[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Für manche Menschen, vermutlich ältere Semester, ist eine längere Kündigungsfrist durchaus ein wichtiges Argument in einem Arbeitsvertrag.
Hm aber hilft eine längere Kündigungsfrist? In entsprechend großen Betrieben ist man ja eh nicht ordentlich kündbar und wenn man gekündigt wird geht es ultimativ über Abfindungsangebote bzw. letztendlich einen Sozialplan wo man als älteres Semester ja besser gestellt ist. Gerade so in meiner Firma erlebt, wenn man Personal abbauen will wird halt umstrukturiert und Kündigungen aus operativen Gründen sind dann zulässig wenn beispielsweise eine Abteilung einfach nicht mehr existiert. Bei uns sind die allermeisten aber durch Aufhebungsverträge gegangen, d.h. die Kündigungsfrist war nichtmal relevant.
 
Ja aber laut dem Post geht es hier um ein StartUp und nicht um ein entsprechend großes Unternehmen. Die Vermutung liegt damit also nahe, dass man Leute einfach so lange wie möglich binden möchte und im Falle des Abgangs entsprechend viel Vorlauf für Alternativen hat. Dennoch ist das für so eine ganz normale Rolle absolut übertrieben
 
ABER, jetzt kommt der Haken (ich frage die Tage auch direkt mal nach was es damit auf sich hat...) die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende :fresse:
622 BGB :wink:

Ich bin kein Jurist, es ist keine Rechtsberatung, ich will nicht wieder dass die üblichen Verdächtigen ne seitenlange hätte könnte sollte müsste Diskussion draus machen,... aber schau ihn dir mal genau an.

Ob man es drauf anlegen will ist ne andere Frage.
Oder ob man mit dem Wissen zum Startup geht und sagt "hey, also das Gesetz sieht das anders, wollt ihr nicht lieber euren Arbeitsvertrag gesetzeskonform gestalten?"
 
Dann weiß aber auch fairerweise auf die Schlagwörter Rangprinzip und Günstigkeitsprinzip hin, wenn du eine neue Diskussion schon abwürgst.

Kann jemand einschätzen, ob es ganz allgemein gesagt mittlerweile normal ist, dass ein Teil der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?

Nie wieder würde ich sowas unterschreiben. Im Konzern waren mit dem Gehalt sogar alle Überstunden abgegolten - ca. 200 Überstunden und mehr pro Jahr umsonst über viele Jahre. Kenne es aber auch von einer Freundin, bei der sind 20 Überstunden pro Monat "drin" ohne Bezahlung.
 
Dann weiß aber auch fairerweise auf die Schlagwörter Rangprinzip und Günstigkeitsprinzip hin, wenn du eine neue Diskussion schon abwürgst.
Ist korrekt. Ich bin ja froh dass du in der letzten Diskussion was gelernt hast :fresse2:
 
Und wieso du nicht?
 
Ich bin kein Jurist, es ist keine Rechtsberatung, ich will nicht wieder dass die üblichen Verdächtigen ne seitenlange hätte könnte sollte müsste Diskussion draus machen,... aber schau ihn dir mal genau an.
Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen fragwürdig, dass du diesen Paragraph hier reinwirfst gleich mit der unterschwelligen Botschaft hinterher, dass man dazu jetzt bitte nichts kommentieren soll :fresse:
Wie du schon sagst, die hätte könnte wenn Diskussion hatten wir schon mehrfach hier und es ist auch klar, dass eine verlängerte Kündigungsfrist durchaus rechtskonform sein kann da sie ja i.d.R. zum Vorteil des ANs ausgelegt wird.

@Walth_r Ich würde das Thema einfach mal offen ansprechen und sagen, dass diese Kündigungsfrist für dich nicht in Ordnung ist und sie 3 Monate draus machen sollen. Oder zumindest 6 Monate zum Monatsende, falls das ne Option ist.
Aktienoptionen (die vom Lohn direkt gekauft werden können bis zu einem Betrag x pro Jahr).
Sind die schon public, also richtig ESOP oder aktuell noch VSOP?
Ja aber laut dem Post geht es hier um ein StartUp
Aus der Beschreibung hätte ich jetzt nicht abgeleitet, dass das ne kleine Klitsche ist, ein Venture Startup kann ja auch direkt mal 500MAs nach dem ersten Jahr haben. Als ich in mein "Startup" bin hatten wir schon mehrere Tausend MAs.
 
