[Sammelthread] Mopeds & Motorräder

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
IMG_5482.jpeg
 
Termin #1 diese Saison hat dann trotz viel Regen noch ein paar gute Turns gehabt. Leider noch nicht wieder ganz so schnell wie vor dem Sturz, aber Scheiße macht das einen Spaß :fresse2:

PUBI8543~2.jpg
 
Leckerbissen aus England. Sportbike mit Focus auf die Straße, ist ja genau meine Baustelle. Ich drücke TVS die Daumen beim Norton Neustart. Die Marke hätte es verdient.

 
Heute leider Rückreise. Waren geile 10 Tage.

IMG_5616.jpeg
 
ich bin ein Prophet :d

Gratulation! Viel Spass!
 
Mein Kumpel, der Fahrlehrer ist, hat mir gleich erzählt, das dann die Fahrstunden eben keine 75 sondern 140 kosten wird. Irgendwie muss er ja auch Sprit, Versicherung und Steuern bezahlen.

Aber unter uns, er jammert natürlich auf hohem Niveau.
 
Mein Kumpel, der Fahrlehrer ist, hat mir gleich erzählt, das dann die Fahrstunden eben keine 75 sondern 140 kosten wird. Irgendwie muss er ja auch Sprit, Versicherung und Steuern bezahlen.

Aber unter uns, er jammert natürlich auf hohem Niveau.

Ich gehe eher davon aus, das die meisten Fahrschulen dann eben die fehlenden Sonderfahrten über Übungsstunden reinholen.
 
Hab eben die Harley abgeholt, Verkäufer und ich waren uns nicht wirklich schlüssig ob die jetzt so legal ist oder nicht.

Euro 3 Maschine, offener Luftfilter und Slip On Endtöpfe mit EG Typgenehmigung.

Google sagt nein, die Kombi braucht Kombigutachten. Der offene Luftfilter hat keine EG Typgenehmigung und ist aber in die Papiere eingetragen, für den Auspuff hab ich eine Plastikkarte. Er hatte nie Probleme, auch den TÜV hat das nicht interessiert. Nun sind wir hier aber auch nicht in einer typischen Motorradgegend, da sehen die Kontrollen wahrscheinlich anders aus.

Wo bekomme ich denn verlässliche Aussagen? Möchte auf einer 5 Tage Tour nicht ab dem dritten Tag das Gepäck zu Fuß Weiterschleppen :fresse:

Für mich als "Laie" sieht das okay aus, Luftfilter eingetragen, Karte gehört zum slipon. Hätte ich das nicht gegoogelt wäre ich nicht auf den Trichter gekommen das zu hinterfragen.
 

Anhänge

  • Screenshot_2026-05-28-18-26-32-765_com.google.android.apps.photos-edit.jpg
    Screenshot_2026-05-28-18-26-32-765_com.google.android.apps.photos-edit.jpg
    61,8 KB · Aufrufe: 18
  • Screenshot_2026-05-28-18-27-17-661_com.google.android.apps.photos-edit.jpg
    Screenshot_2026-05-28-18-27-17-661_com.google.android.apps.photos-edit.jpg
    61,3 KB · Aufrufe: 18
Zuletzt bearbeitet:
Zu nem anderen tüv, prüfen und bestätigen lassen? Ansonsten bleibt ja eigentlich nur die Rennleitung um safe zu sein? Die meisten sind da aber auch keine wirklichenExperten…
 
Offener Luftfilter und andere Auspuffanlage sollte immer bei der Eintragung in Verbindung mit stehen. Also als Beispiel

luftfilter xyz mit Kennung xyz in Verbindung mit Auspuffanlage Hersteller xyz Kennung xyz

So steht es bei mir drin. Kombigutachten gibt es leider oft nur für die "großen" Hersteller von Anlagen und Luftfiltern, Bertl ist immer eine gute Anlaufstelle.

Beim TÜV kommt man oft noch so durch aber in der ersten "richtigen" Polizeikontrolle ist dann sense.

Viele Grüße
 
Au dem Kärtchen steht nix zu sonstigen Auflagen mehr hab ich dazu aktuell nicht. Der Luftfilter ist eingetragen ohne weitere Info/Einschränkung, aber ich mache mich ja weiter schlau.
 
Das steht im Gutachten vom Luftfilter. Das solltest du ja mitbekommen haben...

Sowas steht da eigentlich immer drin außer du hast ein Kombigutachten

Screenshot_20260528_202935_Firefox.jpg


Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es mal so gelernt: Wenn nur ein Teil verändert wird, was sich auf die (Geräusch)Emissionen auswirken kann, reicht die Homologation (Auspuff) bzw. ABE (Luftfilter).

Bei der Kombination von einem anderen Luftfilter oder einer anderen Airbox mit einem anderen Auspuff muss beides gemeinsam abgenommen und eingetragen werden.

