Betrug durch Caseking, sendet defektes Mainboard und schiebt es auf den Kunden.

So wenn die beiden Herren sich weiter unterhalten möchten, können Sie das gerne PN machen, aber hier im Thread ist der falsche Ort dafür.
 
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Davon abgesehen halte ich es aber einfach auch für unseriös sich nicht zu melden wenn man eine Gutschrift zuviel erhalten hat.
Volle Zustimmung, das gehört sich einfach, egal, was passiert ist.
Ich würde aber unbedingt bei Caseking anfragen, wohin und unter welchem Buchungszeichen o. ä. überwiesen werden soll. Dann ist alles dokumentiert. Falls darauf keine Antwort käme, wird das Geld eben solange behalten.
 
Mal beim Paypal Support anklopfen und fragen wegen Rückerstattung wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, allerdings muss man dort die KI Agenten Hürde überwinden. 😓
 
Ich bleibe dabei:
Jetzt proaktiv zu handeln, wäre dumm.

Aktuell(!) bist du mit 431,99€ "Gewinn" aus der Sache rausgegangen, sofern Caseking ihren Fehler innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht bemerken und das Geld zu Recht zurückfordern.
Keine schlafenden Hunde wecken. Für Caseking ist die Sache Stand jetzt zu 100% vom Tisch und die würden sich freuen, nichts mehr von dir zu hören.



Ist natürlich totaler Käse.

Dass exakt das eventuell von jemandem so gemacht wurde im ihn am Ende vielleicht dran zu kriegen, daran denkst du nicht oder?
Ehrlich währt am längsten ---> darauf aufmerksam machen und entsprechend Kommunizieren.

Fertig.
 
Bei der Bude wird nix mehr bestellt,solche Geschäftsgebaren sind meist der Anfang vom Ende.
Mike sein Nachfolger hat sich in allen Foren (Luxx,PCGH,Computerbase) nach dem 23.7.2025 nicht mehr blicken lassen,ob der Mann überhaupt noch da arbeitet?
 
Er hat seinen Kommentar nachträglich editiert, aber merken halt nicht alle. :sneaky:
Ich hatte anstelle "Vergesse" ... ein anderes Wort geschrieben, was ich aber nicht so passend im Satzbau fand. Keine Ahnung was Du Dir daraus konstruieren willst.

Um auch etwas zu dem Vorgang beizutragen, ich würde tatsächlich meinen Anwalt fragen (sofern der TE auch wirklich einen hat und nicht nur das übliche aufgeblasenen Gelaber vorhanden ist), wie ich mit der doppelt erhaltenen Zahlung umgehen soll. Der Anwalt soll sich mit PayPal und dem Händler in Verbindung setzen. Alles andere gibt nur Kopfschmerzen.

Oh nein er Editiert schon wieder Skandal!

butcher1de schrieb:
Denk dran beim zurückzahlen die 80€ abzuziehen.
VS
Vergesse nicht beim zurückzahlen, die 80€ abzuziehen. Kannst es ja auch als Reparatur Versuch angeben. :fresse2:

Was für ein Alu Hut muss man aufhaben um darin ein Skandal zu sehen.. Leute gibts...:rolleyes2::unsure::heuldoch:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz interessant:

gerade nochmal die Rechnung angeschaut und dort steht "Refurbished"

Davon stand definitiv nix in der Anzeige und zum "refurbishen" müsste es ja dann bei Asus gewesen sein.

Kein Wunder, das das board in so nem Zustand hier ankommt.

Board wird also als neuwertig verkauft und auf der Rechnung Steht "Refurbished" 😂

Das mir das nicht früher aufgefallen ist.
 

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Neuwertig bezahlt man den vollen Preis, Refurbisht bedeutet wiederaufbereitet. Wie man das auch immer definiert.
Da kauft man besser in hinter Timbuktu vom LKW gefallen! ^^

Alleine in diesem Forum, die schicken 5 Karten hin und her weil die bisschen fiept.
Wenn die nicht fiept ist die kaputt! Wenn du das hören kannst, bist du noch ganz gut dabei.

