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Naja 60k für 60-80 Wochenstunden.
Dann doch lieber 40k für 40 Stunden +450€ Job dann hast mehr davon
Dann doch lieber 40k für 40 Stunden +450€ Job dann hast mehr davon
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ich denke nicht, dass im Arbeitsvertrag steht 80 Wochenstd.....Naja 60k für 60-80 Wochenstunden.
Dann doch lieber 40k für 40 Stunden +450€ Job dann hast mehr davon
Das nicht, aber das Interview sagt ja alles aus. Auch das eine Mitarbeiterin einen Bandscheibenvorfall hatte und nach einer Reduzierung der Stunden gefragt hatte und daraufhin gekündigt wurde. Hat er als "Einzelfall" abgetanich denke nicht, dass im Arbeitsvertrag steht 80 Wochenstd.....
Naja am Ende haben alles Vertrauensarbeitszeit und die Arbeitnehmer haben erstmal die Nachweispflicht und bei Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben melden.
Interessant wird es nur wenn ein Unfall oder ähnliches passiert.
würde mir in Lebtagen nicht einfallen, wenn ich könnte, würd ich noch aufrundenBei uns kann man maximal 50 Stunden / Woche schreiben. Wenn man das 2 mal nacheinander macht geht schon der Finger hoch und man muss begründen was da los ist.
Gibt zwar immer Spezies, die arbeiten 60 Stunden und schreiben sich dann (mit noch schlechten Gewissen) mal 45 auf... aber da muss halt jeder selbst wissen ob er meint, dass seine gearbeitete Stunde nur 45 Minuten wert ist.
Seit dem 13.09.2022 wurde endgültig und abschließend vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle deutschen Unternehmen verpflichtet, ein System zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit einzuführen. Und das sofort und unverzüglich.
Laut § 3 Satz 1 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, Werktage sind die Tage Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die maximal zulässigen Gesamtarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden (im 3 Monats Durchschnitt) ist nicht zu überschreiten. Ansonsten ist es ein Gesetzesverstoß zu Schulden des AG! Die Fürsorgepflicht zur Einhaltung dieser Gesetze obliegt dem AG, nicht dem AN.
Wenn ein AG dies vorsätzlich und mit System verletzt, ist eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren ohne weiteres möglich und wurde auch schon ausgesprochen. Von daher wird der Typ ziemlich bald auf dem Boden der Realität ankommen. Und das ist gut so.
Sehe immer mehr Stellengesuche aus dem Handwerk mit 4 Tagewoche bei vollem GehaltAus 39 werden 35 Stunden pro Woche bei gleichem Gehalt.
Entspricht rund 10% mehr.
Freizeit ist unbezahlbar.
Wenn wir ehrlich sind, niemand ist 39 std pro Woche 100% produktiv
Wahrscheinlich auch nur, weil man dort so schlecht verdient, dass es selbst für 30 Wochenstunden noch zu wenig ist.Sehe immer mehr Stellengesuche aus dem Handwerk mit 4 Tagewoche bei vollem Gehalt
Meist im Osten oder auf dem tiefsten Land und eben mit einem Umzug verbunden.
Kann es nicht einschätzen da ich nie aufm Bau gearbeitet habe, aber 10h stelle ich mir halt schon hart vor bei körperlicher Arbeit. Aber ein 3 Tage Wochenende ist natürlich auch sehr attraktiv.
Kann es nicht einschätzen da ich nie aufm Bau gearbeitet habe, aber 10h stelle ich mir halt schon hart vor bei körperlicher Arbeit. Aber ein 3 Tage Wochenende ist natürlich auch sehr attraktiv.
Das denke ich auch. Würde das auch selbst für meinen Bürojob so einordnen, nach 8h kann ich nicht mehr denken. Kann es also sein lassen da zu arbeiten weil Produktivität ist dann eh stark reduziert.Bringt meiner Meinung nach nichts, da nach einer gewissen Zeit der Körper so erschöpft ist
Das machst du dir leider zu einfach. Praktisch ist es so, dass die EU Richtlinie immer noch kein bindendes deutsches Recht ist. Der Fall am 13.09 hat lediglich entschieden dass ein AG der keine Dokumentation der Arbeitszeit ermöglicht im Zweifel keinen Anspruch hat. Insofern kann ein AN solange es keine Doku gibt sich immer darauf berufen, dass er 40 Wochenstunden geleistet hat.
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13. September 2022 entschieden (Az.: 1 ABR 22/21). Demnach ist der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
Damit knüpft das BAG an das viel beachtete sog. Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 an (Az.: C-55/18). Der EuGH hat schon vor drei Jahren entschieden, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gemessen werden kann. Ohne ein solches System könne weder die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers noch die Zahl der geleisteten Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, so der EuGH.
Während in der Politik noch diskutiert wird, inwieweit das Arbeitszeitrecht in Deutschland aufgrund des EuGH-Urteils angepasst werden muss, hat der BAG nun Nägel mit Köpfen gemacht. „Nach der Entscheidung des BAG ist klar, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Und zwar nicht irgendwann in der Zukunft, sondern schon jetzt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Wäre ich sofort dabei. Aber ich höre schon genau die Argumente der Arbeitgeberseite 😅Wenn die echt so klamme Kassen haben, können sie ja auch wieder mit deutlicher stundenreduzierung kommen.
Aus 39 werden 35 Stunden pro Woche bei gleichem Gehalt.
Entspricht rund 10% mehr.
Freizeit ist unbezahlbar.
Wenn wir ehrlich sind, niemand ist 39 std pro Woche 100% produktiv. Die Auswirkungen sind, bis auf teilweise etwas eingeschränkte Öffnungszeiten, marginal. Wobei letzteres sich sogar nach corona deutlich entspannt hat - das meiste läuft doch per Mail und Telefon und das ist gut so. Auf Projektbasis laufen die großen Büros und Konzerne sowieso nur noch auf Webkonferenz - keiner hat mehr bock für nen unproduktiven 3h Termin mit Kaffee und Keksen drei Stunden durch die Republik zu gurken.
Wäre ich absolut fein mit - pauschal Reduzierung der Stunden um zehn Prozent.
Weiterer Vorteil: man spart Räumlichkeiten und kann mit Telearbeitsmodellen Desk-Sharing umsetzen.
Meine Lesart ist:Siehe angesprochenes Urteil des BAG:
https://www.bundesarbeitsgericht.de...eiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/
Die Diskussion hab ich gerade für M+E in Vorbereitung zum verdeutlichen.Die 3000€ werden Verhandlungsmasse und dafür ne Nullrunde 2023. Könnte ich drauf wetten.
Und im Vergleich 8% tabellenwirksam gibt's dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr, ... Usw.
Würde bedeuten, die Entscheidung fürs Individuum ist entweder jetzt 3000€ ohne ca 25% effektive Lohnsteuer (aber mit sonstigen Angaben). Heißt auch, dass man nach ca. 15 Monaten mit den 8% im Plus ist. Bei höheren Entgeltgruppen noch schneller.
(Dicker Daumen, nur überschlagen)
