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Telekom-Tochter Congstar verliert vor Gericht wegen irreführender Angaben

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Telekom-Tochter Congstar verliert vor Gericht wegen irreführender Angaben
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Die Telekom-Tochter Congstar hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil entschieden, dass das Unternehmen seine Kunden und Kundinnen nicht länger durch eine irreführende Mitteilung in die Pflicht nehmen darf, eine Smartphone-App zu installieren. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Etwa seit Februar 2024 hatte Congstar angekündigt, das Kundenportal "meincongstar" im Sommer 2025 abzuschalten. Diverse Kunden und Kundinnen wurden parallel dazu aufgefordert, stattdessen die congstar-App zu installieren - in der Annahme, dass der Zugriff auf ihre Vertragsdaten und Rechnungshistorie nur noch über die App möglich ist.

Das Gericht sah darin jedoch einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzbedingungen. Die angekündigte Abschaltung war falsch und irreführend, da Congstar vertraglich verpflichtet gewesen sei, das Portal weiterhin im Web bereitzustellen - zumindest für bestehende Kunden. Tatsächlich sei das Onlineportal nie endgültig deaktiviert, sondern modifiziert fortgeführt worden. Damit war die Darstellung, die App wäre zwingend erforderlich, rechtlich nicht zulässig.

Congstar selbst verwies im Sommer 2025 auf steigende Nutzungszahlen der App. Die Mehrheit der Kunden und Kundinnen soll inzwischen digitale Vorgänge über die mobile Anwendung regeln, was das Unternehmen als Rechtfertigung für die schrittweise Reduzierung der Browser-Funktionen heranzog. Dass die Nutzung des Web-Interfaces letztlich zurückging, lag jedoch auch daran, dass beim Aufruf des Kundenkontos im Browser dauerhaft der Hinweis auf eine angeblich bevorstehende Abschaltung eingeblendet wurde. Zwischenzeitlich war der Zugang über die Congstar-Homepage sogar entfernt worden und nur noch über einen direkten Link erreichbar.

Im Markt gibt es derzeit ähnliche Entwicklungen. Beim Angebot Edeka Smart wurde der Webzugang im Juli 2025 vollständig abgeschaltet, sodass der Zugriff nur noch per App möglich ist. Bei Penny Mobil und Ja mobil besteht bereits seit mehreren Jahren kein Browserzugang mehr. Beide Marken arbeiten ebenfalls mit Congstar zusammen.

Das Urteil setzt damit ein Signal gegen strategisch eingesetzte App-Pflichten und unterstreicht, dass Anbieter vertragliche Zusagen zum Webzugang nicht ohne Weiteres zurücknehmen dürfen.

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