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Scrush
Guest
der ag hat dich also früher loswerden wollen als dein eigentlicher kündigungstermin?Ich gebe mal die Antwort in einem Beitrag.
Das war jetzt bereits mein neuer Arbeitgeber. Ich hatte ordentlich zu Ende Februar vor Beginn meiner Tätigkeit dort aus gründen gekündigt.
Durch den Aufhebungsvertrag bin ich jetzt sofort frei für einen anderen neuen Arbeitgeber. Eine Abfindung oder ähnliches gab es da nicht, da ich meine Tätigkeit da noch nicht einmal wirklich aufgenommen hatte. Bisher war ich über meinen alten AG nur „eingekauft“.
was wäre wenn du den aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hättest?


. Sonst sollte das ja in einer Gesellschaft, in der es nur um das Können geht, relativ irrelevant sein.
. Das Spezialmodul wird das glaube ich nicht nachholen: