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Mr. Alzheimer
Die Frage ist, was wird damit bezweckt.
Nur den Wilhelm druntersetzen, damit der Kugelschreiber auch mal benutzt wird? Dann kann er sich das auch schenken. Dient es der Pflicht gegenüber ArbZG, dass ist das keine Kontrolle im Sinne des Vertrauens, sondern die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen.
Legt man das aber mit eigenen "Erkenntnissen" übereinander, dann ist das Kontrolle und kein Vertrauen, auch wenn man keine systemische Zeiterfassung hat.
Man kann auch ohne systemische Erfassung sowas prüfen.
Hängt halt auch vom Arbeitsumfang ab. Wenn man sein Soll in 70% der Zeit schafft, dann ist die Erfassung auch das Papier nicht wert, weil man dann entweder Minderzeiten hat oder volle Zeit aufschreibt, aber Youtube schaut.
Nur den Wilhelm druntersetzen, damit der Kugelschreiber auch mal benutzt wird? Dann kann er sich das auch schenken. Dient es der Pflicht gegenüber ArbZG, dass ist das keine Kontrolle im Sinne des Vertrauens, sondern die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen.
Legt man das aber mit eigenen "Erkenntnissen" übereinander, dann ist das Kontrolle und kein Vertrauen, auch wenn man keine systemische Zeiterfassung hat.
Man kann auch ohne systemische Erfassung sowas prüfen.
Hängt halt auch vom Arbeitsumfang ab. Wenn man sein Soll in 70% der Zeit schafft, dann ist die Erfassung auch das Papier nicht wert, weil man dann entweder Minderzeiten hat oder volle Zeit aufschreibt, aber Youtube schaut.




