[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Also was würde das für die Beispielrechnung in Zahlen heißen, wenn der Feiertag zusätzliche Überstunden sind, die aber Freiwillig sind?
 
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War ja jetzt nur als Beispiel, macht das denn dabei ein Unterschied ob Stundenlohn oder Festgehalt? Also ich meine aber schon als Vollzeitstelle nicht irgendwie 450€ Job, oder so.
 
Oder müsste das so sein das ich für den 180€ bekommen müsste? Also quasi die 80€ die ich eh bekommen würde + die 80€ für die Arbeit + 20€ Feiertagszuschlag? Oder bekommt man normalerweise einen Feiertag gar nicht bezahlt, weil man da nicht arbeitet?
hä?

wenn du am feiertag arbeitest bekommst du 100€, wenn du dort nicht arbeitest 0€ :fresse:
 
War ja jetzt nur als Beispiel, macht das denn dabei ein Unterschied ob Stundenlohn oder Festgehalt? Also ich meine aber schon als Vollzeitstelle nicht irgendwie 450€ Job, oder so.

Bei Stundenlohn bekommst du Geld wenn du arbeitest.
Machst du am Feiertag 0 Stunden bekommst du dafür 0€. Arbeitest du 10 Stunden zu regulär 8€ bekommst du dann 20% Zuschlag und 100€.
Bekommst du ein Festgehalt dann bekommst du für den Tag sowieso Geld, auch wenn du nicht arbeitest. Arbeitest du trotzdem, dann gilt was im Vertrag vereinbart ist oder im Tarifvertrag steht. Dann sind 20% Zuschlag einfach 20% mehr als das Reguläre Gehalt für den Tag.
Außer du arbeitest im Ausland, da kann das anders geregelt sein (gibt Länder wo man für Feiertage einen Urlaubstag nehmen muss - in Deutschland nicht).

Mir ist kein Fall bekannt, in dem man für den Tag das volle Gehalt doppelt + einmal 20% Zuschlag bekäme.

Das maximale was ich kenne sind 100% Feiertagszuschlag bei Entlohnung pro Stunde (hat bei meinem Schülerjob damals McDonalds zum Beispiel gemacht - da haben sich die Leute um die Feiertagsschichten gestritten)
 
Vielleicht sollte man noch erwähnen dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt. Wie von anderen erwähnt kann das durch einen Tarifvertrag geregelt sein.

Gesendet von meinem D5503 mit der Hardwareluxx App
 
Also bei uns läuft das so dass ich nen Grundgehalt habe und wenn an dem tag arbeite, kriege ich meinen "Stundenlohn" plus die entsprechenden Prozente. Der Stundenlohn ist nen rechnerischer wert der im Tarifvertrag festgehalten ist. Die Aussage dass man für dem tag eh Geld kriegt ist auch nicht richtig da es sich hier ja um Überstunden handelt
 
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Bei Stundenlohn bekommst du Geld wenn du arbeitest.
Machst du am Feiertag 0 Stunden bekommst du dafür 0€. Arbeitest du 10 Stunden zu regulär 8€ bekommst du dann 20% Zuschlag und 100€.
Bekommst du ein Festgehalt dann bekommst du für den Tag sowieso Geld, auch wenn du nicht arbeitest. Arbeitest du trotzdem, dann gilt was im Vertrag vereinbart ist oder im Tarifvertrag steht. Dann sind 20% Zuschlag einfach 20% mehr als das Reguläre Gehalt für den Tag.
Außer du arbeitest im Ausland, da kann das anders geregelt sein (gibt Länder wo man für Feiertage einen Urlaubstag nehmen muss - in Deutschland nicht).

Mir ist kein Fall bekannt, in dem man für den Tag das volle Gehalt doppelt + einmal 20% Zuschlag bekäme.

Das maximale was ich kenne sind 100% Feiertagszuschlag bei Entlohnung pro Stunde (hat bei meinem Schülerjob damals McDonalds zum Beispiel gemacht - da haben sich die Leute um die Feiertagsschichten gestritten)

Du solltest aufhören über Sachen zu posten, von denen du keine Ahnung hast. :rolleyes:
Dein Studienabschluss ist kein "ich weiß alles"-Abschluss.
EntgFG §2 Abs. 1
(und da gibt es weiterführend auch Urteile die bestimmte Tricks der AGs unterbinden, bei Teilzeit z.B.)

