[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Melden macht frei. Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz -> Bußgeld als erster Schritt.
 
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Ja der Schlendrian schleicht sich wieder ein.
Hello second wave
 
Und ansonsten: Steuer immer noch nicht da, wie berichtet :fresse:
Weiß nicht, ob es schon berichtet hab. Kam aber letztendlich doch der Brief am 19.06., am 22.06. Geld erhalten. Voller Betrag, nix gemeckert. Haben echt ungewöhnlich lang gebraucht - Nächstes Jahr definitiv wieder gleich erste Januarwoche abgeben...
 
mal ne frage:

mache gerade die steuer.

da steht was von austauschmotor für meinen PKW.

das ist ja dieses jahr tatsächlich passiert.

Gilt das auch für mich bzw meinen privat PKW?

darf ich das angeben?
Und falls ja,darf ich da nur den betrag angeben den ich wirklich gezahlt habe oder den gesamtbetrag inkl. die summe, die die versicherung übernommen hat?

Unbenannt.JPG

edit : scheint wirklich so zu sein dass ich das für meinen pkw angeben darf.
 
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@Scrush
Du gibst natürlich nur den Betrag an, den du auch wirklich bezahlt hast.
Ob der Betrag dann durchgeht, hängt vom Algorithmus bzw. deinem Sachbearbeiter ab bzw. würde das nicht abzugsfähig sein, dürfte das in deinem Programm so auch gar nicht drinstehen.
Das gilt aber nur, wenn der Motor nicht wegen Abnutzung ausgetauscht wurde und du den Austausch nicht durch deine Handhabung hättest vermeiden können.
Wenn das ganze erst dieses Jahr passiert ist, kannst du das aber natürlich erst in der Steuererklärung nächstes Jahr abgeben.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
ach scheisse stimmt. das ist dann für nächstes jahr. wasn mist. :d

ich hab aber eh gelesen dass ich als normale AN gar nicht steuerpflichtig bin kann das sein?

bevor ich 30 euro fürn 7 euro ausgebe mach ich lieber nix

warum darf man sich eigentlich von anderne nicht beraten lassen aber im netz steht es eigentlich? wasn schwachsinn

die werbungskostenpauschale von 1000euro reiß ich knapp an. warum kommen dann nur 7 euro zurück....
 
Als einfacher AN bist du nur in bestimmten Situationen verpflichtet, eine EkStErkl abzugeben. Dazu gibt es haufenweise Seiten im Netz.
Eine Abgabe lohnt sich aber immer (allein schon, weil diese 1000€ immer von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (nein das heißt nicht, dass du 1000€ wiederbekommst :fresse: ). Auch wenn vielleicht nicht viel bei rauskommen mag, beschäftigst du dich immerhin damit und weißt mehr als die, die niemals eine abgeben.
Rechtsverbindliche Beratung darf nur ein StB. Solltest du dich damit null auskennen, wäre vielleicht ein Gang zum Lohnsteuerhilfeverein nicht schlecht.

Edit: Die 30€ für die Software setzt du natürlich auch ab :fresse:
 
ich hab noch einige verischerungen aber irgendwas stimmt doch da nicht. meine 3 letzten hat meine stiefmutter gemacht. ka was die da angegeben hat. gut letztes jahr waren es auch nur glaub 170 euro die ich bekommen habe. aber 170 vs 7 ist natürlich lustig :D
 
Wenn du schon einmal eine abgegeben hast, musst du das auch weiterhin ;)
 
Im EStG gibt es mWn. keinen Passus darüber, dass du mit der ersten Abgabe fortan verpflichtet bist, eine EStErkl. abzugeben.
Vorausgesetzt es ändert sich nichts an deiner Situation bzw. du bekommst keine Aufforderung vom Amt.
 
Wenn man eine abgeben muss wird im System ein Haken gesetzt dass man verpflichtet ist. Dann wird geprüft ob bis zum Stichtag was eingegangen ist und wenn nicht gibt es eine Aufforderung zur Abgabe soweit ich weiß
 
Sehe auch ehrlich gesagt keinen Grund keine Erklärung abzugeben.... i.d.R. bekommt man doch als 0815-AN immer etwas zurück :)
 
Red manche sehen dieses Steuern nachzahlen auch als zinslosen Kredit und lassen sich deshalb absichtlich höhere Freibeträge anlegen.
Flatsch warst du denn während der Abgabe dazu verpflichtet? Ansonsten juckt das FA doch nicht ob man sich Geld zurück holt oder nicht. Wobei mich das ganze hier daran erinnert, dass meine 16er Erklärung doch langsam fällig wird. Sind doch ein paar Euronen, die da auf die Rückreise warten.
 
