[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Ne, du bist nur und ausschließlich in deinem Arbeitszimmer versichert. Wenn du durchs Haus läufst nicht und auch nicht wenn du zum Arbeitszimmer läufst um dort dann die Arbeit zu beginnen.
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Sitze auf der anderen Seite vom Schreibtisch ;) Muss auch gestehen, ich hab da genau Null Interesse bei meinen Leuten vor der Tür zu stehen, da man aber beim Thema Arbeitsschutz auch durchaus in die persönliche Haftung geraten kann hätte es mich mal interessiert, wie das anderswo gehandhabt wird.

Ich bin auch auf der "anderen Seite". Ich würde mich dann an deiner Stelle mal professionell beraten oder weiterbilden lassen. Beim Thema HO ist einiges nicht ganz so klar wie man denkt.
 
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Ne, du bist nur und ausschließlich in deinem Arbeitszimmer versichert. Wenn du durchs Haus läufst nicht und auch nicht wenn du zum Arbeitszimmer läufst um dort dann die Arbeit zu beginnen.
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So nicht korrekt. Bist du dienstlich veranlasst in der Wohnung unterwegs, bist du versichert. Aber das sind Spitzfindigkeiten

Ich bin auch auf der "anderen Seite". Ich würde mich dann an deiner Stelle mal professionell beraten oder weiterbilden lassen. Beim Thema HO ist einiges nicht ganz so klar wie man denkt.

Habe ich ja, da kam auch diese Aussage her. Da ich aber nur bedingt Lust habe 3 Juristen für 4 Meinungen zu bezahlen, wollte ich mal in die Runde fragen wie das in der Praxis gehandhabt wird. Ich muss das Rad ja nicht neu erfinden. Habe auch mitlerweile eine Vereinbarung gefunden mit der ich denke leben zu können.
 
Nein bist du nicht, das wurde bereits so von einem Gericht entschieden, siehe BSG vom 05.07.2016
 
Ne, du bist nur und ausschließlich in deinem Arbeitszimmer versichert. Wenn du durchs Haus läufst nicht und auch nicht wenn du zum Arbeitszimmer läufst um dort dann die Arbeit zu beginnen.

Das ist so nicht korrekt. Die Unfallversicherung greift nicht bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, dazu zählt im Home Office auch die Toilettengang oder Kaffee holen.
Sind die Tätigkeiten aber im wirtschaftlichen Interesse des AGs, dann sind sie sehr wohl versichert.
Kommt z.B. der IT-Techniker zur IBN des Druckers und man muss zur Tür, dann versichert.

Es ist also mitnichten auf das Arbeitszimmer beschränkt, wenngleich die Situationen ggf. nicht oft vorkommen, wo es greift.
 
Meine Aussagen beziehen sich auf den normalen täglichen Arbeitsablauf. Wenn ein anderer Kollege zu dir ins Homeoffice kommt ist die Situation natürlich eine vollkommen andere. Wenn du alleine zuhause bist, was in 99,99% der Fälle so sein wird, bist du nur an deinem Arbeitsplatz versichert.
 
Auch wenn du alleine @home bist, können es nicht eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sein/geben.
z.B. Druckerpapier ausm Keller holen (warum auch immer man da nen Papierlager haben sollte) oder aber man muss die Fritzbox zurücksetzen, weil die (mal wieder?) hängt.
Sind das Tätigkeiten im Interesse der Firma -> unfallversichert.
(es sei denn man macht seine Arbeit im HO offline, dann natürlich nicht, das dürfte aber selten der Fall sein)

Da gibt es sicherlich ein paar weitere ähnlich gelagerte Fälle und da ist man versichert.

PS: Daher sollte man sich den Arbeitsplatzaufbau auch genaustens "anschauen", sonst gibt es evtl. böses Blut, wenn Rumdiskutiert wird. (z.B. alles notwendig Arbeitsmaterial ist im AZ vorzuhalten)
Wer nämlich am Tag 10km im Haus zurücklegen muss, der hat natürlich ein anderes Risiko, als einer, der nur mal aufs Klo muss. (was dann ja eh nicht interessiert)
 
hast du da Urteile oder Gesetztestexte dazu?
 
