Wir haben eine Jahresarbeitszeit von 2036h, erst wenn wir die voll haben, können wir Stop sagen, bzw. wenn wir über 60h die Woche kommen. Die 6 Tage dürfen uns gegeben werden (auch 5 Tage a 10h und der 6. mit 7h). Ist bei uns etwas anders geregelt als in der freien Wirtschaft, da kritische Infrastruktur, du weißt doch selbst, dass es für jede Regel, Ausnahmen gibt. Was ich inzwischen konsequent ablehne, sind Extraschichten an Ruhetagen, wenn die Leitstelle anruft. Bei meinem Disponenten, mache ich da Ausnahmen, da ich von dem auch mal außerplanmäßig frei bekomme, wenn ich mal frei haben muss.
Wie es in den GDL Betrieben gehandhabt wird, kann ich dir nicht beantworten, da hier in der Umgebung alles unter EVG Tarif fährt. Was die Arbeitszeitabsenkung betrifft, da wurde ja auch in der Verwaltung befragt, wo die Mehrheit der Mitglieder sitzt und wer im HO arbeitet, dem ist es doch meist Wumpe, ob er 35 oder 40h arbeitet. Aber die EVG bietet in dem TV an, sich die Arbeitszeitabsenkung zu kaufen für 2,6% Lohnverzicht. Sprich Teilzeit.