[Sammelthread] Automobile

Das sollte man verbieten und ich hoffe, dass es da schnell deutlich strengere Regeln (Prüfungen) gibt und dass die Kisten aus dem Verkehr gezogen werden. Auf der Autobahn ist es fast egal, aber in der Innenstadt finde ich es unmöglich.

Es gab doch schon ne Gesetzesänderung, die Auspuffklappen, sofern sie nicht ab Werk verbaut sind, verbietet. Es ist nicht mehr möglich eine Klappe eingetragen zu bekommen - ganz gleich ob die Klappe ein TGA oder ne ABE hat. Für alle bereits umgerüsteten Fahrzeuge gibts natürlich Bestandsschutz.
 
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Ich finde tuning grundsätzlich gut/interessant. Bei JP geht es aber neben dem Tuning sehr oft um Krach und Aussehen. Das Design von Autos ist mir recht egal. Wenn jemand Spaß daran hat, einen silbernen 1,4 Liter Golf mit 19" Felgen in 4 verschiedenen Neonfarben zu fahren, dann ist das okay. Ich finde es zwar lächerlich, aber gut. Solange der Auspuff nicht laut ist, ist es mir egal.
Da landen wir beim dritten Punkt: Lärm. Das sollte man verbieten und ich hoffe, dass es da schnell deutlich strengere Regeln (Prüfungen) gibt und dass die Kisten aus dem Verkehr gezogen werden. Auf der Autobahn ist es fast egal, aber in der Innenstadt finde ich es unmöglich.

Es wird doch eh immer strenger. Also mach dir mal keine Sorgen; die maximale Lautstärke wird seit Jahrzehnten immer weiter runtergesetzt und in Zukunft noch viel weiter. Und wo du gerade von Neonfarben sprichst: Selbst bestimmte Neon- bzw. Leuchtfarben sind illegal am Straßenfahrzeug. Deutschland halt. :d Hatte meine Felgen mal in Leuchthellorange lackiert (Leuchtrot ist z.B. das vom Rettungsdienst). In der Abenddämmerung leuchtet das tatsächlich richtig geil. Zum TÜV meinte ich, das wäre Mangoorange. :) :fresse2:!
 
Falls du von seinen Projekt / YT Autos sprichst, da musste schon sehr lange suchen für 'n 1,4 Liter Golf. Alles was auffällig ist hat meist ein vielfaches der Serienleistung

Ich habe so einen mit JP Aufkleber auf der Autobahn gesehen. 1.4 Liter stand hinten drauf. Direkt neben JP Performance.
Eine Felge neon gelb, die andere krankenwagenneonorange.

Es gab doch schon ne Gesetzesänderung, die Auspuffklappen, sofern sie nicht ab Werk verbaut sind, verbietet. Es ist nicht mehr möglich eine Klappe eingetragen zu bekommen - ganz gleich ob die Klappe ein TGA oder ne ABE hat. Für alle bereits umgerüsteten Fahrzeuge gibts natürlich Bestandsschutz.

Und ist mittlerweile auch eine Messung bei höherer Drehzahl dabei?
Früher reichten x dB im Standgas und bei mehr Drehzahl war es egal.

@ Draco: schöne Grüße :d
 
Ich habe so einen mit JP Aufkleber auf der Autobahn gesehen. 1.4 Liter stand hinten drauf. Direkt neben JP Performance.
Eine Felge neon gelb, die andere krankenwagenneonorange.

Also ging es dir um die Leute die die Aufkleber kaufen :-) da kann die Firma ja nix für. Oder worauf wolltest du hinaus?
 
Und ist mittlerweile auch eine Messung bei höherer Drehzahl dabei?
Früher reichten x dB im Standgas und bei mehr Drehzahl war es egal.

@ Draco: schöne Grüße :d

Das Standgeräusch unter U.1 im Schein ist nicht bei Leerlaufdrehzahl, sondern bei 3/4 der Nennleistung usw. (afaik je nach Baujahr usw. unterschiedlich). Im Leerlauf ist damit nicht gemeint!
 
Sidney ist doch mal so einen Beetle mit Neonfelgen gefahren.

Aber dazu habe ich oben schon geschrieben, dass es mir egal ist. Von mir aus kann sich jeder sein Auto so bunt malen, wie er möchte. Zu diesem "Tuning" stehe ich neutral. Ich denke aber, dass es nichts bringt. Tuning bedeutet in meinem Verständnis, dass man ein Auto mit dem Hintergrund, es schneller zu machen, anpasst. Also Motortuning, Fahrwerkstuning...
Mit neonfarbenen Felgen oder Aufklebern werden Autos nicht schneller.

Dann (Punkt 2) gibt es die Leistungssteigerungen/Fahrwerksanpassungen. Das finde ich prinzipiell gut.

