[Sammelthread] Automobile

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So TÜV hat bei mir für die Distanzscheiben die Abnahme gemacht, passt alles
Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?
Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.
 
Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?

Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.
Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden muss

Ich blick da aber auch nicht mehr durch. Jeder hat was anderes behauptet. Ich habe dem TÜV Typen die ABE in die Hand gedrückt und er meinte bei der Kombination muss eine Abnahme gemacht werden
 
Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden muss
Aha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.

Aber bezüglich der ursprünglichen Frage: Ich denke mal für andere Radgrößen stand da nichts in der ABE, dass du das einem Prüfer bezüglich ordungsgemäßem Einbau vorzeigen musst, oder?
 
Aha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.

Aber bezüglich der ursprünglichen Frage: Ich denke mal für andere Radgrößen stand da nichts in der ABE, dass du das einem Prüfer bezüglich ordungsgemäßem Einbau vorzeigen musst, oder?
Genau mit z.B. 18 zoll hätte ich einfach einbauen und fahren können
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich es richtig, das in der Essence Ausstattung vom Skoda Scala standardmäßig kein Smartlink vorhanden ist? Also nicht mal per Kabel?

Und was mache ich dann mit dem Display außer mein Radio einzustellen? Navigieren geht ja dann gar nicht?
 
Lt. Konfigurator hat er das nicht und die meisten Hersteller verbauen mittlerweile aus Produktion- und Kostengründen nur noch einheitliche Displays und lassen sich halt selbst Softwarefreischaltungen ordentlich bezahlen
 
@Fallwrrk

So TÜV hat bei mir für die Distanzscheiben die Abnahme gemacht, passt alles

Hat 2 min. drüber geguckt und ich musste 80 € zahlen. Was mir zu Hause aufgefallen ist, dass ET und Felgenbreite im Gutachten nicht vermerkt wurde

Muss das so? :fresse:

Ja, die Eintragung ist komplett Grütze. Entweder der hatte 0 Ahnung oder nen ganz schlechten Tag.
 
Ja, die Eintragung ist komplett Grütze. Entweder der hatte 0 Ahnung oder nen ganz schlechten Tag.
Warum? Die einzige Änderung ist die Distanzscheibe. Die Felgen sind Serie. Warum also irgendwas von der Felge eintragen?
 
Weil Distanzscheiben immer mit Rädern in Kombination eingetragen werden müssen. Es gibt doch auch verschieden große Serienräder. Wer soll am Ende nachvollziehen, welche Felgen jetzt bei der Eintragung montiert waren? Selbst wenn du 2 verschieden große originale Felgensätze hast, sagen wir eine größere für Sommer und eine andere für Winter, musst du beide separat vorführen und eintragen lassen.

Außerdem weiß doch niemand bei einer Kontrolle ob die Felge Serie ist oder nicht.
 
Korrekt, da fehlen die Felgengröße und Einpresstiefe.
Auch dieses "Rädergröße..." und dann eine Reifengröße nennen... ist ja technisch falsch.
Ergo: im Falle einer Kontrolle oder bei der nächsten HU ist diese Änderungsabnahme nicht gültig :wink:

Ich würde da nochmal hin fahren und um eine Nacharbeit bitten
 
Da sollten eigentlich die Spurplatten mit 15 mm für die HA am E60 drin stehen. Ich weiß auch noch ganz genau, dass ich das habe beim TÜV über meinen Schrauber habe eintragen lassen nachdem die DEKRA sich geweigert hatte. Ich glaube das ist irgendwie verloren gegangen als ich die Kennzeichen gewechselt habe beim Verkauf vom M235i.