Wie du schon sagst, die hätte könnte wenn Diskussion hatten wir schon mehrfach hier und es ist auch klar, dass eine verlängerte Kündigungsfrist durchaus rechtskonform sein kann da sie ja i.d.R. zum Vorteil des ANs ausgelegt wird.
Ohne juristisches Kleinklein:
Jeder kann den Text lesen.
Jeder kann sich seine eigenen Gedanken machen.
Jeder kann überlegen wie er mit der Info umgeht.
Ignorieren dass er existiert weil man ihn nicht versteht ist auch ein Umgang ;)

Das müssen wir jetzt nicht noch einmal diskutieren, wo wir bei der letzten Diskussion gelernt haben, dass ein Teil der Diskussionsteilnehmer den Text um den es geht nicht (oder nicht aufmerksam genug) gelesen haben und deswegen komplett am Thema vorbei diskutieren.
Auch müssen wir nicht diskutieren welche Ausnahmen es gibt und ob diese im Einzelfall greifen oder auch nicht.

Ihr wisst jetzt dass das Gesetz existiert, wenn ihr einen Verdacht habt dass ihr diesen zu eurem Vorteil nutzen könnt unterhaltet euch mit jemandem der Plan davon hat.
Das überlasst das im Einzelfall den Juristen.

Und wieso du nicht?
Weil ich es vorher schon wusste, also gibts nix zu lernen :asthanos:
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit das mit dem Googlen nicht zu lange dauert:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Hat ein Startup ein Tarifvertrag?
Den Rest und die Einordnung des Passus des Arbeitsvertrages kann man sich selber zusammenreimen oder man fragt mal die Hotline der Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht inkludiert hat.
 
Zu dem zweiten Punkt, kann man aber auch sagen, das es in den Tarifverträgen zu Regelungen kommen kann, die nachteilig für den AN sind. Sehe ich bei uns, wo in dem von der EVG angenommenen Schlichterspruch, die Kündigungsfrist, von 2 auf 6 Monate ausgeweitet wird.
 
leider ist das korrekt @Tundor - 20k/Monat sind es nicht :heul: Meine Tante die auf sehr hoher Ebene beim Mutterkonzern war meinte, da einigt man sich üblicherweise mit einem Aufhebungsvertrag... ich soll das nicht zu sehr thematisieren.

@Huntley - wie schon angesprochen, das ist ein Passus aus dem neuen Vertrag des potentiellen Arbeitgebers. aber es liegt nahe das man sich da auch irgendwie einig werden kann. soll wohl eher eine Hemmschwelle sein.

@sayer und @underclocker2k4 das Startup hat einen Mutterkonzern, von dem werden interne Services wie HR, Finance und dergleichen bezogen und auch der Vertrag und die Benefits beziehen sich auf den Mutterkonzern - von diesem sind dann auch die Aktien @Tundor
 
@sidewinderdxii
Das nennt sich Tarifautonomie, damit kann die Gewerkschaft im "Tausch" vom Gesetz abzuweichen.
Frei nach dem Motto, wenn du uns das gibst, kriegt ihr das das.
Daher gibt es in vielen Gesetzen den Passus "im TV kann abgewichen werden".
Und daher steht eben im TV indirekt drin, dass man als AN auf eine schnelle Kündigungsmöglichkeit verzichtet, dafür bekommt man YXZ.

Puh also 6 Monate zum Quartal ist schon heftig, das würde ich vlt. auf Director Level mit nem 20k/ Monat Gehalt sehen, ich vermute da wirst du nicht ganz liegen :fresse2:
Da eine Person auf dem Level kein einfacher Arbeitnehmer mehr ist, sondern wohl leitender Angestellter, hat der eh ganz andere Baustellen. Und einher geht, dass "alles für den Dackel, alles für den Club" gilt/verlangt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@sayer und @underclocker2k4 das Startup hat einen Mutterkonzern, von dem werden interne Services wie HR, Finance und dergleichen bezogen und auch der Vertrag und die Benefits beziehen sich auf den Mutterkonzern - von diesem sind dann auch die Aktien
Und trotzdem muss die Muttergesellschaft einen TV haben, dieser TV muss für das Startup gelten und in diesem TV muss die Abweichung drinstehen. (wenn letzteres der Fall ist, muss das nicht mehr im Arbeitsvertrag stehen, weil diese Regeln alle im Mantel stehen und damit auf für den Arbeitsvertrag gelten, ansonsten müsste der ganze TV im Arbeitsvertrag kopiert stehen)
Wenn also der TV keinen Passus zur Kündigung hat, gilt das Gesetz, weil es eben keine abweichende Regelung gibt.
Wenn das also ein Problem für dich ist/werden kann, frage den Rechtsverdreher deines Vertrauens.