Außerdem (Punkt 3) machen die die Autos lauter. Das finde ich gar nicht gut.

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Das Standgeräusch unter U.1 im Schein ist nicht bei Leerlaufdrehzahl, sondern bei 3/4 der Nennleistung usw. (afaik je nach Baujahr usw. unterschiedlich). Im Leerlauf ist damit nicht gemeint!

Bei Motorrädern wurde soweit ich weiß im Leerlauf gemessen.
 
Neon ist nicht gleich (Tages)leuchtfarbe. Letztere "leuchten" eben wahrgenommen so halbwegs wirklich bzw. reflektieren das Licht anders. Der Lackierer meinte danach zu mir, er würde nie mehr im Leben etwas mit dieser Farbe lackieren wollen; die sei so scheisse zu lackieren bzw. nicht dick genug aufzutragen, dass er ewig an den Felgen rumgemacht hat... :d
 
Es wird doch eh immer strenger. Also mach dir mal keine Sorgen; die maximale Lautstärke wird seit Jahrzehnten immer weiter runtergesetzt und in Zukunft noch viel weiter. Und wo du gerade von Neonfarben sprichst: Selbst bestimmte Neon- bzw. Leuchtfarben sind illegal am Straßenfahrzeug. Deutschland halt. :d Hatte meine Felgen mal in Leuchthellorange lackiert (Leuchtrot ist z.B. das vom Rettungsdienst). In der Abenddämmerung leuchtet das tatsächlich richtig geil. Zum TÜV meinte ich, das wäre Mangoorange. :) :fresse2:!

Dafür werden die Amis bei der Vollabnhame schön durchgewunken :d
Bei Klappen offen würde der gute timo82 warscheinlich n Herzinfarkt bekommen wenn er mir im Tunnel begegnet :shot:

Als ich mit meinem ersten Mustang 5.0 beim Tüv war ( 3 Jahres ) hat auch die Halle gut gescheppert dank GT500 ESDs, hat den Tüver aber nicht die Bohne interessiert :bigok:
Denken wohl das muss so bei dem Motor, son Polo mit Ofenrohr wäre genauso laut warscheinlich nicht durchgekmomen denke ich..

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Als Werkstatt sagst du ja nicht bei 'nem Kundenauto, nein ihr Motor ist mir zu klein, sie kriegen keinen Auspuff. :d So macht man dann wirklich kein Geld.
Falls du von seinen Projekt / YT Autos sprichst, da musste schon sehr lange suchen für 'n 1,4 Liter Golf. Alles was auffällig ist hat meist ein vielfaches der Serienleistung

Aber nur bei ihm, allgemein gilt doch, je auffälliger desto schwächer. Schlieslich kostet optik im Verglecih zu Motortuning kaum was und die Klientel passt auch dazu..

JP hatte doch mal V6 Challenger da wo er Luffi gemacht hat, der hatte ne Dicke Hellcat Seitlich drauf und hat auf SRT gemacht.. :kotz:

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Außerdem (Punkt 3) machen die die Autos lauter. Das finde ich gar nicht gut.

Und wenns Auto ab Werk schon laut ist ?
 
Und ist mittlerweile auch eine Messung bei höherer Drehzahl dabei?
Früher reichten x dB im Standgas und bei mehr Drehzahl war es egal.

Das Standgeräusch unter U.1 im Schein ist nicht bei Leerlaufdrehzahl, sondern bei 3/4 der Nennleistung usw. (afaik je nach Baujahr usw. unterschiedlich). Im Leerlauf ist damit nicht gemeint!

War die Standgeräuschmessung nicht eh immer nur Augenwischerei? Fahrgeräusch wird seit eh und je jedenfalls bei 50km/h und auf einem Messplatz gemessen indem am Mikrofon vorbeibeschleunigt wird.
 
Ich weiß es nicht sicher, habe mal einen Bericht über lärmende Motorräder gesehen, die von der Polizei angehalten und im Stand gemessen wurden. Der Motorradfahrer hat sich totgelacht. Im Standgas sehr leise, kaum dreht er am Hahn, geht der Krach los.
 
Bei der beschleunigten Vorbeifahrt wird das Fahrzeug aus einer Geschwindigkeit von 50 km/h über
eine Strecke von 20 m mit vollständig geöffneter
Drosselklappe beschleunigt. Je nach Getriebeabstufung muss im 2. oder im 2. und 3. Gang beschleunigt werden.
Ergänzend zu der Fahrgeräuschprüfung ist in der
o. g. Richtlinie eine Messung des Standgeräuschs
vorgeschrieben, deren Wert zur Kontrolle des Fahrzeuges im Verkehr Anwendung finden soll.