@meister.
SGB VII §8
Es geht, abseits vom Arbeitsweg, immer um konkrete Tätigkeiten, die durch die eigentliche Aufgabe induziert sind.
Am ehesten treffen die Beispiele oben auf Abs. 5 zu.

Ansonsten ist halt immer "eigenwirtschaftlich" das Stichwort. Wobei man eben manchmal streitet, was dazu gehört und was nicht.
Ansätze:

PS: "Optimal" wäre z.B. ein Fall, wo der AN im AZ arbeitet, der Drucker aber im Keller steht und der dann am Tag 100x zum Drucker rennt, weil er die nächste Rechnung eintüten muss, die gerade frisch gedruckt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein, weil es bei uns kein HO ist sondern "mobiles arbeiten". Das wurde deutlich gemacht.

Genau so ist es bei uns auch.
Wenn man einen "richtigen Home-Office Vertrag" bekommt, gehört auch eine Einwilligung dazu die deinem Arbeitgeber erlaubt deinen Arbeitsplatz zu Hause zu kontrollieren ob er allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Natürlich muss er auch dafür Sorge tragen das es so ist. Da geht es ja nicht nur um den Fall eines Unfalls sondern auch den gesetzlichen Regelungen für einen Bildschirm-Arbeitsplatz die meines Wissens gar nicht mal so einfach sind.
Ich denke im Moment wird da vom Amt einfach nicht so genau hingeschaut bzw. ein oder beide Augen zugedrückt. Deshalb ist es mit der Aussage "Mobiles Arbeiten" statt "Home Office" getan.
 
Danke, Interessant wäre zu wissen wie es hier mit dem Thema privat/geschäftlich (z. B. Drucker) aussieht und wie es gehandhabt wird wenn z. B. Die Buchhalterin, ohne Qualifikation oder Unterweisungen an der privaten FritzBox rumfummelt und dabei einen Steinschlag bekommt.
 
Viele verwechseln das "mobile" Arbeiten auch mit Homeoffice. Wer hat denn wirklich richtiges Homeoffice (dein AG stellt dir Technik hin, beteiligt sich an Strom, Internet, etc.) ? Das dürfte nur ein kleiner Teil sein. Je nachdem welche Vereinbarung man fährt spielt der Arbeitsschutz mehr oder weniger eine Rolle.
Ich selber bin auch "nur" im mobilen Arbeiten unterwegs und könnte daher auch vom Bahnhofsklo arbeiten :d
 
Viele verwechseln das "mobile" Arbeiten auch mit Homeoffice. Wer hat denn wirklich richtiges Homeoffice (dein AG stellt dir Technik hin, beteiligt sich an Strom, Internet, etc.) ? Das dürfte nur ein kleiner Teil sein. Je nachdem welche Vereinbarung man fährt spielt der Arbeitsschutz mehr oder weniger eine Rolle.

Der eine oder andere versucht aber auch ganz schlau zu sein, seinen Verpflichtungen für Homeoffice nicht nachzukommen weil er es mobiles arbeiten nennt...
Und mit Sicherheit wird da aktuell auch mal nicht so genau hingeschaut, das bedeutet ja aber nicht, dass sich das nicht mal ändert und dann der eine oder andere dumm aus der Wäsche schaut.
 