PS: Den TV würde ich mir dennoch anschauen, falls es ihn gibt. Solltest du ja easy Zugriff haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir ist auch eine Bewerbung rausgegangen, inkl. persönlicher Empfehlung von einem Mitarbeiter dort, mit dem ich gerade zusammen an einem großen Projekt arbeite. An sich bin ich in meiner Firma ja halbwegs zufrieden, aber da sich meine Gehaltserhöhung jetzt schon über 2 Monate zieht, und ich noch immer keine Info hab, wie hoch sie ausfällt, oder wann sie durch sein wird, bin ich mit der Zeit einfach genervt. Ich hab es zwar schriftlich, dass die Erhöhung rückwirkend zum 1.7. gilt, aber trotzdem will ich das auch endlich einmal erledigt haben. Es läuft ja bei fast allen Prozessen so. Wenn von einem was gebraucht wird, muss man sofort liefern, aber sobald man einmal was von "oben" braucht, dauert es Monate, das frustriert irgendwann auch.

Das wäre dann eine Cloud Consultant Stelle mit 100% Homeoffice und Firmenauto, Gehalt sollte auch über meinem aktuellen liegen. Also vielleicht ist es einmal Zeit für Veränderung, mal schauen. Das mit dem Auto wäre zwar blödes Timing, da ich ja gerade erst ein neues gekauft hab, aber da findet man sicher auch eine Lösung, daran soll's nicht scheitern.
 
@sidewinderdxii
Das nennt sich Tarifautonomie, damit hat die Gewerkschaft im "Tausch" von Gesetz abzuweichen.
Frei nach dem Motto, wenn du uns das gibst, gibst du uns das.
Daher gibt es in vielen Gesetzen den Passus "im TV kann abgewichen werden".
Und daher steht eben drin, dass man als AN auf eine schnelle Kündigungsmöglichkeit verzichtet, dafür bekommt man YXZ.
Richtig, auch wenn diese Ausweitung der Kündigungsfrist durch die Schlichter Thomas de Maziere und Heide Pfarr vereinbart wurde. Für junge Wechselwirkungen Kollegen, ist diese Regelung in der Tat nachteilig. So wird nunmal versucht, der Abgang vom Personal entgegenzuwirken, da die Personaldienstleister in unserer Branche deutlich besser bezahlen, da verdient man bis zu 1500€ Brutto mehr. Hab ja bei meinem Wechsel von Abellio zur DB, selbst zwei Monate bei einem überbrückt.
 
An sich bin ich in meiner Firma ja halbwegs zufrieden, aber da sich meine Gehaltserhöhung jetzt schon über 2 Monate zieht, und ich noch immer keine Info hab, wie hoch sie ausfällt, oder wann sie durch sein wird, bin ich mit der Zeit einfach genervt.
Unglaublich, dass man sich um so nen einfachen Scheiß nicht kümmert und dadurch Mitarbeiter verliert :fresse:
 
Ich hatte als FK ebenfalls 6 Monate im Vertrag stehen.
 
Genau, in meinem neuen Vertrag ist ebenfalls 6 Monate. Aber wenigstens nicht 3 Monate zum Quartalsende. Das ist eine andere Nummer - finde ich
 
Bei @Walth_r steht ja 6 Monate zum Quartalsende drin, das wären dann 9 Monate im dümmsten Fall (der natürlich dann immer exakt so eintritt :fresse: )
 
Zu dem zweiten Punkt, kann man aber auch sagen, das es in den Tarifverträgen zu Regelungen kommen kann, die nachteilig für den AN sind. Sehe ich bei uns, wo in dem von der EVG angenommenen Schlichterspruch, die Kündigungsfrist, von 2 auf 6 Monate ausgeweitet wird.
Die Kündigungsfrist für den AN kann nie länger sein als die des AG. 6 Monate Kündigungsfrist heißt auch, das der AG einen 6Monate nicht loswird, bzw. bei voller Bezahlung freistellt.

Ein Wechsel bei 3-6 oder noch mehr Monaten ist aber schon erheblich erschwert.

