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Vodafone Deutschland muss wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße eine Rekordstrafe in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro zahlen. Das teilte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider am 3. Juli 2025 mit. Es handelt sich um die höchste Geldbuße, die ihre Behörde bisher verhängt hat. Dabei hätte die Strafe noch deutlich höher ausfallen können. Nach europäischem Datenschutzrecht sind bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens als Bußgeld zulässig, was im Fall von Vodafone rund 460 Millionen Euro entspräche.
Die Bußgelder setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Eine Strafe über 15 Millionen Euro wurde fällig, weil Vodafone externe Partneragenturen, die für das Unternehmen Verträge vermitteln, nicht ausreichend datenschutzrechtlich überprüft und kontrolliert hatte. Diese Versäumnisse führten dazu, dass böswillig handelnde Agenturbeschäftigte Kundendaten missbrauchten und es zu Betrugsfällen kam.
Eine zweite Strafe über 30 Millionen Euro wurde wegen erheblicher Sicherheitsmängel in der Authentifizierung des Onlineportals "Mein Vodafone" sowie im Umgang mit der Hotline verhängt. Über eine technische Schwachstelle konnten unbefugte Dritte unter anderem eSIM-Profile abrufen und auf sensible Kundendaten zugreifen, ohne ein Passwort eingeben zu müssen.
"Ich möchte hervorheben, dass Vodafone während der Dauer des gesamten Verfahrens ununterbrochen und uneingeschränkt mit mir kooperiert und auch Umstände offengelegt hat, durch die sich das Unternehmen selbst belastet hat", so Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Zudem betonte Specht-Riemenschneider, dass Vodafone mittlerweile Maßnahmen ergriffen habe, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. Bei den Datenschutzverstößen soll es sich um Vorgänge aus der Vergangenheit handeln. So hätten sich die damaligen Sicherheitsmaßnahmen und technischen Vorkehrungen letztlich als unzureichend erwiesen. Prozesse und Systeme seien inzwischen verbessert und teilweise komplett ersetzt worden.