[Sammelthread] Automobile

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So TÜV hat bei mir für die Distanzscheiben die Abnahme gemacht, passt alles
Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?
Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.
 
Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?

Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.
Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden muss

Ich blick da aber auch nicht mehr durch. Jeder hat was anderes behauptet. Ich habe dem TÜV Typen die ABE in die Hand gedrückt und er meinte bei der Kombination muss eine Abnahme gemacht werden
 
Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden muss
Aha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.

Aber bezüglich der ursprünglichen Frage: Ich denke mal für andere Radgrößen stand da nichts in der ABE, dass du das einem Prüfer bezüglich ordungsgemäßem Einbau vorzeigen musst, oder?
 
Aha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.

Aber bezüglich der ursprünglichen Frage: Ich denke mal für andere Radgrößen stand da nichts in der ABE, dass du das einem Prüfer bezüglich ordungsgemäßem Einbau vorzeigen musst, oder?
Genau mit z.B. 18 zoll hätte ich einfach einbauen und fahren können
 
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