§622 BGB siehe oben
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
Bin meist stiller Mitleser hier im Chat, finde es interessant welche Themen da oft aufkommen. Das mit der Kündigungsfrist ist tatsächlich ein zweischneidiges Schwert, wenn ich mich in der Firma wohl fühle aber kündige um meine Karriere weiter zu bringen dann ist das eine Sache, das kann ich ja gut planen und noch schön Projekte abschließen und eine gute Übergabe vorbereiten. Wenn man aber so schnell wie möglich raus will weil etwas gar nicht passt musst man sich das noch ein halbes Jahr geben, das ist schon krass.

Da bin ich doch tatsächlich mal froh über meine Branche bzw. meine Position, bei Kündigung gibs sofort "garden leave", man muss also sofort raus bis zum Ende der Kündigungsfrist, da wären 6 Monate Kündingsfrist oder mehr nicht schlecht :LOL:
 
Das mit dem sofortigen freistellen kenne ich in der Form auch nur aus dem Vertrieb (mag in anderen Branchen anders sein).
In sämtlichen anderen Abteilungen war das sehr selten und wenn dann auch nur nach krassen Verfehlungen. 😅

@Walth_r
Es kann sicher auch nicht schaden, einen Anwalt den Vertrag prüfen zu lassen. Kostet jetzt auch nicht die Welt.
Dann hast du wegen der Kündigungsfrist auch gleich eine Aussage, ob rechtlich überhaupt haltbar etc.
 
Ist mal schön zu sehen was die Moderation von den Teilnehmern im Forum hält.
Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Es geht um Gesetzestexte.

Und darum wie die letzte Diskussion gelaufen ist. Und ein Großteil der Diskussion kam daher, dass einige nicht lesen was geschrieben steht. Und deswegen vollkommen sinnlos und kontextlos an der Sache vorbei diskutiert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Kündigungsfrist ist tatsächlich ein zweischneidiges Schwert
Du kannst davon ausgehen, das sie immer zu deinen Ungunsten ist. Biste ein unwichtiger Fussel und möchtest maximale Kündigungsfrist für deine Sicherheit, gibt es maximal das Gesetzliche. Biste ein geiler Hai, will man dich mit der hohen Kündigungsfrist binden, ohne das du selber was von der hohen Kündigungsfrist hast. Biste aber wirklich der geile Hai, wirst du die 6Monate Kündigungsfrist aber vor dem Unterschreiben ankreiden und was außertarifliches vereinbaren mit z.B. maximal 3Monate.

6 Monate sind auch so aberwitzig hoch aus AN Sicht, das selbst bei einer Kündigung vom AG aus die Frage stellt, was man mit dieser langen Zeit soll. Man kann es höchstens als Puffer sehen, wo man dann länger Zeit hat was neues zu finden, vorausgesetzt, der alte AG lässt einen dann auch früher raus.

Ne Freistellung gibt es dann, wenn der AG in dir keinen nutzen mehr sieht und glaubt, du könntest dem Unternehmen schaden. Also quasi noch schnell die Kundenliste mitnehmen oder richtig Dumm der Firma aktiv schaden, indem man Daten löscht oder irgendwas kaputt macht.

Am Ende bleibt auch bei einer hohen Kündigungsfrist immer noch das gemeinsame Gespräch. Wenn jemand keine Lust mehr hat, bringen 6Monate auch nix auf Seiten des AG, wenn der AN morgen dann Krank ist oder maximal keine Lust mehr hat und nur das absolute Minimum macht und immer pünktlichst nach Hause geht und die anderen gleich mit demotiviert.
 
Das mit dem sofortigen freistellen kenne ich in der Form auch nur aus dem Vertrieb (mag in anderen Branchen anders sein).
In sämtlichen anderen Abteilungen war das sehr selten und wenn dann auch nur nach krassen Verfehlungen. 😅


Ich arbeite in der Pharmabranche, Forschung und Entwicklung, an Zulassungsstrategien. Bei uns ist das ganz normal, dass man sofort freigestellt wird nach Kündigung da man an vertraulichen Produkten arbeitet und so wenig wie möglich know-how (strategisches) mitnehmen soll.


Ne Freistellung gibt es dann, wenn der AG in dir keinen nutzen mehr sieht und glaubt, du könntest dem Unternehmen schaden. Also quasi noch schnell die Kundenliste mitnehmen oder richtig Dumm der Firma aktiv schaden, indem man Daten löscht oder irgendwas kaputt macht.

In meinem Fall eher, dass man keine aktuellen strategischen Entscheidungen mehr mitbekommt von welchen der neue Arbeitgeber profitieren würde.
 
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