Ich frag mich warum du das machen möchtest @blueheaven?
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Urlaub von #1 legst du natürlich auf freie Tage bei #2 und vice versaArbeitgeber 1 genehmigt dir Urlaub und Nr 2 nicht.

Ich kann es auch nicht nachvollziehen. Wird möglicherweise auch so eine Odyssee, wie mit dem ‚Autokauf Hickhack‘ damals. Also nichts.Bin ich der einzige, der die Idee völlig paradox und realitätsfern findet?![]()
Guten Morgen,
sind hier im Luxx eigentlich überwiegend Sys-Admins oder Entwickler unterwegs?![]()

Ich frag mich warum du das machen möchtest @blueheaven?
Wenn den AG nicht dumm ist wie 3 Meter Feldweg wird er da nicht zustimmen. Wozu auch? Du reduzierst um 50%, d.h. er braucht im Zweifelsfall eine neue (Teilzeit-)Kraft. Noch dazu weiß er, dass du bei AG2 auch arbeitest. Und dann zählt er 1 und 1 zusammen und "weiß", dass du ziemlich sicher nach 1 Jahr komplett gehst. Warum sollte er da zustimmen?Kennt sich hier wer mit Brückenteilzeit aus?
Folgender Hintergrund
Habe ein interessantes Jobangebot im Internet gefunden Allerdings nur Teilzeit mit 19,5 Stunden.
Aktuell arbeite ich nun Vollzeit 39 Stunden.
Mein Plan wäre jetzt folgender vorausgesetzt ich würde die Teilzeitstelle bekommen
1. Antrag auf 1 Jahr Brückenteilzeit stellen
und im derzeitigen Vollzeit Job auf 19,5 Stunden reduzieren.
So kann ich das Risiko umgehen nicht ohne Job dazustehen sollte ich die Probezeit im neuen Job nicht bestehen.
Wenn es dumm läuft muss ich mich halt 6 Monate einschränken weil knapp 1.000€ Netto sind echt zu wenig wenn man schon 500€ Miete zahlt.
Sollte ich die Probezeit bestehen würde ich nach Ablauf der Brückenteilzeit meine Arbeitszeit gerne dauerhaft auf 19,5 Stunden beim derzeitigen Vollzeit Arbeitgeber reduzieren.
Kann man das so machen? Vorausgestzt beide Arbeitgeber spielen mit.
Ich habe gelesen dass man einen erneuten Antrag auf Brückenteilzeit erst nach einem Jahr nach Rückkehr in Vollzeit stellen kann.
Sollte mich doch nicht betreffen weil ich ja keine neue Brückenteilzeit will sondern dauerhaft und ohne Rückkehr in Vollzeit reduzieren will.
Ich weiß ungelegte Eier und so aber ich will gerne wissen woran ich rechtlich bin bevor ich mich überhaupt bewerbe.
Es bleibt in meinen Augen trotzdem Unfug. Wäre ich dein momentaner Arbeitgeber, würde ich dir das nicht erlauben. Warum sollte ich auch. Für mich hat es im Zweifel nur Nachteile (Krankheit, Urlaub, was weiß ich).weil ich hierbei die Möglichkeit sehe mich beruflich weiterzuentwickeln.
Außerdem könnte ich bei Arbeitgeber 2 evtl wieder zurück in den Beamtenstatus.
Vielleicht nicht gleich aber vielleicht in den nächsten Jahren.
PS: für alle die das mit meinem Autokauf immernoch scheinbar so sehr tangiert.
Ich habe inzwischen ein Auto gekauft. Hoffe das Thema ist damit erledigt und wir schweifen hier nicht wieder ins OT ab.
@UsAs darf sich ruhig angesprochen fühlen
Das geht sogar noch weiter. Bei einer solchen Aufteilung müssen beide AGs sicherstellen, dass der gesetzliche Vorgaben eingehalten sind. Also ob der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht und auch eingehalten wurde.Es bleibt in meinen Augen trotzdem Unfug. Wäre ich dein momentaner Arbeitgeber, würde ich dir das nicht erlauben. Warum sollte ich auch. Für mich hat es im Zweifel nur Nachteile (Krankheit, Urlaub, was weiß ich).