Genau so ist es bei uns auch.
Wenn man einen "richtigen Home-Office Vertrag" bekommt, gehört auch eine Einwilligung dazu die deinem Arbeitgeber erlaubt deinen Arbeitsplatz zu Hause zu kontrollieren ob er allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Natürlich muss er auch dafür Sorge tragen das es so ist. Da geht es ja nicht nur um den Fall eines Unfalls sondern auch den gesetzlichen Regelungen für einen Bildschirm-Arbeitsplatz die meines Wissens gar nicht mal so einfach sind.
Ich denke im Moment wird da vom Amt einfach nicht so genau hingeschaut bzw. ein oder beide Augen zugedrückt. Deshalb ist es mit der Aussage "Mobiles Arbeiten" statt "Home Office" getan.
Dazu gibt es aber momentan mWn kein gesetzliche Grundlage. Klar ist es in deinem Sinne wenn dein Arbeitsplatz entsprechend eingerichtet ist, dies wird ja in der Regel auch initial durch die IT ermöglicht oder an externe dienstleister vergeben. Kontrollieren kann dich dein AG trotzdem nicht, was das dann wiederum für Konsequenzen für dich nach sich sieht, steht auf einem anderen Blatt.
 
@meister.
Meinung:
Es geht primär um die Tätigkeit und nicht um die Geräte.
Ist also abgesprochen, dass der private Drucker genutzt wird, dann ist das für die Tätigkeit egal.
Gleiches für die FB. Die Geräte haben eine CE und sind damit DAU-kompatibel. Analog zum Netzteil des dienstlichen Laptops. Von daher dürfte es da erstmal nichts geben.
Wenn das FB-Netzteil aber schon halb explodiert und zerfleddert ist, dann werden sicherlich Diskussionen aufkommen. (wobei die BG ja eh gerne diskutiert)
 
Das dienstliche Netzteil muss aber trotzdem spätestens alle 24 Monate geprüft werden.

Meine Meinung, wenn du wirklich die Treppe runterfliegst weil du privates Papier für den privaten Drucker aus dem Keller holst, den du laut Angabe dienstlich nutzen wolltest -> viel Glück 😁
 
Der eine oder andere versucht aber auch ganz schlau zu sein, seinen Verpflichtungen für Homeoffice nicht nachzukommen weil er es mobiles arbeiten nennt...
Und mit Sicherheit wird da aktuell auch mal nicht so genau hingeschaut, das bedeutet ja aber nicht, dass sich das nicht mal ändert und dann der eine oder andere dumm aus der Wäsche schaut.
Aber welche Verpflichtungen hat der AG konkret beim "mobilen Arbeiten"? Ich meine das könntest du sogar im Cafe machen. Da wird sicherlich morgens keiner kommen und Stühle und Tische auf die passenden Höhen einstellen. Wir sind uns einig, dass das mobile Arbeiten natürlich eine Verantwortungsabgabe vom AG zum AN ist, aber meines Erachtens ist das nicht wild. Wenn man, so wie ich, seit März zuhause ist, dann fängt man irgendwann automatisch an, auf sich und seine Ausstattung zu achten. Vorher hatte ich einen günstigen Bürostuhl, weil es für die 2h in der Woche am PC gereicht hat, jetzt ist etwas hochwertiges hier, da ich kein Bock auf Rückenschmerzen habe.
 
Da bin ich jetzt nicht genug in der Materie.
Die Frage ist halt wenn in deinem Arbeitsvertrag für Home-Office eine Klauses steht dass der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz kontrollieren darf. Vielleicht ließ es sich nach Unterschrift noch anfechten, vielleicht nicht.
Ich denke den Arbeitgebern werden da schon gewisse Kontrollmechanismen erlaubt sein. Sie werden beim deutschen Arbeitsrecht bei einem Verstoß ja sicher auch mit haften müssen.

@Reaver1988 Ich denke das "mobile Arbeiten" war nie dafür gedacht dass die Leute monatelang nicht im Büro sind sondern sollte einfach nur Flexibilität für einzelne Tage ermöglichen. Wahrscheinlich würde das Amt ohne Corona genau dieses ständige "mobile Arbeiten" gar nicht so gern sehen.
 
