Nur du selbst wirst da halt, typisch Behörde eben, als Bittsteller angesehen.
Ist doch quasi überall so, das du als Privatperson immer der Benachteiligte bist. Der Gesetzgeber schiebt deshalb regelmäßig dann Hürden vor, um genau diesen Nachteil dann auszugleichen. Bestes Beispiel ist zb das Fernabsatzgesetz, welches den Verbraucher massiv bevorteilt.
Sobald aber etwas nicht zu 100% Gesetzlich klar geregelt wird, sind Verträge quasi immer zum Nachteil des Privatkunden. Ein Beispiel ist zb der Verkauf eines Autos an einen Händler. In keinen einzigen Ankaufvertrag vom Händler wird was von Eigentumsvorbehalt (BGB 449) drin stehen, das du als Verkäufer deines alten Autos Eigentümer bleibst, bis der Händler das Auto bezahlt hat. Wenn er dir ein Auto verkauft, steht das zu 1000000000% drin. Er weiß also von dieser Immens wichtigen Klausel und lässt sie zu seinen Vorteil dann weg. Willst du sie rein haben, wird viel und lange rumgelabbert, warum das nicht geht oder hofft darauf, das der Privatverkäufer davon gar nichts weiß. Oder erzählt dir was "Vertrauen Sie mir nicht?" bla bla bla...
Oder gleiches Beispiel mit dem Auto. Der Gesetzgeber hat zur Bezahlung einer Sache die "Rechnung" eingeführt. Damit wird der Kunde in den Vorteil gebracht, das erst einmal die Leistung erbracht wird und dann bezahlt (zb oft bei Handwerkern). Beim Autokauf bekommt man die Rechnung aber auch wieder rum vorher, soll aber erst zahlen und das volle Risiko einer Insolvenz übernehmen bis zur Übergabe des Autos. Barzahlung (Zug um Zug Geschäft) macht kein Händler mehr. Versuch aber mal einen Autohändler zu überreden, das er dir das Auto übergibt, bevor du bezahlst oder direkt beim Abholen bezahlen kannst. Da wirst du eher den Papst zum Moslem konvertieren können...
Am Ende gehen extrem hohe Risiken IMMER zu Lasten der Privatperson und es ist immens schwer, diese Nachteile irgendwie auszugleichen oder wegzudiskutieren.