Solche 50/50 Sachen sind etwas komplett anderes als 450EUR Nebenjob im Späti.
Würde ich so nicht sagen. Wenn es der AG macht, why not. Manche sind tatsächlich solche Menschenfreunde. Das ist dann aber eher bei kleineren Betrieben anzutreffen. Bei großen Strukturen interessiert die PA der Mitarbeiter in der Regel einen Feuchten.Aber diese Nummer ist einfach schon von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Wenn den AG nicht dumm ist wie 3 Meter Feldweg wird er da nicht zustimmen. Wozu auch? Du reduzierst um 50%, d.h. er braucht im Zweifelsfall eine neue (Teilzeit-)Kraft. Noch dazu weiß er, dass du bei AG2 auch arbeitest. Und dann zählt er 1 und 1 zusammen und "weiß", dass du ziemlich sicher nach 1 Jahr komplett gehst. Warum sollte er da zustimmen?
Sinnvoller wäre es m.E. bei AG 1 nach Weiterentwicklungen zu fragen oder eben bei AG 2 bzgl. Vollzeitstelle. Alles andere klingt irgendwie sehr unüberlegt
Hintergrund meiner Frage ist, weil ich letztes Jahr die Chance bekommen hatte, in die IT-Infrastruktur tieferen Einblick zu erhaschen. Die Tätigkeit hat mir einfach mehr gefallen, bis auf mein Vorgesetzter, der mich behandelt hat wie eine Sekretärin und meine Ideen immer abgewiesen hat. Hauptsache er konnte an einen Wochentag Abends den Server umziehen, der dann nicht mehr hochgefahren ist und mir dann sagen zu müssen, wie man es eben nicht macht. (Klar... so ganz ohne Sicherungen usw. - das hielt ich auf Dauer nicht aus, die Tätigkeit an sich, also Netzwerk & Co. fand ich ansprechend)so, wie kommst du denn darauf ???![]()
Gibt es da nicht teilweise auch die Regelung, dass man seinen Zweitjob nicht bei einem anderen Arbeitgeber ausüben darf , der in der gleichen Branche tätig ist wie der Hauptarbeitgeber ?
Dann verstehe ich dein Handeln noch weniger....Komplett gehen kommt für mich nicht in Frage. Ich mag meinen Job weil ich da direkt mit Menschen arbeite und diesen Aspekt will ich nicht aufgeben.
Von einem Teilzeitjob alleine kann ich aber nicht leben. 1000€ netto sind dafür einfach zu wenig.
Brückenteilzeit kann der AG meines Wissens nach nicht ablehnen es sei denn er hätte gewichtige betriebliche Gründe.
Die Notwendigkeit der Einstellung einer neuen Kraft stellt keinen gewichtigen Grund dar.
Das einzige Problem ist von daher meiner Meinung nach wie man nach dem einem Jahr (oder auch mehr) Brückenteilzeit verfährt weil eben nicht direkt im Anschluss wieder ein Antrag gestellt werden kann.
Wir werden sehen.
Bewerbung ist abgeschickt. Jetzt heißt es warten.

dein 450€ job darf nicht der gleiche arbeitgeber sein und meines wissens nach nicht der gleiche job wie der hauptjob. denn sonst würde jeder ~35std arbeiten + x für 450€. er hätte mehr netto bei gleichen brutto, da die 450€ ohne nebenkosten anfallen. (die abzüge bei den versicherungen sind lächerlich für das mehrnetto)Gibt es da nicht teilweise auch die Regelung, dass man seinen Zweitjob nicht bei einem anderen Arbeitgeber ausüben darf , der in der gleichen Branche tätig ist wie der Hauptarbeitgeber ?