Quelle https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/89/file/F48.pdf
 
@Tzk

Ich glaube das ist so nicht ganz richtig bezüglich der Gesetzesänderung von Klappenauspuffanlagen, ich meine dass wenn die Anlage eine EG bekommt dann kann man immernoch neue Fahrzeuge nachträglich damit ausstatten (z.B. DTH oder HG-Motorsport)?

Mfg.
 
Dafür werden die Amis bei der Vollabnhame schön durchgewunken :d
Bei Klappen offen würde der gute timo82 warscheinlich n Herzinfarkt bekommen wenn er mir im Tunnel begegnet :shot:

Als ich mit meinem ersten Mustang 5.0 beim Tüv war ( 3 Jahres ) hat auch die Halle gut gescheppert dank GT500 ESDs, hat den Tüver aber nicht die Bohne interessiert :bigok:
Denken wohl das muss so bei dem Motor, son Polo mit Ofenrohr wäre genauso laut warscheinlich nicht durchgekmomen denke ich..

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Tiefe Töne haben bei der dB(A) Messung mitunter Vorteile bezogen auf die maximale Lautstärke. Aber um das zu erklären, müsste ich jetzt weit ausholen. Wenn es dich interessiert, schreibe ich nacher was dazu. Der dB(A)-Filter ist nicht vollkommen fair in Bezug auf alle Motoren und deren individuelle Produktion von dem, was wir als Lebewesen nacher als Lautstärke empfinden.
 
Da wurde überhaupt keine Lautstärke gemessen, für Vorteile hätte er ja erstmal ein Messgerät bemühen müssen ;)
Hat mich halt gewundert das er obwohl die Halle vibriert hat kein Messgerät ausgepackt hat.. Man hat gemerkt ihm hat das Auto gefallen :d

Ist hier im eher ländlichen Saarland eh nen Autofahrer Paradies, keine Poser Sokos, genug Parkplätze auch für Challenger, keine Lautstärkemessungen, sowieso kaum Kontrollen.. Wurde mit beiden Mustangs und dem Challenger noch nie angehalten, die Polizisten grinsen nur wenn ich vorbeifahre oder es gibt Daumen hoch :bigok:
 
Zuletzt bearbeitet:

Danke! :)

Ich glaube das ist so nicht ganz richtig bezüglich der Gesetzesänderung von Klappenauspuffanlagen, ich meine dass wenn die Anlage eine EG bekommt dann kann man immernoch neue Fahrzeuge nachträglich damit ausstatten (z.B. DTH oder HG-Motorsport)?

Siehe: http://atl-gefahrgutbuero.de/data/documents/0518-Maerz-2018.pdf

Zitat daraus von Seite 8:
1.2 Gemeinsames Verständnis von Bund und Ländern
Soundgeneratoren im Nachrüstbereich widersprechen den Anforderungen der §30 Abs.1 Nr.1 und §55 StVZO. Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs.3 Nr.4 StVZO oder von Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis gemäß §22 StVZO und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen bzw. Fahrzeugumrüstungen gemäß §19 StVZO auch in Verbindung mit §21 StVZO sind deshalb für alle Fahrzeugklassen abzulehnen.

Heisst für mich, das man weder neue ABS/TGA für "Soundgeneratoren" zur Nachrüstung erteilt, noch das man die bestehenden ABEs/TGAs zur Eintragung nutzen kann. Oder nicht?!

Davon abgesehen durfte das Fahrzeug auch vorher schon nicht lauter als das Serienfahrzeug werden, wenn eine Klappe montiert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt bei Klappenauspuffanlagen auch bei Prüfern mehrere Meinungen. Manche sagen, dass Originalteile (z.B. ESD vom 340i) eintragungsfrei ist.


Noch was anderes: ich habe für meine Oldtimer Felgen gekauft. Das sind "Sportstahlfelgen" wie auf diesem Bild:

https://img.webme.com/pic/o/opelschrauber-ig/kadett-historie-12.jpg

Die Felgen sind super, der Lack ist 1A, keine Kratzer, kein Rost...
Aber die sind nicht ganz rund. Das Felgenbett ist leicht krumm. Man sieht das nicht mit bloßem Auge, aber der Rundlauf ist nicht perfekt.

Ich habe bei 2 Felgendoktoren angefragt, die meinten, dass es sich bei Stahlfelgen nicht lohnt/die wollten es nicht machen.
Bei den Felgen ist das Problem, dass sie sehr alt sind. Ich kann nicht einfach neue kaufen.

Gibts dafür Geräte, mit denen man das selber machen kann?

Evtl. mit einer Art Bördelgerät? Die Felgen sind nur 13"...
Oder mit nem Hammer (und Kunststoffunterlage)?
 