Auch wenn man Stundenlohn bekommt, bekommt man für einen Feiertag Geld. In einem Arbeitsvertrag muss geregelt sein, was das übliche Arbeitspensum ist. Und wenn der Stundenlohner 5 Tage von Mo-Fr je 7h arbeitet, dann bekommt er für einen donnerstäglichen Feiertag (wie z.B. gestern) die 7h angerechnet, die ihm zustünden, wenn er arbeiten gegangen wäre.

Ansonsten gilt das. was im Vertrag(Arbeits- und/oder Tarifvertrag) vereinbart ist. Sind also 20% Feiertagszuschläge drin, sind es die 20%.
Und für dein Beispiel, Hardwarekäufer, sind 10h x 8EUR/h=80EUR,+20%=96EUR und keine 100EUR (80x0,2=16 und nicht 20, Grundrechenart Multiplikation ;) )
Wobei die Zuschläge, bis zu einer gewissen Höhe, auch Lohnnebenkostenfrei sind. So dass sich ein besseres Netto für die Zuschläge ergibt. Es sind also Effektiv >20% vom Netto.
Es gibt keine Grenze für die Zuschläge. Ich bekomme z.B. 150%. (also das doppelte +50%, es gibt also Fälle, die deinen Horizont weit überschreiten)

@payne
Das bei dir ist nen beliebter Trick um Kosten für Lohnfortzahlung (krank oder Feiertrag, etc.) zu drücken.
Da arbeiten die Leute offiziell nur 4h am Tag, der Rest sind Überstunden. Man bekommt also an einem Feiertag nur 4h bezahlt, genauso wenn man krank ist oder Urlaub macht. Das ist die besonders feine englische Art.
 
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Auch in einem Forum darf man, wie auch im RL, schon korrekte Sachen schreiben.

Wenn du, was bei dir oft vorkommt, keine Ahnung hast, dann schreibe das bitte auch dazu. ggf. auch pauschal in die Signatur "ich bin ahnungslos, meine Posts enthalten keine korrekten Informationen, sie sind daher nur Spam". Dann wissen auch alle Leute bescheid und lassen sich dann nicht aufs Glatteis führen.

Du hast wohl nicht gelernt, dass man nicht überall seinen Senf dazugeben muss. Und insbesondere hast du wohl auch nicht gelernt, dass man, wenn man keine Ahnung hat, am besten Garnichts sagt.
 
Auch wenn man Stundenlohn bekommt, bekommt man für einen Feiertag Geld. In einem Arbeitsvertrag muss geregelt sein, was das übliche Arbeitspensum ist. Und wenn der Stundenlohner 5 Tage von Mo-Fr je 7h arbeitet, dann bekommt er für einen donnerstäglichen Feiertag (wie z.B. gestern) die 7h angerechnet, die ihm zustünden, wenn er arbeiten gegangen wäre.

nur wenn du einen guten arbeitgeber hast. es gibt sicherlich genug chefs, die lassen dich an einem feiertag keinen bezahlten urlaub nehmen
 
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keinen oder einen Urlaubstag nehmen?

Für den Urlaubstag nehmen-Fall wäre das nicht rechtens. Und dann gilt, wer es korrekt haben will, muss seinen Chef erziehen oder gehen(oder wird dann gegangen).
 
gegangen werden, war bei meinem vater so

eine chef "erziehen" kannst du vielleicht wenn du eine besondere stelle in der firma hast und absolut nicht zu ersetzen bist, sonderschutz hast oder sowas.
 
mein nachbar wurde montag auch "gegangen", maschinenschlosser, 22 jahre in der firma, leiter der werkstatt dort, montag kurz vor feierabend kündigung bekommen mit freistellung bis 31.12.16

chef erzählt jetzt lauter scheiße über ihn, hat irgendso einen arschkriecher der den job jetzt bekommt, haben die wohl schon monatelang eingefädelt.