Das Problem ist die Wechselwirkung bzw. der Wirkung in Kombination.

Ausnahme: Wenn in der ABE vom Luftfilter eine Formulierung wie etwa »auch in Kombination mit geprüften Zubehörauspuffanlagen« zu finden ist. Deren Wortlaut muss natürlich auch genau gelesen werden. Nicht das die dann z. B. auf Auspuffanlagen aus dem eigenen Sortiment einschränkt.

Habe beim Pickup das gleiche Problem: Habe vom Vorbesitzer den Schnorchel geerbt. Der ist auch eingetragen. Wenn ich jetzt eine andere Auspuffanlage verbauen würde (mit E-Homologation) wird die Sache u.U. illegal - oder auch nicht. Konnte mir bislang keiner mit 100 % Sicherheit sagen. Wenn ich die Auspuffanlage von Ford verbaue, ist es egal. Gammelstahl aus dem Zubehör fällt nicht auf und interessiert auch niemanden. Edelstahl? Das kann natürlich sofort auffallen und wird bei einem Turbodiesel den Klang massiv verändern (nicht wirklich).
 
Das steht im Gutachten vom Luftfilter. Das solltest du ja mitbekommen haben...

Sowas steht da eigentlich immer drin außer du hast ein Kombigutachten

Anhang anzeigen 1208216

Viele Grüße

Und genau das alles trifft auf Slip on nicht zu. Keine Änderung am Motortyp, Leistung, Emissionen (Kat ist weiterhin vorhanden, Lautstärke im Normbereich), keine Änderung an Getriebe oder Übersetzung. Natürlich nicht Serie, aber Werte der Serie entsprechend, sonst gäbe es keine EG für den Slip On sondern ein Gutachten mit Abnahmepflicht.

Das Gutachten habe ich nicht, nur die Bescheinigung der Abnahme/Änderung Fahrzeugpapiere.

Bzgl. ABE bzw EG @X_FISH er hat ja keine, ist nur mit einem Satz in den Papieren vermerkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen kauf ich nur von der Stange. XD hab mehr als ausreichend bürokratie im job (unter anderem Zolleintarifierungen von waren, also absolute Peak Bürokratie) brauch sowas nicht noch beim hobby. :d
 
@JerryMaSon

Habe mal Google bemüht. Der Filter ist ein Universalfilter. FK-LU1 wurde also eingetragen, als der Rest vom Motorrad so war, wie es ab Werk war (davon ist auszugehen). Es ist davor keine andere Auspuffanlage eingetragen worden und auch direkt im Zusammenhang mit dem Filter wurde keine neue Auspuffanlage eingetragen.

Daher wäre meine Vermutung: Wenn du die Auspuffanlage gegen eine mit E-Homologation austauschen würdest, müsstest du die Maschine trotzdem vorführen und die Kombination von Filter und der Anlage eintragen lassen. Dafür ist eine teure Geräuschmessung notwendig.

Solltest du nach Bayern kommen und dort kontrolliert werden, kommst du vermutlich gratis bei RTL II ins Fernsehen...

140523_27.jpg


Immer diese Krawall-Auspuffanlagen! ;)

140523_28.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ducati hat eine Kollektion herausgebracht, eine Hommage an diverse Modelle in hundert Jahren Ducati:

collezione100-hero-1600x1000.jpg

Da sind echt tolle Teile dabei, z.T. sogar mit lackierten Schwingen.



429a4f00-ea9c-4b92-bbaa-dc48afa3edd0.jpg

Sogar mit passendem Ständer :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau das alles trifft auf Slip on nicht zu. Keine Änderung am Motortyp, Leistung, Emissionen (Kat ist weiterhin vorhanden, Lautstärke im Normbereich), keine Änderung an Getriebe oder Übersetzung. Natürlich nicht Serie, aber Werte der Serie entsprechend, sonst gäbe es keine EG für den Slip On sondern ein Gutachten mit Abnahmepflicht.

Das Gutachten habe ich nicht, nur die Bescheinigung der Abnahme/Änderung Fahrzeugpapiere.

Bzgl. ABE bzw EG @X_FISH er hat ja keine, ist nur mit einem Satz in den Papieren vermerkt.

Es geht nicht um Seriennah sondern Serienzustand. Ich hab das Thema ja mit meinem Arlen Ness in Kombination mit Kess Tech durch. Kess Tech EG Zulassung - Arlen Ness mit Gutachten. Muss in Kombination eingetragen werden und ist auch so bei mir eingetragen.

Es muss ja keine ABE oder EG Zulassung da sein aber es muss ein Teilegutachten geben, sonst trägt dir das keiner ein, außer es ist eine Freundschaftseintragung. Und genau da steht drin was geht.

