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wirst du ja vielleicht bei einer Dyna oder so fündig

Mein Kumpel, der Fahrlehrer ist, hat mir gleich erzählt, das dann die Fahrstunden eben keine 75 sondern 140 kosten wird. Irgendwie muss er ja auch Sprit, Versicherung und Steuern bezahlen.
Aber unter uns, er jammert natürlich auf hohem Niveau.

Das steht im Gutachten vom Luftfilter. Das solltest du ja mitbekommen haben...
Sowas steht da eigentlich immer drin außer du hast ein Kombigutachten
Anhang anzeigen 1208216
Viele Grüße


Und genau das alles trifft auf Slip on nicht zu. Keine Änderung am Motortyp, Leistung, Emissionen (Kat ist weiterhin vorhanden, Lautstärke im Normbereich), keine Änderung an Getriebe oder Übersetzung. Natürlich nicht Serie, aber Werte der Serie entsprechend, sonst gäbe es keine EG für den Slip On sondern ein Gutachten mit Abnahmepflicht.
Das Gutachten habe ich nicht, nur die Bescheinigung der Abnahme/Änderung Fahrzeugpapiere.
Bzgl. ABE bzw EG @X_FISH er hat ja keine, ist nur mit einem Satz in den Papieren vermerkt.
Habe mal Google bemüht. Der Filter ist ein Universalfilter. FK-LU1 wurde also eingetragen, als der Rest vom Motorrad so war, wie es ab Werk war (davon ist auszugehen). Es ist davor keine andere Auspuffanlage eingetragen worden und auch direkt im Zusammenhang mit dem Filter wurde keine neue Auspuffanlage eingetragen.
Was allerdings bei einer Kontrolle oder der nächsten HU passiert, ist eben unklar. Genau das ist da das Problem mit der Unsicherheit.Werkstatt (Harley) sagte passt, letzte HU ebenfalls ohne Beanstandung.
Ich hatte die meiste Zeit einen offenen Luftfilter.Das ist der Irrglaube. Es ist nicht ein Originalersatzteil oder entspricht einem Originalersatzteil was getauscht wurde. Es wurde ein Luftfilter getauscht und dann der Zustand des Fahrzeugs überprüft. In diesem Zustand hat es gepasst.Allerdings hat mal einer Argumentiert (und hatte in der Sendung auch recht bekommen), dass ihm die EG-ABE bestätigt, dass das Teil von den "Werten" dem Original entspricht. also Originalersatzteil quasi.
Klingt logisch, ist es aber nicht.Und dann ist es ja auch Humbug, dass ein anderes Teil in Kombination geprüft werden muss. Wenn der neue Auspuff in Abgas- und Lärmwerten dem original entspricht (Was doch neuere EU Normen meines wissens eh erfordern?) , reicht es ja, wenn der Luftfilter mit der Originalabgasanlage geprüft worden ist um ebenfalls zulässig zu sein.
Ich hoffe Vuvuzela und Druckluftkompressorgetriebeneszweiklanghorn waren anschaulich genug um das Problem aufzuzeigen.So würde ich das verargumentieren.
Thread dazu von Leuten, die damit mehr zu tun haben:Am Ende ist es eben die Unsicherheit die bleibt. TÜV hat kein Problem, Harleyhändler hat kein Problem. Dann fährst du, der Cop hat ein Problem damit und legt dir die Karre stil.