Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen, dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw. Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechtsnormen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.
Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.
Die Radmuttern von Serienrädern gehören zur Typgenehmigung des Fahrzeugs und bei Sonderrädern zur Teilegenehmigung, der ABE oder dem Gutachten der jeweiligen Sonderräder.
Wenn in der jeweiligen Genehmigung auf bestimmte Radmuttern hingewiesen wird, sind diese Räder ausschließlich mit diesen Radmuttertypen zulässig.
Wenn sie andere Radmuttern verwenden, erlischt dadurch die Genehmigung der Räder und zwangsläufig auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, es sei denn eine offizielle Typ- oder Teilegenehmigung der Radmuttern, erklärt ausdrücklich etwas anderes.
Ein Festigkeits-, Material- oder sonstiges Gutachten oder Ähnliches reicht nicht aus. Das gilt übrigens nicht nur wenn anderes Material verwendet wird.
Bei Original- bzw. Serienrädern kann ggf. noch die Gruppenfreistellungsverordnung im Kfz-Sektor angewendet werden, wenn der Hersteller der anderen Muttern diese aus demselben Material in der gleichen Festigkeit und Güte mit den gleichen Abmessungen und Sitzformen fertigt und dieses auch ausdrücklich erklärt. Bei Muttern aus anderen Materialien ist es nicht möglich.
Und nebenbei, Radmuttern aus Alu auf Bolzen aus Stahl führt zu Kontaktkorrosion und ist ein absolutes No-Go. Spezielle Beschichtungen, die das verhindern könnten, dürfen jedoch im bzw. auf dem Gewindegang nicht eingesetzt werden.
Ob ein ordentlicher Sachverständiger solche Radmuttern im Einzelfall abnimmt oder positiv begutachtet ist fraglich.
Jetzt könnte man zwar dagegenhalten, dass Stahlmuttern auf Alufelgen auch Problem verursachen könnten, doch dort tritt das Problem am Sitz der Mutter und nicht deren Befestigung im Gewindegang auf.
Aus sachverständiger Sicht, können wir Ihnen von dem genannten Vorhaben nur abraten.
Mit freundlichen Grüßen