Viele Grüße
 
Habe mal Google bemüht. Der Filter ist ein Universalfilter. FK-LU1 wurde also eingetragen, als der Rest vom Motorrad so war, wie es ab Werk war (davon ist auszugehen). Es ist davor keine andere Auspuffanlage eingetragen worden und auch direkt im Zusammenhang mit dem Filter wurde keine neue Auspuffanlage eingetragen.

Das wird auch so bleiben da die Auspuffanlage eine EG Typgenehmigung hat. Mir mehr als laut genug ist, Klappenauspuff ist nicht geplant.

Werkstatt (Harley) sagte passt, letzte HU ebenfalls ohne Beanstandung.

Ich muss das nicht zwingend so haben, ich lege auch nicht viel Wert auf den Luftfilter (denke nichtmal dass er viel ausmacht). Hab halt nur keine Lust laufen zu müssen falls im Hintergrund doch irgendwas nicht passen sollte.

Ich habe mir ein Original Luftfiltergehäuse bestellt in schwarz anstatt Chrom (eigentlich von der 103, Nummern sind aber gleich) normalen K&N Einsatz und einen (naja nicht ganz) passenden Zierring ohne CU Angabe. Sieht ja auch schick aus, auch wenn nichts von Screaming Eagle verbaut ist.

 

Anhänge

  • Screenshot_2026-05-29-06-22-55-016_com.android.chrome-edit.jpg
    Screenshot_2026-05-29-06-22-55-016_com.android.chrome-edit.jpg
    47,3 KB · Aufrufe: 8
Werkstatt (Harley) sagte passt, letzte HU ebenfalls ohne Beanstandung.
Was allerdings bei einer Kontrolle oder der nächsten HU passiert, ist eben unklar. Genau das ist da das Problem mit der Unsicherheit.

Praxisbeispiel: Ein Bremslicht ist beim PKW bei der HU defekt. Das ist ein EM (erheblicher Mangel), daher darf die Plakette nicht zugeteilt werden.

Prüfer #1: "Machen lassen, wieder her kommen, Nachprüfung bezahlen."

Prüfer #2: "Mach das umgehend daheim, hier ist die Plakette."

Ölverlust? Gleiches Spiel.

Reifen knapp an bzw. schon unter der Verschleißgrenze? Gleiches Spiel.

Was ich sagen will: Nur weil irgendwann mal die HU bestanden wurde heißt es nicht, dass der Zustand auch HU-konform war.
 
Alles korrekt, daher möchte ich ja 100% sicher sein dass es passt, die Zeiten wo mir das egal war sind vorbei, da ist mir die Zeit auf einer Tour zu kostbar für. Hier in der Gegend ist mir das eigentlich relativ Latte, Luftfilter ist schnell getauscht wenn es auf Tour geht.
 
lesen tue ich auch immer "muss in kombination mit.... eingetragen sein".
Das sieht man dann auch immer bei diesen Sondertruppen im Niveau-TV bei Achtung Kontrolle.

Allerdings hat mal einer Argumentiert (und hatte in der Sendung auch recht bekommen), dass ihm die EG-ABE bestätigt, dass das Teil von den "Werten" dem Original entspricht. also Originalersatzteil quasi. Und dann ist es ja auch Humbug, dass ein anderes Teil in Kombination geprüft werden muss. Wenn der neue Auspuff in Abgas- und Lärmwerten dem original entspricht (Was doch neuere EU Normen meines wissens eh erfordern?) , reicht es ja, wenn der Luftfilter mit der Originalabgasanlage geprüft worden ist um ebenfalls zulässig zu sein.

So würde ich das verargumentieren.
Am Ende ist es eben die Unsicherheit die bleibt. TÜV hat kein Problem, Harleyhändler hat kein Problem. Dann fährst du, der Cop hat ein Problem damit und legt dir die Karre stil.
Ob er jetzt recht hat oder du dann am Ende recht hast, ist doch auch völlig wurscht, deine Tour ist an der Stelle zu ende.
Das kann dir aber eben auch mit einer legalen Kombination oder nicht-Kombination passieren wenn du pech hast.

Deswegen würde ich mir über korrekt oder inkorrekt weniger sorgen machen. Bist du viel in Gegenden wo die absolut scharf auf so zeug sind unterwegs, dann würde ich original machen. bist du eh überall etwas unterwegs und es ist eher locker, dann würde ich so fahren. kann ja auch einfach ein Lehrgeld geben und muss nicht gleich still gelegt sein.

Zu ner Harley gehört ja etwas ungehorsam dazu ;) Ich hatte die meiste Zeit einen offenen Luftfilter.
 