Du musst die so umformen, dass du aus dem 8-eck ein 16-eck machst, dann ein 32-eck, 64-eck, 128-eck und so weiter. Irgendwann wirds wieder rund, sofern du immer mit dem Kunststoffhammer die Mitte zwischen beiden Ecken triffst ;)
 
@timo82
OEM-Tuning ist meistens auch ziemlich entspannt, weil die Teile in aller Regel schon eine ABE haben und auch oft 1:1 passen.
Beim S5 verbauen auch viele die Bremse vom (R)SQ5, weil sie größer und stärker ist und passt und man beim TÜV keinen Stress damit hat.
 
Einfach ne größere Serienanlage zu verbauen ist doch mittlerweile ein gängiger Umbau.
Zumal man das entweder ohne Eintragung fahren kann (sofern von der Fzg ABE abgedeckt) oder leicht eintragbar ist, da Serienteile.

Ich hab ja am Bora auch die 312mm vorne und die 256mm innenbelüftet an der HA verbaut.
 
Damit wäre dann wieder ein Schlupfloch gegeben. Bei BMW gibts für viele Modelle solche ESD.
Die 35i und 40i Motoren haben zumindest solche ESDs.

Hat jemand noch eine Tipp für die Felgen?
 
Das habe ich schon verstanden, ich wollte aber das Thema umlenken das es dafuer auch n Pruefer braucht der das überprüft.

Das war nach wie vor nicht gemeint. Bei der Situation, die du wieder meinst, besteht kein direkter Vorteil mehr für dich, da der Prüfer oder der Polizist ja auch nur nach dB(A) prüfen bzw. messen.
 
Ich habe aber nie gesagt das die nach DBA Messung io wäre, warscheinlich sogar nicht, nur hats keiner gemessen..
Wie gesagt ich weiss was du meinst, du willst nur nicht verstehen was ich sagen möchte..
 
Ich habe aber nie gesagt das die nach DBA Messung io wäre, warscheinlich sogar nicht, nur hats keiner gemessen..
Wie gesagt ich weiss was du meinst, du willst nur nicht verstehen was ich sagen möchte..

Du möchtest mir sagen, dass der TÜV deinen Wagen in der Halle bei der HU nicht bezüglich der Laufstärke gemessen hat und du deshalb keinen Vorteil erzielen konntest; das hast du ja so geschrieben. Welchen Vorteil soll der Wagen denn hier bezüglich der Laufstärke bei der Messung erzielen? Kurze Antwort wäre nice.

Und da ich dich angeblich nicht verstehe: Würdest du mir dann bitte erklären, was du meinst und wie das im Zusammenhang mit dem steht, was ich ursprünglich kurz geschrieben habe?
 
Mit Vorteil meint er den Vorteil tieferer Töne bei der Lautstärkemessung, den du angesprochen hattest.

Er meinte, dass er mit nem Wagen durchkam, der gefühlt offensichtlich lauter war als erlaubt und dass ein "einheimisches" Fahrzeug damit wohl niemals durchgekommen wäre (was ja eigentlich nicht passieren sollte, da vor dem Gesetzt alle gleich sein müssten).

Du sagtest daraufhin das wegen den tiefen tönen, die zwar wahrgenommen werden aber bei der Messung "weniger Punkten", ums mal so auszudrücken.

Spielt aber seiner Aussage nach keine Rolle, weil gar niemand gemessen hat.

Also kann man sagen, dass sein Chally in dem Sinne nen Vorteil geniesst, dass die gar nicht messen, obwohl zu laut, einfach nur weil die das Motto "ist halt n Ami" gelten lassen.
 
um das DB Thema mal ein wenig auf zu lockern.


bei mir war gestern so was ähnliches wie Weihnachten. :drool: Traue mich fast garnicht damit zu arbeiten....:fresse2:
 

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Du sagtest daraufhin das wegen den tiefen tönen, die zwar wahrgenommen werden aber bei der Messung "weniger Punkten", ums mal so auszudrücken.

Nein, so war das nicht gemeint und es ist viel komplexer. Was ich meinte, bezieht sich bereits auf die Zulassung jener Autos durch den Staat, oder wie das nun auch offiziel genannt wird. Da hat der V8 des Mustang dann mitunter einen kleinen bis mittleren Vorteil gegenüber z.B. einer Kreissäge wie einem Ferrari. Bei der nachträglichen Messung macht das keinen Unterschied, da hier immer mit dB(A) gemessen wird, also auch damit, womit die Autos zuvor mal zugelassen wurden. dB(A) ist einfach und flächendeckend einsetzbar und hat sich hier zum Standard entwickelt; mit seinen Vor- und Nachteilen. Es bestehen noch andere komplexere Verfahren, die dann aber genauer sind ums kurz und grob zu formulieren. Soviel zur absoluten Kurzform. Thrawn denkt da in die komplett falsche Richtung und diese ist inhaltlich dazu noch falsch. Außer er kommt jetzt um die Ecke und klärt mich auf, dass ich ihn tatsächlich falsch verstanden hätte. Ich erwarte es mal nicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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