Hatte wohl damals noch keiner ne KFA²^^ Fiebkönige

Bei den Bürohengsten hier brechen so manche Geschäftsimperien zusammen, die seit 100 Jahren immer geliefert haben. (Übertrieben)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich weiß auch nicht, ne 5090 aber nen gebrauchtes Mobo? Ich mache das eher umgekehrt.
Motherboard heißt ja nicht umsonst Mother^^ Wenn ich ein neues zerlege bin ich wenigstens selbst Schuld.
Das es keine z790 apex mehr neu zu kaufen gibt, ist dir bewusst?
Sonst hätte ich wohl kaum "B-ware" gekauft.

Den Rest deines Durchfalls muss man auch erstmal entziffern.

Manchmal bin ich mir echt nicht sicher, ob Ragebait oder ernst gemeint.
 
Nur mal so gefragt, kannst du Case nicht schreiben das sie sich an Paypal wenden wegen doppelter Rückzahlung?
Also das du dich jetzt noch weiter damit beschäftigen musst ist doch wohl nicht zu fassen.
 
Also die Empfehlungen zu vorauseilendem Gehorsam bzgl. Melden der doppelten Rückzahlung an PayPal, Caseking, Anwalt oder sonstwem finde ich fragwürdig. Hier geht es nicht um eine Behörde, sondern eine juristische Person, die wegen Verstoß gegen das BGB angezeigt wurde.

Der TE hat nichts falsch gemacht, er hatte keinen Einfluss auf die zweite Rückzahlung und man kann ihm auch nichts anlasten. Dass er mitbekommen hat, dass es eine zweite Rückzahlung gab, verpflichtet ihn zu nichts. Er kann die doppelte Rückzahlung auch gar nicht wahrgenommen haben, wer kann schon das Gegenteil beweisen? Somit kann er sich m. E. zurücklehnen und abwarten, ob da noch was von CK kommt. Aber selbst dann muss der TE nicht von CK belästigt werden, weil das kann CK auch direkt mit dem Zahlungsdienstleister PayPal klären und eine Rückbuchung der zweiten Rückzahlung einleiten, da hier offensichtlich ein Systemfehler oder eine Fehlbedienung des Zahlungssystems vorliegt, also auf Seiten CK und/oder PayPal und nicht des TE der Fehler lag.

Ich persönlich würde es sogar noch weiter treiben: wenn CK sich melden sollte und um Rückzahlung der zweiten Zahlung bittet, würde ich antworten, dass ich die zweite Zahlung als Schadensersatzzahlung ansehe und akzeptiert habe, da der gesamte Vorgang viel Zeit und Kosten für Kommunikation mit CK, PayPal, Polizei (Anzeige) und Anwalt gekostet hat. Und natürlich eine offizielle Entschuldigung einfordern, ohne die eine weitere Kommunikation nicht fortgeführt wird (sonst nur noch über Anwalt und dann auch direkt Schadensersatz über Anwalt fordern).

Nicht falsch verstehen: wenn man ein gutes Geschäftsverhältnis pflegt, dann gehört das auch zum guten Ton, dass man auf Fehlbuchungen aufmerksam macht und eine Rückbuchung in die Wege leitet. Wer aber einseitig auf das Verhältnis scheißt und so als Geschäftspartner mit mir umgehen sollte, hat sämtliche Bonuspunkte verspielt und dem wird das Leben so schwer wie möglich gemacht. Wer mir ans Bein pisst, dem halte ich doch nicht noch das andere hin...
Ist nur meine Meinung/Ansicht und keine Empfehlung!
 