Allerdings hat mal einer Argumentiert (und hatte in der Sendung auch recht bekommen), dass ihm die EG-ABE bestätigt, dass das Teil von den "Werten" dem Original entspricht. also Originalersatzteil quasi.
Das ist der Irrglaube. Es ist nicht ein Originalersatzteil oder entspricht einem Originalersatzteil was getauscht wurde. Es wurde ein Luftfilter getauscht und dann der Zustand des Fahrzeugs überprüft. In diesem Zustand hat es gepasst.
Eine Homologation besagt, dass das Teil so funktioniert wie es soll, wenn der Rest im Serienzustand ist.

Da der Luftfilter nicht mehr original ist, ist die Homologation vom Pott hinfällig. Es muss neu geprüft werden. Die Kombination von sog. »Tuning-Teilen« ist das Problem. Wäre der Luftfilter original, wäre die homologierte Auspuffanlage legal. Ausnahme: Es gibt ein Kombinationsgutachten, da der Hersteller der Auspuffanlage bereits ein Gutachten in Verbindung mit einem (oder mehreren) Luftfiltern hat durchführen lassen.

Grundlage ist die RV 134/2014. In Anhang IX (Anforderungen an die Geräuschentwicklung) wird geregelt, wie Austauschschalldämpfer (Zubehörauspuffe) ihre EG-ABE erhalten. In der RV 134/2014 ist vorgeschrieben, dass der Auspuff den Typgenehmigungstests (z. B. nach UNECE-Regelung Nr. 41) standhalten muss, wenn das Fahrzeug ansonsten der Originalkonfiguration entspricht (Standardkonfiguration).

Aus Anhang II:

"4.2.1. Allgemeines

Alle Bauteile des Prüffahrzeugs müssen den serienmäßigen Bauteilen entsprechen oder sind, wenn sie sich von ihnen unterscheiden, im Prüfbericht vollständig zu beschreiben. Bei der Auswahl des Prüffahrzeugs vereinbaren der Hersteller und der technische Dienst mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde, welches geprüfte Stammfahrzeug repräsentativ für die entsprechende Fahrzeugantriebsfamilie gemäß Anhang XI ist."

Die Kombination von Komponenten erfordert ein Kombinationsgutachten für die Homologation.

Und dann ist es ja auch Humbug, dass ein anderes Teil in Kombination geprüft werden muss. Wenn der neue Auspuff in Abgas- und Lärmwerten dem original entspricht (Was doch neuere EU Normen meines wissens eh erfordern?) , reicht es ja, wenn der Luftfilter mit der Originalabgasanlage geprüft worden ist um ebenfalls zulässig zu sein.
Klingt logisch, ist es aber nicht.

(Ein hoffentlich) anschauliches Beispiel:

Du hast den 3jährigen namens "Luftfilter" und die 3jährige namens "Endtopf" bei dir im Wellnessbereich sitzen.

Wenn Luftfilter recht leise ist und Endtopf laut, die Summe aber erträglich ist, ist es okay.

Jetzt ersetzt du den 3jährigen namens "Luftfilter" mit dem 5jährigen Vuvuzela.

Endtopf ist noch immer gleich laut, Vuvuzela aber lauter. In Kombination ist aber beides okay, gerade noch so.

Jetzt geht Endtopf nach Hause, dafür kommt bester Bro von Vuvuzela vorbei. Der beste Bro heißt Druckluftkompressorgetriebeneszweiklanghorn und ist mit seinen 6 Jahren ziemlich rücksichtslos da erfolgreich in die Trotzphase retardiert.

Vuvuzela und Druckluftkompressorgetriebeneszweiklanghorn in Kombination sind lauter als die vorher aufgeführten Kombinationen.

Daher findest du jetzt Vuvuzela und Druckluftkompressorgetriebeneszweiklanghorn nicht mehr okay, da wirklich nicht mehr erträglich.

Das Problem ist die Kombination von zwei separat mit den Originalteilen geprüften Komponenten, welche zusammen aber zu laut sind.

So würde ich das verargumentieren.
Ich hoffe Vuvuzela und Druckluftkompressorgetriebeneszweiklanghorn waren anschaulich genug um das Problem aufzuzeigen.

Am Ende ist es eben die Unsicherheit die bleibt. TÜV hat kein Problem, Harleyhändler hat kein Problem. Dann fährst du, der Cop hat ein Problem damit und legt dir die Karre stil.
Thread dazu von Leuten, die damit mehr zu tun haben:

 
@doodly Ich bin ja absolut für Farbe! Die gelbe Panigale V2S ist eins von zwei neuen Motorrad was mich in den letzten Monaten so richtig getriggert hat.

IMG_20260418_105049.jpg


#2 er alte Martin Bauer auf der 990er KTM, ay caramba!

 
Aber die Preise für die auf 100 Exemplare limitierten Modelle sind jenseits von Gut und Böse.
Für die obige, limitierte, gelbe Panigale V2S verlangt Ducati 42.000 €.
Für knapp 35.000€ bekommt man eine standard Panigale V4S mit Semi aktivem Fahrwerk und fast 100 PS mehr.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh