Unstoppable
Enthusiast
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Dann muss er aber Gewährleistung gebenEr kann sie doch als Kundenrückläufer oder Ausstellungsgeräte ganz legal weiterverkaufen.
. Und das Rückgaberecht haben die "Kunden" dann soweit ich weiß auch.



Mal gucken aktuell bin ich ja zufrieden und nach oben hin ist immer Luft und die Suche nach der persönlichen superlative nimmt nicht immer so schnell ein Ende wie man vermuten sollte. Sind halt erste Welt sorgen 