Die Frage verstehe ich leider nicht. Ich bezog mich allgemein auf alle Empfehlungen, dass der TE tätig werden sollte/könnte, siehe Beiträge ab gestern Nachmittag.
Der TE braucht m. E. nicht agieren, sondern erst reagieren, wenn CK sich mit Forderungen meldet. Bislang scheint er alles richtig gemacht zu haben und es ist toll, dass er das hier transparent versucht darzulegen (nicht so toll für CK aber selber Schuld, wenn man hier nicht die Gelegenheit der Gegendarstellung nutzt, die sicherlich auch einige interessieren würde).
 
Ich persönlich würde es sogar noch weiter treiben: wenn CK sich melden sollte und um Rückzahlung der zweiten Zahlung bittet, würde ich antworten, dass ich die zweite Zahlung als Schadensersatzzahlung ansehe und akzeptiert habe, da der gesamte Vorgang viel Zeit und Kosten für Kommunikation mit CK, PayPal, Polizei (Anzeige) und Anwalt gekostet hat. Und natürlich eine offizielle Entschuldigung einfordern, ohne die eine weitere Kommunikation nicht fortgeführt wird (sonst nur noch über Anwalt und dann auch direkt Schadensersatz über Anwalt fordern).
Das als Privatperson - sehe ich schwierig.....
 
Problem ist auch das Caseking immer mehr verkauft, alleine die ganzen Sales die sie teilweise fahren wo dann vermutlich die Lager geleert werden müssen.

Aber sort kaufen werde ich wohl auch nur noch Kleinteile oder Dinge die man nur dort bekommt, teure Hardware aber nicht.

Die Chance, aus dem Sale defekte Ware zu erhalten, dürfte verschwindend gering sein. Je teurer oder ausgefallener hingegen das Produkt, desto größer die Chance ein Rückläufer zu erhalten.
 
Denn dieser Shop hält sich nicht👈an die geltenden Regeln.💩
Bei andere Shops Alternate, Mindfactory, Computeruniverse, ProShop, Notebooksbilliger, Galaxus usw. hast Du solch ein Problem nicht.
Da kannst du Computeruniverse gleich mal streichen!

Man hat dort versucht, trotz Garantie, eine Nutzungspauschale geltend zu machen. Erst mit der Verbraucherzentrale zusammen bekam ich dann mein Geld für die defekte Grafikkarte komplett zurück. Vielleicht sollten sich einige Mal mit dem Unterschied "Gewährleistung & Garantie" beschäftigen.
 
Da kannst du Computeruniverse gleich mal streichen!

CU hat auch schon Rückläufer mit Sockelschäden als Neuware an Kunden versendet und darauf berharrt dass es der Kunde war.

Wer dort kauft sollte am besten auch Video vom Auspacken aufnehmen, ich habe mir dafür extra einen Stativaufsatz fürs Smartphone gekauft.

Gehört dann anscheinend zur notwendigen Grundausstattung für regelmäige Käufer von Komponenten. o_O
 
CU hat auch schon Rückläufer mit Sockelschäden als Neuware an Kunden versendet und darauf berharrt dass es der Kunde war.

Wer dort kauft sollte am besten auch Video vom Auspacken aufnehmen, ich habe mir dafür extra einen Stativaufsatz fürs Smartphone gekauft.

Gehört dann anscheinend zur notwendigen Grundausstattung für regelmäige Käufer von Komponenten. o_O
Das Problem ist halt einfach, das die Leute es zu sehr übertrieben haben mit dem rücksenden. kaufen, testen (Benchmarken) anschließend zurück schicken.
Bedeutet für den Händler: außer Spesen nichts gewesen. Die gebrauchte Ware hat automatisch ne Wertminderung. Da ist gerade ein Umbruch im allgemeinen.
Oder Leute die sich fürs Wochenende ein Kostüm "leihen" 50-60€ und dann sogar dreckig zurück schicken etc.