Irgendwie wird es immer mysteriöser. Ich bin mir weiterhin zu 99 % sicher, dass ich meine AEZ Antiqua in 8,5 x 19" habe eintragen lassen. Ich fahre ja nicht 6 Jahre ohne Eintragung rum. Weiß jemand, ob die vergangen Einträge im Fahrzeugschein irgendwie (beim TÜV Nord oder der Zulassungsstelle) hinterlegt werden? Der Wagen ist ja auch drei Mal ohne ein Problem durch den TÜV gekommen. Kann man das irgendwie nachvollziehen? Leider habe ich die alten Fahrzeugscheine nicht aufgehoben, beim M235i habe ich das gemacht... :unsure:
 
Büro durchsucht. Alle Ordner zu den Autos durchgewühlt. Nichts. Und dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Ich habe die Abnahme machen lassen uns das Gutachten einfach nur ins Handschuhfach gelegt. Natürlich ist alles "eingetragen". :LOL:
 
Es gibt doch auch verschieden große Serienräder.
Doch hat er die großen Serienräder, für die er beim TÜV vorstellig werden musste, und die Alternative sind die kleinen Serienräder, die zu 100% von der ABE abgedeckt sind.
Außerdem weiß doch niemand bei einer Kontrolle ob die Felge Serie ist oder nicht.
Nach der Logik müssten alle Felgen *immer* eingetragen werden, egal ob Serienfelge oder nicht.
 
Also komplizierter geht es wirklich nicht mehr, demnächst überlege ich mir das 10 mal

Ja in der ABE sind ja Serienräder, was wäre wenn ich nur 18 Felgen gehabt hätte, dann hätte ich nämlich garnicht zum TÜV gemusst wegen der ABE

Woher weiß die Rennleitung denn auf Anhieb, welche ET die montierten Felgen haben und ob das überhaupt Serienfelgen sind??
 
Gar nicht, das ist ja der Spaß dabei! Du kannst alles sauber eingetragen oder eine ABE haben, wenn die Rennleitung es anzweifelt hast du den Ärger bzw. das Gerenne.
 
Sauber macht ja Laune

Zum Glück habe ich nur 8 und 10 mm Scheiben, glaube nicht das ich deswegen angehalten werde aber ich werde nächste Woche nochmal nachhaken
 
Nach der Logik müssten alle Felgen *immer* eingetragen werden, egal ob Serienfelge oder nicht.
Das ist ja auch so. Die “Eintragung” der Serienfelge ist in der ABE des Fahrzeugs. Will die Rennleitung an der Stelle einen Nachweis, musst du den originalen Räderkatalog rauskramen. Da steht i.d.R. die Teilenummer drin. Alles andere braucht ne ABE (mitführen!) oder du musst es eintragen lassen. Und falls ABE mit gegenseitiger Beeinflussung oder Auflagen, dann muss auch diese eingetragen werden.

Wenn man also die Auflagen der ABE “umgehen” will ist das in diesem Fall ne normale Änderungsabnahme und dann muss natürlich das Rad (TN, Größe, ET, Reifengröße) komplett in die Papiere. Und wenn man die Winterräder auch mit den Platten fahren will, dann die auch.
 
Nach der Logik müssten alle Felgen *immer* eingetragen werden, egal ob Serienfelge oder nicht.

Die Serienfelgen sind ja in dem Sinne schon eingetragen über das COC bzw. Typgenehmigung des Fahrzeugs. Theoretisch müsste man das auf Verlangen dann nachweisen/vorzeigen. Und wenn es keine Serienfelgen sind hast du dann entsprechend die ABE bzw Teilegutachten mit Eintragungspflicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ich würde nochmal da hin und um Korrektur bitten. Die Felgengröße mit ET muss da mit rein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind ja Serienfelgen

Das witzige ist, dass ich selbst von 2 TÜV Standorten unterschiedliche Meinungen bekommen habe :d

Der eine meinte sogar ABE reicht bei Serienräder und der andere meinte, dass Abnahme erforderlich ist mit 19"

Ja gehe auf jeden Fall nochmal hin
 

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Kollegin Auto hatte Kühlwasserverlust. Wurde behoben. Zum Nachschütten aber nur destiliertes Wasser genommen (wohl so 1,5l ca auf 4l Gesamtmenge). Was kann man da nachkippen, damit man safe durch den Winter kommt? Habt ihr da eine Empfehlung für Frostschutz "Konzentrat", sowas kann man doch machen oder lieber kompletter Wasserwechsel?
 
Die Werkstatt soll das gesamte Kühlwasser wechseln, was denn das für ein Pfusch
 
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