In der Urteilsbegründung hieß es wohl auch, dass ein potentieller Dieb ausspähen könnte, ob der Fahrzeugschein mitgenommen und mitgebracht wird oder eben im Auto verbleibt und er so auch zum Diebstahl an sich "animiert" wird. Das halte ich nun für Mumpitz, aber dass die Diebstahlfolgen mit Fahrzeugschein anders aussehen als ohne, finde ich nachvollziehbar.
Also mein Fahrzeugschein ist am Mann, ich wüsste nicht was man da da ausspähen könnte, aber die sonstige Begründung, dass man das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschein relativ ungehindert durch die Gegend bewegen kann (bis man den Diebstahl bemerkt vergeht in den meisten Fällen ja doch einige Zeit, in der er schon im Ausland sein könnte), sollte Grund genug sein, den Schein nicht im Wagen zu lassen, die ganz Vergesslichen können sich ja ne Tasche für den Schein besorgen und die am Schlüssel festmachen.


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