Wenn man eine abgeben muss wird im System ein Haken gesetzt dass man verpflichtet ist. Dann wird geprüft ob bis zum Stichtag was eingegangen ist und wenn nicht gibt es eine Aufforderung zur Abgabe soweit ich weiß
soweit richtig. Es kommt eine Aufforderung.
gehört man aber formell nicht zum Kreis der Verpflichteten, reicht hier eine kurze formlose Mitteilung an das zuständige FA , dass man keine einreicht.
 
@Scrush
Du gibst natürlich nur den Betrag an, den du auch wirklich bezahlt hast.
Ob der Betrag dann durchgeht, hängt vom Algorithmus bzw. deinem Sachbearbeiter ab bzw. würde das nicht abzugsfähig sein, dürfte das in deinem Programm so auch gar nicht drinstehen.
Das gilt aber nur, wenn der Motor nicht wegen Abnutzung ausgetauscht wurde und du den Austausch nicht durch deine Handhabung hättest vermeiden können.
Wenn das ganze erst dieses Jahr passiert ist, kannst du das aber natürlich erst in der Steuererklärung nächstes Jahr abgeben.

Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung :fresse:
seit wann kann man rechnungen für kfz reparaturen steuerlich geltend machen bei privatwagen ? das wäre mir neu.

versuchen kann man alles, aber wahrscheinlich gehts nicht durch.

der normale angestellte ohne "extras" muss allgemein keine steuererklärung abgeben. abgeben muss man zb immer, wenn man lohnersatzleistungen erhalten kann (krankengeld, alg1 usw). abgeben muss man auch, wenn man 3/5 oder 4/4 faktor hat. und es gibt noch einige andere gründe..

im prinzip kannste davon ausgehen, das du eine abgeben musst, wenn man potentiell was zahlen muss. keine abgeben musste, wenn du potentiell was bekommst (was sich dann wiederrum lohnt...).
fazit: mach einfach ne steuererklärung und sammel schon während des jahres die rechnungen und belege bla bla immer gleich wenn sie kommen. dann ist ne einfache steuererklärung als angestellter in max 1std eigentlich erledigt...
 
seit wann kann man rechnungen für kfz reparaturen steuerlich geltend machen bei privatwagen ? das wäre mir neu.
Natürlich nur in ganz ganz engen Grenzen. Deshalb das Stichwort Austauschmotor. Wenn dein Auto bei der dritten Fahrt überhaupt (zur Arbeit) stehen bleibt, weil der Motor die Biege macht, ist das "außergewöhnlicher Verschleiß". Da hat es aber teils auch widersprüchliche Gerichtsurteile gegeben.
 
Es wissen auch die wenigsten, dass man mehr als 30 Cent pro km ansetzen kann. Wenn du belegen kannst, dass dein Auto teurer ist als die 30 Cent pro km, kannst du einen höheren Satz anrechnen.
 
Das ist interessant und das höre ich das erste mal, was genau muss man denn da berrücksichtigen bei der Berrechnung was das Fahrzeug kostet, Versicherung, Steuer und Benzinverbrauch!?

Mfg.
 
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Es (die 30 Cent) soll alles abdecken, verbrauch und verschleiß, versicherung und was weiß ich.. aber von mehr als 30 Cent habe ich nichts gefunden. 'ne Quelle wäre also nicht schlecht.
 
Es wissen auch die wenigsten, dass man mehr als 30 Cent pro km ansetzen kann. Wenn du belegen kannst, dass dein Auto teurer ist als die 30 Cent pro km, kannst du einen höheren Satz anrechnen.
Quelle? Das bezweifel ist nämlich ganz stark, weil es eine Pauschale ist, die im Gesetz verankert ist.

Es gibt einen Höchstbetrag. Den kann man überschreiten, sofern man es belegen kann. Aber nicht die Entfernungspauschale.
 
Die Entfernungspauschale ist Fix, du kannst nur versuchen die Autokosten unter die Pauschale zu drücken. Und ein Fahrtenbuch führen, mit dem kommst du dann über die 4500€.
 
Hach mist, verwechselt. Für Geschäftliche Fahrten, also bei Selbstständigkeit, Fahrten zu Kunden usw.
Gilt wohl nicht für private Fahrten zur ersten Arbeitsstätte.
 
Ähm ja, kann sein. Bei geschäftlichen Fahrten werden auch beide Richtungen betrachtet, nicht nur eine wie bei der Fahrt zur Arbeit.
 
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