KannsteKnicken
Enthusiast
Auf der rechten waren vereinzelte LKW, aber zu viele zum rechts fahren. Ich bin zwischen Mitte und links gependelt.Schon ein mal was von Rechtsfahrgebot gehört?
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Auf der rechten waren vereinzelte LKW, aber zu viele zum rechts fahren. Ich bin zwischen Mitte und links gependelt.Schon ein mal was von Rechtsfahrgebot gehört?
Ähh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?So TÜV hat bei mir für die Distanzscheiben die Abnahme gemacht, passt alles
Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.Muss das so?![]()
Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden mussÄhh, da hast du aber jetzt was Anderes gemacht. Du hast jetzt eine Änderungsabnahme nach § 19.3 StZVO gemacht, also genau das, was du mit der ABE vermeiden möchtest und wofür eine Teilegutachten oder eine Teiletypgenehmigung ausgereicht hätte. Warum?
Und ja, das muss so, weil du keine anderen Radgrößen eingetragen hast. Also darfst du nur Serienfelgen fahren, und die sind alle gleich breit und tief oder durch die ABE geprüft worden.
Aha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.Weil da in der ABE mit meiner Radgröße Auflagen waren, wo normalerweise der Radkasten bearbeitet werden muss
Genau mit z.B. 18 zoll hätte ich einfach einbauen und fahren könnenAha! Das kann durchaus sein. Dann ist Pech.
Aber bezüglich der ursprünglichen Frage: Ich denke mal für andere Radgrößen stand da nichts in der ABE, dass du das einem Prüfer bezüglich ordungsgemäßem Einbau vorzeigen musst, oder?