montag 9 uhr hat er termin beim anwalt :fresse:

zurück will er ned, nur mitnehmen was geht
 
Da lobe ich mir den ÖD. Auch wenn man da sicher weniger verdient als in der freien Wirtschaft (vor allem als Ingenieur).. Die Sicherheit ist unbezahlbar.
 
da kenn ich auch ne geschichte: mitarbeiter einer externen firma sitzen teilweise seit über 10 jahren im werk eines autoherstellers und arbeiten dort wie interne mitarbeiter. die leute wollen sich zum autohersteller einklagen und am nächsten tag sitzen sie auf der straße, weil der hersteller das wollte. stellen sind natürlich einen tag später neu ausgeschrieben worden.
 
Gibt genügend externe die sich so bereits in Konzerne eingeklagt haben. Deswegen haben die ganzen Großen auch recht scharfe Richtlinien wenn es um die Beschäftigung von Fremdarbeitskräften geht. Separate Räume, Anwesenheitsbeschränkung,... mache ich ja täglich mit solche Sachen bei verschiedensten Firmen.
 
Und wieder eine Lebensweisheit vom HWK die wirklich einem die Augen öffnet. Danke dafür, ich fühl mich gerade, als hätte ich den heiligen Gral entdeckt... Was ich ohne dich machen würde.
 
Wenn du dadurch lernst nicht alles wörtlich zu nehmen hat es was gebracht. Aber anscheinend fällt es dir schwer Dinge einfach zu überlesen ;)
 
mein nachbar wurde montag auch "gegangen", maschinenschlosser, 22 jahre in der firma, leiter der werkstatt dort, montag kurz vor feierabend kündigung bekommen mit freistellung bis 31.12.16

chef erzählt jetzt lauter scheiße über ihn, hat irgendso einen arschkriecher der den job jetzt bekommt, haben die wohl schon monatelang eingefädelt.

montag 9 uhr hat er termin beim anwalt :fresse:

zurück will er ned, nur mitnehmen was geht

Naja, es wird wohl nen Grund gegeben haben warum man ihn vor die Tür gesetzt hat, aus langeweile macht das ja keiner. Und wenn der Job neu besetzt wurde, kann es ja schonmal keine Betriebsbedingte gewesen sein und somit dürfte es durchaus mehr als "deine Arbeitseinstellung gefällt uns nicht" gewesen sein.

€dit: und wenn's ne Betriebsbedingte war, mal hart darüber nachdenken ob man die 11 Gehälter Abfindung nicht besser nimmt...
 
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Es gibt keinen plausiblen Grund, deshalb ist er ja morgen beim Anwalt und dann sieht man weiter. Seine Frau arbeitet da auch, frägt sich wie lange noch^^
 
Wenn eine Firma einen los werden will, findet sie immer einen Grund.
Ob er Rechtlich standhält ist eine andere Sache.
 
Ist das nicht nur dann angreifbar wenn in der Kündigung andere Dinge stehen als wirklich Grund zur Kündigung sind? In der freien Wirtschaft kann die Firma doch kündigen wen sie will und warum sie will, oder sehe ich das falsch?
 
Blödsinn. Du kannst, in aller Regel, nur aus 2 Gründen kündigen: Der Arbeitnehmer baut richtig Mist oder deinem Laden geht es so schlecht dass sie dich betriebsbedingt kündigen. Dann gibts noch 2 oder 3 Ausnahmen, aber die kommen selten vor. Kündigen ohne Grund geht nicht.
 
betrieb unter 10mitarbeiter = direktionsrecht= und tschüss. wie ihr schon sagt wird eine firma einen immer los wenn sie einen loswerden will. meistens ist es nur eine frage des geldes. die freistellung zum ende des jahres hier kommt nur durch die sehr lange firmenzugehörigkeit. bei 22jahren kommt auf jeden fall ne satte abfindung dazu. auf jeden fall hat man jetzt erstmal genug zeit sich was neues zu suchen.
 
selbst wenn man vor gericht alles gewinnt will man dann wirklich jemals wieder in dieser firma arbeiten?

es ist vlt. teuer für die firma aber los werden sie einen dadurch zu 99%
 
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