Das Problem daran ist als Händler musst auch genau hinschauen was zurück geschickt wurde. Nicht das jemand z. B ne SSD hat die aus der Garantie gefallen ist und defekt ist bei dir eine neue bestellt und seine Defekte zu dir zurück schickt. Das fällt im ersten Moment nicht unbedingt auf, aber du musst halt Seriennummern kontrollieren, genauso bei HDDs, RAM etc.)
Ich behaupte mal bei vielen anderen Dingen passiert das so.
Diese Abwicklung ist in einem hart umkämpften Markt aufwendig und teuer und je mehr Retouren du hast desto mehr Mitarbeiter brauchst du dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie viel Nerv es sparen würde, wenn versiegelte Hardwarekomponenten, welche man auch im Laden nicht mal eben testen kann, vom Widerruf ausgeschlossen wäre.
 
Wie viel Nerv es sparen würde, wenn versiegelte Hardwarekomponenten, welche man auch im Laden nicht mal eben testen kann, vom Widerruf ausgeschlossen wäre.
Bei Textilien eine Anprobe Pauschale fällig wäre... mir geht es nicht den Versandhandel madig zu machen, gab in der Historie genug Betrugshändler. Die Verbraucher Gesetze sind nicht umsonst daraus entstanden. Aber: es ist halt aktuell so auch aus der Umweltbetrachtung nicht nachhaltig.

Im Laden kann ich bei einem Fleck auf Neuware mit Sicherheit vom Verkäufer eine schnelle Preisminderung aushandeln oder Verpackungsbeschädigung etc.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie viel Nerv es sparen würde, wenn versiegelte Hardwarekomponenten, welche man auch im Laden nicht mal eben testen kann, vom Widerruf ausgeschlossen wäre.
Absolut, wenn du ein Mainboard XY bestellt hast, sollte es reichen den Karton zu öffnen um zu sehen das unter der Transparenten Anti Statik Folie auch der bestellte Artikel drin ist.
Ob das Mainboard defekt ist oder nicht und du "Gewährleistung" Ansprüche stellst ist ja ne ganz andere Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie viel Nerv es sparen würde, wenn versiegelte Hardwarekomponenten, welche man auch im Laden nicht mal eben testen kann, vom Widerruf ausgeschlossen wäre.

Dafür gibt es ja eigentlich den Wertersatz, nur ist der Aufwand wohl zu hoch, es wird bestenfalls geprüft ob Lieferumfang vollständig und oberflächlich auf Beschädigung.

Vielleicht hatte CK auch zwei "B-Ware" Boards im Lager - eines mit Zubehör/OVP und eines ohne, also Verwechslung.

Oder seines wurde einfach im Laden verkauft und somit war das für ihn vorgesehene schon weg.

Kann man schon mal aus der Not heraus versuchen so einen Schmutz dann teuer an den Mann zu bringen. :hmm:
 
Also die Empfehlungen zu vorauseilendem Gehorsam bzgl. Melden der doppelten Rückzahlung an PayPal, Caseking, Anwalt oder sonstwem finde ich fragwürdig. Hier geht es nicht um eine Behörde, sondern eine juristische Person, die wegen Verstoß gegen das BGB angezeigt wurde.

Der TE hat nichts falsch gemacht, er hatte keinen Einfluss auf die zweite Rückzahlung und man kann ihm auch nichts anlasten. Dass er mitbekommen hat, dass es eine zweite Rückzahlung gab, verpflichtet ihn zu nichts. Er kann die doppelte Rückzahlung auch gar nicht wahrgenommen haben, wer kann schon das Gegenteil beweisen? Somit kann er sich m. E. zurücklehnen und abwarten, ob da noch was von CK kommt. Aber selbst dann muss der TE nicht von CK belästigt werden, weil das kann CK auch direkt mit dem Zahlungsdienstleister PayPal klären und eine Rückbuchung der zweiten Rückzahlung einleiten, da hier offensichtlich ein Systemfehler oder eine Fehlbedienung des Zahlungssystems vorliegt, also auf Seiten CK und/oder PayPal und nicht des TE der Fehler lag.

