Und dazu muß der Händler auch außerhalb der gesetzlichen Garantie auch bereit sein.
Du meinst außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, denn es gibt keine gesetzliche Garantie! Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe, auch wenn das leider oft durcheinandergeworfen wird.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und die oder deren Ursache schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach kann der Händler verlangen, dass der Käufer das beweisen muss.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen des Herstellers für dieses Produkt und das Land in dem es erworben wurde, ab. Zwar haben Gerichte schon einzelne Klauseln in solchen Garantiebestimmungen für ungültig erklärt, aber davon abgesehen haben die Hersteller weitgehende Freiheiten bei der Formulierung ihrer Garantiebestimmungen.