Bestätigung ist nicht notwendig, sofern die Kündigung ordentlich erfolgt. Die Dozentin in der Arbeitsrechtsvorlesung hatte uns immer empfohlen per Einwurfeinschreiben zu kündigen und nicht per Rückschein, da hier die Unterschrift des Empfängers nicht notwendig ist und somit das Schreiben mit "Einwurf" Gültigkeit besitzt.
Bin kein Jurist daher ohne Obligo, aber so hatte ich es in der Vorlesung verstanden.
Bin kein Jurist daher ohne Obligo, aber so hatte ich es in der Vorlesung verstanden.