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Auch wenn die Frage wohl rhetorisch ist (oder ist inzwischen ein dicker Akku der Porsche-Ersatz? 🤣) - schau einfach auf Deinen Stromverbrauch, dann weißt Du es. 😉Die Frage ist nun, braucht man nochmal 15 kWh zusätzlich? Also 45 kWh? 😅
Hihi ... die hab ich zwar zum Glück komplett verpasst, aber auch mit Ende 50 wird die Freude über tolle Sachen nicht wirklich unwichtiger. 🫣 Ick hoffe noch auf Altersweisheit mit Ü70. 🤣Midlife-Crisis incomming.
Dann kannst ja mit 70 ein Buch über den Popo index verfassen 😅Ick hoffe noch auf Altersweisheit mit Ü70. 🤣
Na ja. Wie das so ist mit Garantien. Wer weiß schon ob es den Hersteller bzw. die PV Bude gibt, wenn mir eine Komponente in 10 Jahren abraucht. 🤷🏼Was ich mich dann immer Frage: der Hersteller gibt ja z.B. 25 Jahre Leistungsgarantie. Aber den ganze Aufwand um ein defektes Modul zu identifizieren und zu tauschen (da braucht man ja wieder ein Gerüst) wird ja wahrscheinlich trotzdem in Rechnung gestellt werden, oder?
Du bekommst vom Herrsteller maximal ein neues gleichwertiges Modul (meistens sogar nur einfach eine Finnazielle Entschädigung).Was ich mich dann immer Frage: der Hersteller gibt ja z.B. 25 Jahre Leistungsgarantie. Aber den ganze Aufwand um ein defektes Modul zu identifizieren und zu tauschen (da braucht man ja wieder ein Gerüst) wird ja wahrscheinlich trotzdem in Rechnung gestellt werden, oder?
Natürlich darfst du. Du erhältst für die bereits installierte Leistung weiterhin die alte Vergütung. Nur die Mehrleistung, die durch die neuen Module hinzukommt, wird nach der aktuellen Regelung vergütet. Die gesamte eingespeiste Energie wird im Verhältnis der Leistung von altem und neuem Anlagenteil aufgeteilt. Der Umbau muss dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden.Zumal du formal nicht einfach so die Leistung der Anlage erhöhen darfst. Du hast erstens für 20 Jahre eine feste Vergütung für die installierte Leistung, und zweitens gilt die Anschlusszusage zum einspeisen nur für Leistung X.
Bei einer Inselanlage wäre es egal.