Indyaner
Enthusiast
- Mitglied seit
- 29.07.2005
- Beiträge
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du hast die PDF aber gelesen?![]()
Habe ich , ja. Und das PDF heisst auch schon "Registrierung" im Dateinamen. Das ist gerade der Grund weswegen ich hier frage wieso im ersten Post steht:
Bedingung hierfür ist die vorangegangene Registrierung des Produktes innerhalb von 12 Wochen nach Kauf.
- 5 Jahre Garantie fürs Gigabyte GA-EX58-UD5 (PDF / Formular)
Ich verstehe das so, dass man ja sowieso eine gesetzliche Garantie hat, diese aber auf Kulanz (so liest es sich ja im PDF mit den Worten "freiwillig") von Gigabyte erweitert wird. Dazu muss man (so der Tonus im ersen Post) eine "vorangegangene Registrierung" innerhalb der 12 Wochen-Frist abgelegt haben (online?).
Ich finde die Frage sehr wohl berechntigt da ich (s.o.) darlegen konnte, dass es doppeldeutig ist. Klär mich doch bitte auf und spar damit dir und mir unnötige Posts. Dein Kopschüttelndes Emoticon kann ich also nur zurückgeben.
Grüße
Zuletzt bearbeitet:
aber das im ganzen so ne extreme streung ist naja .... aber mal so nebenbei das könnte aber auch ein fehler von der cpu sein oder wen der spiecher controller grap ist .... hat die ram kompatibilät ja dan ja eigentlich mit dem board ja nichts zu tuhen haben oder ? auser die voltage regelt das board ja in dem fall ja nichts oder versteh ich da was falsch ... evt änder ich ja noch meine meinung zu dem board ... ich bestell mir nächsten monat mal ein xeon oder neuen 920er und teste das ganze nochmal .... den meine cpu geht nur 3,2ghz dan ist ende .... nuja
pech hat man immer mal ... ich aber zu oft 
also sogar ich schaffe 4ghz und 1600 ram 




