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Nun auch der BGH

Sony kassiert im Streit um Cheat-Software die nächste Schlappe

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Sony kassiert im Streit um Cheat-Software die nächste Schlappe
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Im langjährigen Rechtsstreit um Cheat-Software für Spielkonsolen hat Sony auch vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied am 31. Juli 2025, dass die Verwendung solcher Programme nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt. Maßgeblich sei, dass die Software lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher manipuliere und keine dauerhafte Vervielfältigung oder Veränderung des Programmcodes stattfinde.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Rennspiel für die mittlerweile eingestellte Playstation Portable. Mit der strittigen Software konnten Spieler Vorteile erlangen, etwa unbegrenzte Nutzung eines Turbos oder den Zugriff auf Fahrer, die normalerweise erst durch Fortschritte im Spiel freigeschaltet werden. Sony sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte und forderte Schadenersatz von den Entwicklern und Händlern der Programme.

Die Richter in Karlsruhe stützten sich bei ihrem Urteil auf eine vorausgegangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, an den der Fall zur Klärung zentraler Rechtsfragen verwiesen worden war. Bereits im Oktober 2024 hatte das Gericht in Luxemburg festgestellt, dass die Cheat-Software lediglich variierbare und temporäre Daten im Arbeitsspeicher verändere, ohne den Quell- oder Objektcode des Spiels direkt zu modifizieren. Entscheidend für die Richter am EuGH war auch, dass die Cheat-Software eben keine Vervielfältigung des Spiels ermöglicht, was eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Urheberrechtsverletzung wäre.

Während das Landgericht Hamburg der Klage zunächst überwiegend stattgab, wies das Oberlandesgericht Hamburg sie in der Berufung ab. Der BGH bestätigte nun diese Einschätzung. In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Thomas Koch klar, dass urheberrechtlich geschützte Ausdrucksformen eines Computerprogramms nur dessen Quell- und Objektcode umfassen. Die beanstandete Software täusche dem Spielablauf lediglich Zustände vor, die auch im regulären Betrieb auftreten könnten, ohne dabei den geschützten Code selbst zu verändern.

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