Aber welche Verpflichtungen hat der AG konkret beim "mobilen Arbeiten"? Ich meine das könntest du sogar im Cafe machen. Da wird sicherlich morgens keiner kommen und Stühle und Tische auf die passenden Höhen einstellen. Wir sind uns einig, dass das mobile Arbeiten natürlich eine Verantwortungsabgabe vom AG zum AN ist, aber meines Erachtens ist das nicht wild. Wenn man, so wie ich, seit März zuhause ist, dann fängt man irgendwann automatisch an, auf sich und seine Ausstattung zu achten. Vorher hatte ich einen günstigen Bürostuhl, weil es für die 2h in der Woche am PC gereicht hat, jetzt ist etwas hochwertiges hier, da ich kein Bock auf Rückenschmerzen habe.

Ich meine das eher in die andere Richtung. Beim mobilen Arbeiten sind die Anforderungen geringer als beim Homeoffice. Gedanklich bin ich beim Aussendienstler im Hotel/Cafe/Kunde vs. dem Buchhalter der seit März nur noch von daheim arbeitet. Wenn ich mal nicht einschlafen können sollte, lese ich mir das aber nochmal durch.
 
Wir haben "Arbeite von wo immer du Lust hast" als Betriebsvereinbarung, Dauerhomeoffice? aus der Finka in Spanien? oder täglich ins Büro? Dem AG ists egal solang die Arbeit getan wird. Großes Unternehmen und läuft sehr lange so ganz ohne HO Prüfungen etc. .
 
Das dienstliche Netzteil muss aber trotzdem spätestens alle 24 Monate geprüft werden.
Das stimmt so nicht. Die 24 Monate sind ein Richtwert der DGUV V3 und können anhand einer Risikobeurteilung selbstverständlich verlängert werden.
z.B. alle drei Jahre Leasingtausch der Geräte inkl. aller Komponenten wie Stromkabel. Da kann man dann sagen , dass im normalen Büroumfeld, drei Jahren lang nichts Grobes passieren sollte, was sich aufsummiert. (wäre z.B. was anderes, wenn das Kabel da 10Jahre rumliegt, gibt ja auch sowas wie Altersschäden)

Meine Meinung, wenn du wirklich die Treppe runterfliegst weil du privates Papier für den privaten Drucker aus dem Keller holst, den du laut Angabe dienstlich nutzen wolltest -> viel Glück 😁
Das ist auch ein Grund, warum man im "HO" tunlichst auf genau sowas verzichten sollte. Du wirst dann als AN nicht mehr glücklich und der AG manchmal auch nicht. Nur die BG freut sich und mit ihr alle anderen.
Wenn zu Hause gedruckt werden muss -> Drucker geben lassen. Und als AG würde ich darauf bestehen, dass der im AZ oder in der Nähe steht.
 
Zum Thema "aus der Finka in Spanien" gab's bei uns erst die Info das dies nicht so einfach möglich ist. Selbst innerhalb der EU gibt es da Vorgaben wieviel der Arbeitnehmer mit deutschem Vertrag auch in Deutschland Arbeiten muss usw. damit das mit dem Steuerrecht und der Sozialversicherung vereinbar ist.
 
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Zum Thema "aus der Finka in Spanien" gab's bei uns erst die Info das dies nicht so einfach möglich ist. Sprich in's Ausland fahren und im Quarantänefall von dort arbeiten kann ordentlich Probleme verursachen.
Bei uns auch aufgekommen mal, als ich blöd gefragt hab. Das war aber vor Corona und eher dem Motto nach Italien zum Ferienhaus am Strand fahren, 6-7h arbeiten und ab Mittag an Strand chillen gehen (Also ne Woche weg aus Deutschland, aber kein Urlaub nehmen müssen. Nur bissl Stunden ins Minus gehen dank Gleitzeit).
Steuerrechtlich wäre das sehr problematisch, da man ja in nem anderen Land arbeitet :fresse2: Neben dann noch aufkommenden Themen wie Versicherung, falls was beim arbeiten passiert, abgesehen.
 
