte nichts kommentieren sollIch bin kein Jurist, es ist keine Rechtsberatung, ich will nicht wieder dass die üblichen Verdächtigen ne seitenlange hätte könnte sollte müsste Diskussion draus machen,... aber schau ihn dir mal genau an.
Sind die schon public, also richtig ESOP oder aktuell noch VSOP?Aktienoptionen (die vom Lohn direkt gekauft werden können bis zu einem Betrag x pro Jahr).
Aus der Beschreibung hätte ich jetzt nicht abgeleitet, dass das ne kleine Klitsche ist, ein Venture Startup kann ja auch direkt mal 500MAs nach dem ersten Jahr haben. Als ich in mein "Startup" bin hatten wir schon mehrere Tausend MAs.Ja aber laut dem Post geht es hier um ein StartUp
Ohne juristisches Kleinklein:Wie du schon sagst, die hätte könnte wenn Diskussion hatten wir schon mehrfach hier und es ist auch klar, dass eine verlängerte Kündigungsfrist durchaus rechtskonform sein kann da sie ja i.d.R. zum Vorteil des ANs ausgelegt wird.
Weil ich es vorher schon wusste, also gibts nix zu lernenUnd wieso du nicht?
Ist mal schön zu sehen was die Moderation von den Teilnehmern im Forum hält.Da müssen jetzt nicht ein Haufen Ungebildete Analphabeten wieder über Kram diskutieren den sie nicht verstehen.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Hat ein Startup ein Tarifvertrag?(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Da eine Person auf dem Level kein einfacher Arbeitnehmer mehr ist, sondern wohl leitender Angestellter, hat der eh ganz andere Baustellen. Und einher geht, dass "alles für den Dackel, alles für den Club" gilt/verlangt wird.Puh also 6 Monate zum Quartal ist schon heftig, das würde ich vlt. auf Director Level mit nem 20k/ Monat Gehalt sehen, ich vermute da wirst du nicht ganz liegen![]()
Und trotzdem muss die Muttergesellschaft einen TV haben, dieser TV muss für das Startup gelten und in diesem TV muss die Abweichung drinstehen. (wenn letzteres der Fall ist, muss das nicht mehr im Arbeitsvertrag stehen, weil diese Regeln alle im Mantel stehen und damit auf für den Arbeitsvertrag gelten, ansonsten müsste der ganze TV im Arbeitsvertrag kopiert stehen)@sayer und @underclocker2k4 das Startup hat einen Mutterkonzern, von dem werden interne Services wie HR, Finance und dergleichen bezogen und auch der Vertrag und die Benefits beziehen sich auf den Mutterkonzern - von diesem sind dann auch die Aktien
Richtig, auch wenn diese Ausweitung der Kündigungsfrist durch die Schlichter Thomas de Maziere und Heide Pfarr vereinbart wurde. Für junge Wechselwirkungen Kollegen, ist diese Regelung in der Tat nachteilig. So wird nunmal versucht, der Abgang vom Personal entgegenzuwirken, da die Personaldienstleister in unserer Branche deutlich besser bezahlen, da verdient man bis zu 1500€ Brutto mehr. Hab ja bei meinem Wechsel von Abellio zur DB, selbst zwei Monate bei einem überbrückt.@sidewinderdxii
Das nennt sich Tarifautonomie, damit hat die Gewerkschaft im "Tausch" von Gesetz abzuweichen.
Frei nach dem Motto, wenn du uns das gibst, gibst du uns das.
Daher gibt es in vielen Gesetzen den Passus "im TV kann abgewichen werden".
Und daher steht eben drin, dass man als AN auf eine schnelle Kündigungsmöglichkeit verzichtet, dafür bekommt man YXZ.
Unglaublich, dass man sich um so nen einfachen Scheiß nicht kümmert und dadurch Mitarbeiter verliertAn sich bin ich in meiner Firma ja halbwegs zufrieden, aber da sich meine Gehaltserhöhung jetzt schon über 2 Monate zieht, und ich noch immer keine Info hab, wie hoch sie ausfällt, oder wann sie durch sein wird, bin ich mit der Zeit einfach genervt.
Die Kündigungsfrist für den AN kann nie länger sein als die des AG. 6 Monate Kündigungsfrist heißt auch, das der AG einen 6Monate nicht loswird, bzw. bei voller Bezahlung freistellt.Zu dem zweiten Punkt, kann man aber auch sagen, das es in den Tarifverträgen zu Regelungen kommen kann, die nachteilig für den AN sind. Sehe ich bei uns, wo in dem von der EVG angenommenen Schlichterspruch, die Kündigungsfrist, von 2 auf 6 Monate ausgeweitet wird.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen.Ist mal schön zu sehen was die Moderation von den Teilnehmern im Forum hält.
Du kannst davon ausgehen, das sie immer zu deinen Ungunsten ist. Biste ein unwichtiger Fussel und möchtest maximale Kündigungsfrist für deine Sicherheit, gibt es maximal das Gesetzliche. Biste ein geiler Hai, will man dich mit der hohen Kündigungsfrist binden, ohne das du selber was von der hohen Kündigungsfrist hast. Biste aber wirklich der geile Hai, wirst du die 6Monate Kündigungsfrist aber vor dem Unterschreiben ankreiden und was außertarifliches vereinbaren mit z.B. maximal 3Monate.Das mit der Kündigungsfrist ist tatsächlich ein zweischneidiges Schwert
Das mit dem sofortigen freistellen kenne ich in der Form auch nur aus dem Vertrieb (mag in anderen Branchen anders sein).
In sämtlichen anderen Abteilungen war das sehr selten und wenn dann auch nur nach krassen Verfehlungen. 😅
Ne Freistellung gibt es dann, wenn der AG in dir keinen nutzen mehr sieht und glaubt, du könntest dem Unternehmen schaden. Also quasi noch schnell die Kundenliste mitnehmen oder richtig Dumm der Firma aktiv schaden, indem man Daten löscht oder irgendwas kaputt macht.