Das gesetzliche Widerrufsrecht ist sehr eindeutig und kann durch den Verkäufer nicht eingeschränkt werden. Ignorier diese, fast schon betrügerische, "freiwillige 28 tägige Rückgabe", die nur dazu dient, deine Rechte vermeintlich einzuschränken.
Mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht kannst du die Ware auch zurückgeben, nachdem du sie ausgepackt und verwendet hast (ohne dafür jeglichen Ersatz zu leisten) und das wie gesagt auch innerhalb von 28 Tagen.
Mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht kannst du die Ware auch zurückgeben, nachdem du sie ausgepackt und verwendet hast (ohne dafür jeglichen Ersatz zu leisten) und das wie gesagt auch innerhalb von 28 Tagen.