Und die Anzeige soll jetzt bedeuten, dass der Anzeigende in allen Belangen recht hat und im Zweifel auch noch Recht bekommen würde, im Fall der Fälle?

Kann ich nicht nachvollziehen, dass die Anzeige in diesem Fall der Doppelten Rückzahlung jetzt dabei helfen soll, dass der TE sich hier anders verhalten kann.

Und das er nicht mitbekommt, das er die Rückzahlung erhalten hat, bzw. ihm das mal einer nachweisen soll, finde ich auch schwierig. Man bekommt ja von Paypal ne Mail, wenn Geld eingegangen ist bzw. Bekommt man bei jeder weiteren eigenen Zahlung Mails, so das dann schon auffällt, das da wohl noch zusätzliches Geld gekommen ist.


Ich kann es verstehen, dass der Reiz da ist das Geld einfach zu behalten. Ich würde es vielleicht genauso machen. Aber gerade wenn ich jetzt in der „Komfortposition“ bin, da ich ja nun die doppelte Rückzahlung erhalten habe, würde ich versuchen vielleicht erstmal ein wenig Abstand zu gewinnen (ein paar Tage verstreichen lassen) und emotional erstmal wieder runter zu kommen.

Ich hätte mich vielleicht erstmal ganz unverbindlich (gar nicht auf diesen Fall bezogen) bei Paypal gemeldet und mich erkundigt, ob so ein Fall, nach dem er dann von Paypal ja entschieden wurde, überhaupt wieder aufgemacht werden kann? (Sorry wenn das hier schon irgendwo thematisiert wurde).

Ich kann mir es ehrlich gesagt nicht vorstellen, die treffen ja am Ende eine abschließende Entscheidung. Wenn man dann noch Beschwerden von beiden Seiten zulassen würde, würde das ganze ja gar keinen Sinn machen.

der TE hat ja nun CK informiert. Hätte ich auch so gemacht, aber wie gesagt, in einem anderen Ton. Und jetzt kann er abwarten. vielleicht auch nochmal anrufen, nach zwei Wochen z.B. (Telefonat mit Datum Uhrzeit und ASP notieren). Und abwarten ob noch was kommt.



Zum Thema Anwalt. Ja der kostet immer, auch via Selbstbeteiligung Rechtschutzversicherung.

Mich würde aber ehrlich gesagt nicht wundern, wenn man nochmal bezahlen müsste, wenn es jetzt durch die zweite Rückzahlung zu Streitigkeiten kommen sollte und man wieder anwaltliche Hilfe braucht.
 
@Casillas Du hast hier einiges in meine Aussage reininterpretiert, was ich so nicht geschrieben habe.

Wenn ich jemanden bei der Polizei anzeige, dann ist er bei mir ja sowieso schon unten durch. Wieso sollte man demjenigen gegenüber auch nur in irgendeiner Art und Weise zuvorkommend sein? Würde nach meinem Verständnis keinen Sinn ergeben, außer man ist von Natur aus jedem unterwürfig (aber dann hätte man auch gleich die Reparatur zahlen können).
Dein Bezug, dass die Anzeige beweist, dass der TE im Recht ist, hast Du aus der Luft gegriffen, das habe ich nicht mal im Ansatz so ausgedrückt.

Selbst wenn dem TE nachgewiesen werden kann, dass er Mails zu den beiden Rückzahlungen erhalten hat, stellt sich hier die Frage, welche Relevanz das hat? Aufgrund welchem Gesetz oder welchem Absatz der AGB von CK ist der TE verpflichtet, die doppelte Rückzahlung an CK, PayPal, oder wem auch immer zu melden? Der Kern meiner Aussage war ja, dass selbst wenn er es mitbekommen hat, er zu nichts verpflichtet ist.