Das stimmt so nicht. Die 24 Monate sind ein Richtwert der DGUV V3 und können anhand einer Risikobeurteilung selbstverständlich verlängert werden.
z.B. alle drei Jahre Leasingtausch der Geräte inkl. aller Komponenten wie Stromkabel. Da kann man dann sagen , dass im normalen Büroumfeld, drei Jahren lang nichts Grobes passieren sollte, was sich aufsummiert. (wäre z.B. was anderes, wenn das Kabel da 10Jahre rumliegt, gibt ja auch sowas wie Altersschäden

Wo nimmst du das her? In der DGUV stehen 12 Monate und nix von selbstständig verlängern..
 
Wir dürfen uns deutschlandweit zum arbeiten bewegen, was klasse ist um mal bei den Eltern ein langes wochenende zu verbringen ohne extra Urlaub zu nehmen. Ausland ist auch möglich, muss aber von oben explizit genehmigt werden.
 
@Polarcat
Nein.
1. Die DGUV V3 macht dazu garkeine Angaben. Die sagt nur, dass du zu bestimmten Zeiten etwas machen musst. Oder mit anderen Worten, du brauchst nen Prozess.
2. 12 Monate steht bei ortsfesten Betriebsmitteln drin. Das wäre also z.B. ein angeschlossenes Deckenklimagerät
3. Bei ortveränderlichen Betriebsmitteln, also alles, was nen Stecker hat, wie z.B. Laptop, PC oder TFT, schlägt die DGUV V3 24 Monate vor.


Zu entnehmen ist das der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 aus den Tabellen 1A/B.
Zu 2. sagt die DA explizit, dass man darauf sogar komplett verzichten kann, wenn man andere Maßnahmen ergreift.
Zu 3. sagte die DA
Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen.
.
Und ein Richtwert ist ein Richtwert. Dieser kann nach oben, aber auch nach unten ausgedehnt werden.
Warum man das tut, sollte man sich wohl überlegen und dazu gibt es sowas die Elektrofachkräfte.

PS: Die Anpassung sollte aber wohl überlegt sein und vor allem auch "Angriffen" standhalten.
Office: Laptop -> machen wir alle 3 Jahren, weil easy.
Werkstatt: Laptop -> machen wir auch alle 3 Jahre, ist ja nen Laptop.
Da würde ich mit jeder vEFK streiten und im Zweifel auch die BG und auch der Richter.
 
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Ich sprech auch von der V4. Die wird da deutlich konkreter?
Je nach Gerät 12 oder 24 Monate, aber soweit ich das lese nie länger?

Ah ich seh gerade.. Die V4 gilt nur für ÖD, daher arbeiten wir auch mit der. Alles klar.
 
Grundsätzlich unterscheiden sich die V3 und V4 hinsichtlich dieser Geräte nicht.
Genauso wenig unterscheiden sie sich bezüglich der Richtwerte und wie man Richtwerte interpretieren muss. Siehe auch DGUV V4 §5 Vorwort zur Tabelle 1B. Der Text hat nicht von ungefähr eine Ähnlichkeit mit der DGUV V3 DA.

Evtl. noch ein Zusatz.
Auch die V3 DA spricht bei Bürosachen von 24 Monaten Maximalwert.
ABER: Dort wird davon ausgegangen, dass die Geräte dort halt länger stehen. Leasingzyklen von z.B. 3 Jahren werden darin gar nicht bedacht.
Es macht aber einen Unterschied ob ich z.B. eine Leitung 10 oder gar 20 Jahre einsetze oder ich die alle 3 Jahre tausche.
Daher kann man auch bei der DGUV V4 argumentieren, dass z.B. Leasinggeräte im normalen Officebetrieb gar nicht geprüft werden.
Wäre z.B. was anderes, wenn man mit dem Laptop 24/7 unterwegs bei z.B. Kundenterminen ist.
D. h. zwei eigentlich gleiche Geräte können trotzdem einen unterschiedlichen Prüfzyklus haben.
Ob man das wieder prozessual abbilden kann, ist eine andere Frage. Grundsätzlich bieten die DGUV V3 und V4 diese Optionen.

Und für genau diese Gedankenspiele ist eine EFK zuständig und eine vEFK muss das auch vertreten.
 
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