Mal weg vom Holz und zurück zum Strom und reduziert aufs Wesentliche. Das einzig, bedingt verlässliche ist die Strompreisbremse, denn vertragliche Preisgarantie wird ja in vertraglich schwammige Konditionen verpackt und ausgehebelt.
Mein Treuestromvertrag bei E.on läuft am 31.3.2023 aus, dann wollen die 48cent pro kWh aber der Vertrag würde dann wieder 12 Monate laufen und bis 28.2.2023 kann ich kündigen.
Nun gehe ich davon aus, dass im Frühjahr Bewegung in den Strommarkt kommt. Verivox mit meiner PLZ wirft mir z. B. MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG aus, die sind seit 1960 im Markt, zumindest mal kein windiges Firmenkonstrukt, so wie die in der kürzeren Vergangenheit den Insolvenztod gestorbenen Opportunisten. Vertragslaufzeit 1 Monat, Preisgarantie 1 Monat,
Arbeitspreis 36,93 Cent pro kWh, Grundpreis 60,00 € pro Jahr (5,00 € pro Monat) bei 2.500kWh mit einem Abschlag von ~82€ pro Monat. Wir haben gegenüber dem Zeitraum 03/2021 bis 03/2022 für die abgelaufene Periode 03/2022 bis 03/2023 von ~2800 kWh auf jetzt sichere 2.500 kWh reduziert, daher würde die Strompreisbremse den aktuell prognostizierbaren Verbrauch abdecken.
Wer ist denn zurzeit in einer ähnlichen Situation und was priorisiert ihr?
Oder einfach Kunde bleiben, Arsxx lecken und mit 40Cent Strompreisbremse weiterfahren?
Das wären 2.500 kwh x 0.40€ = 1000€ plus 157€ Grundpreis, der Abschlag würde lediglich von 83€ auf 96€ steigen. Das macht mich nicht ärmer.
Mir geht´s eher darum, dass E.on sich 8 Cent einsteckt, die über die Strompreisbremse finanziert werden und wir alle das über Steuern in den kommenden Jahren zurückzahlen.
Und mit Sicherheit werden
sinkende Kosten auf den Beschaffungsmärkten erst zeitversetzt durchgereicht. Die Konzerne bedienen sich der
Big Four und nach der Agency-Theorie hat der Prüfende WP wirtschaftliches Interesse, das Mandat aufrechtzuerhalten, als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers und dessen gewünschtem Ergebnis der Prüfung
(siehe Wire Card). Diese Bande regresspflichtig zu machen, gestaltet sich ähnlich des Versuchs
ein Ferkel am eingeseiften Schwanz festzuhalten.
Alle Anbieter, die keinen Erlöse aus der Strompreisbremse generieren, belasten die Steuerlast ex ante nicht.