Auch habe ich nicht ausgesagt, die zweite Rückzahlung in jedem Fall zu behalten. Es geht darum, dass wenn mir das Leben von einer juristischen Person schwer gemacht wird, dass ich dieser gegenüber doch nicht mehr entgegenkommend sein kann. Wenn sie noch was von mir will, dann muss sie halt auch selbstständig tätig werden und wenn sie ihren eigenen Fehler auch ohne mich mit etwas mehr Aufwand ausbügeln kann, dann soll sie diesen Weg gehen.

Und wieso sollte man an Stelle des TE denn immer tätig werden? Wieso nach 2 Wochen bei CK nochmals nachhaken, wieso bei PayPal fragen, ob der geklärte Fall wieder eröffnet werden kann, wieso wieder den Anwalt konsultieren? Er hat doch schon genug Aufwand bis dato gehabt...
 
Wieso sollte man demjenigen gegenüber auch nur in irgendeiner Art und Weise zuvorkommend sein? Würde nach meinem Verständnis keinen Sinn ergeben, außer man ist von Natur aus jedem unterwürfig (aber dann hätte man auch gleich die Reparatur zahlen können).

:ROFLMAO:

Eine doppelte Gutschrift durch einen Händler (z. B. doppelte Rückerstattung nach Retoure) stellt eine
ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB dar,
De facto gehört dem Käufer der zuviel erlangte Betrag nicht, auch wenn er sich auf seinem Konto befindet.
Bleibt also nur die Frage wann es CK bemerkt und wie empfehlenswert es wäre so etwas nicht zu kommunizieren wenn schon ein Rechtsstreit absehbar und "der Fall" schon öffentlich ist.
Ein Anwalt ist bereits involviert und ziemlich sicher beschäftigt CK ebenfalls einen Justiziar.

Die Caseking GmbH, ein bekannter deutscher Versandhändler für Computerhardware mit Sitz in Berlin, ist in der Vergangenheit durch Berichte über eine recht aggressive Vorgehensweise bei Reklamationen und Retouren in die Schlagzeilen geraten, bei denen auch die Einschaltung von Rechtsbeiständen (Justiziaren) thematisiert wurde.

Hier sind die Kernpunkte bezüglich der rechtlichen Vorgehensweise von Caseking, basierend auf Berichten:

Androhung von Strafanzeigen: Es gibt Berichte, wonach Caseking im Rahmen von RMA-Vorgängen (Reklamationen) und Widerrufen von Käufen Strafanzeigen (z. B. wegen Betrugsverdachts) angedroht oder erstattet hat, wenn Kunden Artikel zurückschicken wollten, die aus Sicht des Händlers manipuliert oder beschädigt waren.
Rechtliche Auseinandersetzungen: Kunden berichteten in Foren über Situationen, in denen der Caseking-Support oder deren Justiziare/Anwälte sehr strikt auf der Einhaltung der AGB beharrten und bei Widerrufsversuchen mit rechtlichen Schritten drohten, um die Rücknahme zu verweigern oder Wertersatz zu fordern.

Erfahrungen: Die Erfahrungen mit dem Kundenservice sind geteilt. Während viele Kunden zufrieden sind, gibt es insbesondere bei Garantiefällen (RMA) kritische Stimmen, die von einer schwierigen Kommunikation und rechtlichen Druckmitteln berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal kleines Update zum Thema Rückzahlung.

Die Rückzahlung ist seit Tagen "verbucht", aber weder auf meinem Paypal Konto noch auf meinem Bankkonto ist irgendein Guthaben oder eine Zahlung eingegangen.

Anscheinend wird das mit der Paypal-Fall Rückzahlung irgendwie mixed.

Mir solls egal sein, hab die volle Summe bereits von PayPal bekommen.
Soll sich Caseking die Pseudo Erstattung bei PayPal wiederholen.
 
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