Ich hab keins gefunden und ich wäre der erste gewesen, der eins eingebaut und den Duster bei 19" aufs Kreuz gelegt hättegibt es kein Gewinde?
.Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Ich hab keins gefunden und ich wäre der erste gewesen, der eins eingebaut und den Duster bei 19" aufs Kreuz gelegt hättegibt es kein Gewinde?
.Und du würdest durchfallen, weil man als Radfahrer kein Fußgänger ist.Das ist einer der gründe, warum ich fürn Fahrradführerschein bin...
[...]
Die 15 jährigen denken ja, eine Insel = fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und haben recht...


Wo habe ich ein falsches Argument gebracht, hätten die Kinder die Regeln gewusst, wäre doch der Unfall vermeidbar gewesenWieso haben die Kinder recht? Auch wenn sie das für einen Zebrastreifen halten, dürften sie nicht drüber fahren. Aber bring den Fahrrad-Führerschein ruhig noch in 10 anderen Threads mit 10 anderen falschen Argumenten an.

Wat?Wo habe ich ein Fairness Argument gebracht,
Weil du die Regeln nicht kennst. Die Kinder waren nicht im Recht, das ist an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.Und wieso wäre ich durchgegangen, deine Antwort ergibt keinen Sinn
Der Unfall soll daran liegen, dass sie die Regeln nicht kannten? Die Regeln lernt jeder Grundschüler in der 4. Klasse. Du warst damals vermutlich Kreide holen.Mein Argument: Führerschein, Regeln kennen, Unfall vermeidbar
Ist Situation: kein Führerschein, Regeln nicht gekannt, Unfall...
Zeig mir die Stelle, wo ich geschrieben habe, dass die Kinder im Recht sind... Zeig sie mir bitte...Wat?
Weil du die Regeln nicht kennst. Die Kinder waren nicht im Recht, das ist an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.
Der Unfall soll daran liegen, dass sie die Regeln nicht kannten? Die Regeln lernt jeder Grundschüler in der 4. Klasse. Du warst damals vermutlich Kreide holen.
Kein weiterer Bedarf an Dünnschiss mehr.

Fahrradführerschein ist, bei der Art wie gerne Fahrrad gefahren wird in Städten, eigentlich ne gute Idee, auch für Fahrräder gelten nun mal die Verkehrsregeln.
Thema Teilschuld:
Na gültigem Recht ja, solange keine Fahrlässigkeit seitens des Fahrradfahrers vor liegt, was oft schwer nachweisbar ist. Hier mit Zeugen aber wohl durchaus so rüber kam, als wenn es fahrlässiges Verhalten des Radfahrer war.
Allein, das zwei Personen auf dem Fahrrad waren dürfte reichen. Da kann man nämlich unterstellen, dass der Unfall hätte vermieden werde können, wenn das Fahrrad wie vorgesehen benutzt worden wäre.
Anwalt wäre, im Falle der ansatzweise unklaren Schuldfrage, ein muss.
Fahrradführerschein ist, bei der Art wie gerne Fahrrad gefahren wird in Städten, eigentlich ne gute Idee, auch für Fahrräder gelten nun mal die Verkehrsregeln.
Das habe ich bis heute nicht verstanden..Also hier sind das bis 45kmh imho Haftpflichtkennzeichen bei denen auch ne Steuer fällig wird.
Identifizierung dürfte theoretisch möglich sein, praktisch vermute ich mal, dass die Datenbank keinen Zusammenhang hergibt weil die an das Fahrzeug gebunden sind und nicht an einen Halter.
Nen Roller oder ein Fahrrad kannste schwer in die Haftung nehmen.

§ 127 Abs. 1 Satz 1 Spätestens denjenigen der auf die Fresse gibt darfst Du festhalten. Nun ja, versuchen kannst Du es zumindest ...Festhalten darf man keinen.

Naja dann würden sich die Leute donnerstags nicht mehr um die neuen Angebote prügeln, sondern unschiessen...könnten wir knarren beim nächsten aldi kaufen, wär das alles viel einfacher


