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Weiß nicht, ob es schon berichtet hab. Kam aber letztendlich doch der Brief am 19.06., am 22.06. Geld erhalten. Voller Betrag, nix gemeckert. Haben echt ungewöhnlich lang gebraucht - Nächstes Jahr definitiv wieder gleich erste Januarwoche abgeben...Und ansonsten: Steuer immer noch nicht da, wie berichtet![]()



). Auch wenn vielleicht nicht viel bei rauskommen mag, beschäftigst du dich immerhin damit und weißt mehr als die, die niemals eine abgeben.

Muss man das nicht nur, wenn man von vornherein weniger Steuern zahlt?Wenn du schon einmal eine abgegeben hast, musst du das auch weiterhin![]()

Dann weißt du falsch, ich habe zwei Jahre keine abgegeben und davor immer, keine AufforderungWenn man eine abgeben muss wird im System ein Haken gesetzt dass man verpflichtet ist. Dann wird geprüft ob bis zum Stichtag was eingegangen ist und wenn nicht gibt es eine Aufforderung zur Abgabe soweit ich weiß
soweit richtig. Es kommt eine Aufforderung.Wenn man eine abgeben muss wird im System ein Haken gesetzt dass man verpflichtet ist. Dann wird geprüft ob bis zum Stichtag was eingegangen ist und wenn nicht gibt es eine Aufforderung zur Abgabe soweit ich weiß
seit wann kann man rechnungen für kfz reparaturen steuerlich geltend machen bei privatwagen ? das wäre mir neu.@Scrush
Du gibst natürlich nur den Betrag an, den du auch wirklich bezahlt hast.
Ob der Betrag dann durchgeht, hängt vom Algorithmus bzw. deinem Sachbearbeiter ab bzw. würde das nicht abzugsfähig sein, dürfte das in deinem Programm so auch gar nicht drinstehen.
Das gilt aber nur, wenn der Motor nicht wegen Abnutzung ausgetauscht wurde und du den Austausch nicht durch deine Handhabung hättest vermeiden können.
Wenn das ganze erst dieses Jahr passiert ist, kannst du das aber natürlich erst in der Steuererklärung nächstes Jahr abgeben.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung![]()
Natürlich nur in ganz ganz engen Grenzen. Deshalb das Stichwort Austauschmotor. Wenn dein Auto bei der dritten Fahrt überhaupt (zur Arbeit) stehen bleibt, weil der Motor die Biege macht, ist das "außergewöhnlicher Verschleiß". Da hat es aber teils auch widersprüchliche Gerichtsurteile gegeben.seit wann kann man rechnungen für kfz reparaturen steuerlich geltend machen bei privatwagen ? das wäre mir neu.
Im dafür zuständigen Gesetz §9 (4) EStG steht dort nichts dazu. Du kannst mit Nachweisen nur die Jahrespauschale von 4.500€ erhöhen.'ne Quelle wäre also nicht schlecht.
Quelle? Das bezweifel ist nämlich ganz stark, weil es eine Pauschale ist, die im Gesetz verankert ist.Es wissen auch die wenigsten, dass man mehr als 30 Cent pro km ansetzen kann. Wenn du belegen kannst, dass dein Auto teurer ist als die 30 Cent pro km, kannst du einen höheren Satz anrechnen.